Nassauische
Allgemeine Zeitung.
â 129.
Samstag den 2. Juni
1849.
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Die Nass. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich, mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige Pränumet rationspreis ist in Wiesbaden 8 fl., für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des GroßherzogthumS und Zlurfürstenthums Hessen, der Landgrasschaf- Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fl. 30 fr., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und TariSschen Verwaltungsgebietes 8 fl. 40 fr. — Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellen- berg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Amtlicher Theil.
Dienstnachricht.
Nichtamtlicher Theil.
Einige Worte über unsere Volksbewaffnung.
Deutschland. Frankfurt (Vorbereitungen zur Verlegung der Nationalversammlung. Freiligrath). — D armsta d t (Ausführliche Nachrichten über den Kampf gegen die badischen Freischaaren). — München (Weitere Truppen ins Lager bei Donauwörth. Die pfälzischen Abgeordneten. Die militärische Zucht inder Pfalz). — AuS dem Reußischen (Die Demokraten).— Berlin (Der Frieden mit Dänemark). — Wien (Ofen. Kaiser Ferdinand in Innsbruck).
Niederlande. Haag (Die limburgische Frage).
Frankreich. Paris (Tagesbericht).
Italien. Rom (Die Kunde von Bologna. Die Beichtstühle).
Nachschrift.
Amtlicher Theil.
(AuS Versehen verspätet abgedruckt.)
Lehrer Schönleber zu Oetzingen ist zum Lehrer in Schmitten, Lehrvikar Junker zu Mamolshain zum Lehrer in Oetzingen ernannt und die Lehrvikarstclle zu Mamolshain dem Schulkandidaten Schlitt aus Obertiefenbach, Amts Runkel, provisorisch übertragen worden.
Am 6. Mai ist der Lehrer Lohmann in Kördorf mit Tod abgegangen.
Nichtamtlicher Theil.
:: Cinige Worte über unsere Volks- Bewaffnung.
Von der unteren Lahn, 13. Mai. Unter den neu errungenen alten Rechten des deutschen Volkes nimmt das Recht, Waffen tragen zu dürfen, einen der ersten Plätze ein. Wie aber jede Freiheit, jedes Recht zu einem Mißbrauche führen kann, so gewiß auch dieses. Oder wer würde wohl glauben, daß die Sicherheit des Lebens und des Eigenthums durch dasselbe vergrößert worden sey ? Sehr nothwendig war es daher, dieser Freiheit durch ein strenges Gesetz die erforderlichen Schranken zu ziehen, und wir konnten eS darum nur billigen, daß unsere Kammer den Gesetzentwurf in Berathung zog. Zeit war wohl seit einem Jahre genug vorhanden, die Sache gehörig zu überlegen; aber ohne der Weisheit der Kammermajo- ntät zu nahe treten zu wollen, finden wir doch einige, unser Bedenken erregende Punkte.
Die Volksbewaffnung wurde als ein Recht, eine Freiheit gefordert, und das neue Gesetz macht sie zum Zwang. Es ist genugsam bekannt, wie störend der nothwendige Militärdienst in alle Verhältnisse des bürgerlichen Lebens eingreift, weßhalb auch das Gesetz für Einzelne manche Erleichterungen zuläßt. Welche aber gestattet das neue Volkswehrgesetz, daS fast alle waffenfähigen Männer vom 20. bis 45. Jahre, mithin beinahe ein Sechstheil der Bevölkerung, unter die Waffen ruft, sie den Geschäften entzieht? Ja, wenn es blos der Dienst wäre, zu dem sie sich zu stellen haben, so wäre der Zeitverlust noch nicht zu groß; aber das Ererzitium will auch gelernt seyn, und welche Zeit das wegnimmt, das müßten die Herren in Wiesbaden doch sattsam erfahren haben. Zeit ist Geld, sagt das Sprichwort, und in der jetzigen schweren Zeit sucht der Geschäftsmann auch jeden Augenblick nützlich anzuwenden. Wie gar Mancher wüßte jetzt nicht das tägliche Brod zu erschwingen, wäre es nicht zum Glück so wohlfeil — und soll jetzt seine Zeit mit beinahe nutzlosen Ererzierübungen verschwenden? Ein großer Theil der Bevölkerung äußert darum laut seine Unzufriedenheit. Will man eine Bürgergarde, so sey sie freiwillig, und wird sie dann nicht so stark an Zahl, so wird sie doch stärker am Geist. Das Recht, die Freiheit der Selbstbewaffnung mache man zur Ehrensache, nicht zum Zwang, und es wird sich eine hinreichende Anzahl Wehrmänner stellen.
Weiter soll sich jeder Mann Waffen und Uniform selbst stellen. Die Uniform beim Volkswehrmann ist etwas Hübsches, aber vollkommen unnöthig. Wie Viele gibt es nicht, denen die Ausgabe, so klein sie ist, zu schwer vorkommen wird; denn etwas Ünnöthiges ist immer zu theuer. Woher aber soll der Mann die Waffen nehmen? In Wiesbaden und anderwärts hat man den Staat erpropriirt, wie aber ist's auf dem Lande? zumal jetzt, wo der Staat kaum Waffen genug für die im Felde stehenden Truppen hat? Der Preis der Waffen muß von neuem steigen, also um so unerschwinglicher werden!
Dann heißt es, wo der Einzelne sich die Waffen nicht an- schaffen kann, soll es die Gemeinde thun. Wie viele Gemeinden können das denn jetzt? Uns sind deren bekannt, an denen Handwerksleute und Beamte Schuld- und Soldforderungen schon seit langen Zeiten haben (zum Theil noch von 1847) wo sollen solche Gemeinden Geld zu Waffen hernehmen? Zwar heißt es, wo keine Feuerwaffen angeschafft werden könnten, dürfte man auch Piken nehmen. Nun, eine mit Piken bewaffnete Volkswehr muß wohl einen imposanten Eindruck machen! wenigstens den Namen Spießbürger wieder zu Ehren bringen. Die Volkswehr soll gegenwärtig doch wohl nur deßhalb so energisch organisirt werden, weil ein Zusammenstoß mit gewissem Militär *) in Aussicht stehe; hören wir nun aber einmal, was Kapitän Head über daS mit Lanzen bewaffnete tapfere Reitervolk der Pampas-Jndianer sagt: „Die Indianer werden beschuldigt, Furcht vor dem Schießgewehr zu haben, das mag seyn, und ich finde eS sogar sehr natürlich. Denn waS würden in England oder in irgend einem andern Lande Europas Leute
Man brachte das Datum dieses Artikels. Jetzt wird wohl an Zusammenstoß mit „gewissem Militär" stündlich mehr zu denken seyn.
Die. Red.