Nassauische
Allgemeine Zeitung.
M 118. Sonntag den 2« Mai 1849,
Die Nass. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich, mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige Pränumerationspreis ist in Wiesbaden 18 fl., für den Umfang des Herzogtums Nassau, des Großherzogthums und ^Kurfurstenthums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 18 fl. 30 fr., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes 8 fl. 40 fr. — Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellende rg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Eine sichere Zufluchtsstätte.
Das Zweikammersystem und die Berücksichtigung der Bei- tragspflichtigkeit zu den Staatslasten in der Volksvertretung.
Deutschland. Wiesbaden (Vereidigung des Heeres und der Bürger- wehr. Landtag). — Frankfurt (Oberst Hinkeldey bei Heilbronn. Reichstag). — Baden (Der Zustand des Landes). — Speyer (Die pfälzischen Landtagsabgeordneten). — Wien (Raab von den kaiserlichen Truppen wieder besetzt).
Nachschrift.
cf Cine sichere Zufluchtsstätte.
Wie wir hören, haben manche hier anwesende Fremde, namentlich unsere englischen Gäste, ihre Abreise vorbereitet, weil sie — wahrlich ohne Grund! — befürchten, daß die im deutschen Südwesten ausgebrochenen Unruhen auch hierher sich erstrecken würden. Dies beruht auf ganz irrigen Voraussetzungen ; denn wenn in irgend einer Stadt jetzt alle Bürger solidarisch verpflichtet sind, die Ruhe und Ordnung aufrecht zu erhalten, dann ist dies in Wiesbaden der Fall. Unsere Bürger wissen es sehr wohl, daß Gewinn oder Verlust aller Gewerbtreiben- den für ein ganzes Jahr in diesem Augenblick in der Schwebe steht. Wird sich Wiesbaden in diesen kritischen Tagen als ein Asyl des Friedens bewahren, dann steht ein reicher Fremdenzufluß zu erwarten, wie wir bestimmt wissen, daß nicht nur Flüchtlinge aus dem Süden, sondern z. B. auch viele Frankfurter Familien ihr Augenmerk auf Wiesbaden geworfen haben, sobald es in den Mauern ihrer Vaterstadt nicht mehr recht geheuer seyn sollte.
Die Lehre des vorigen Jahres hat unsere Bürgerschaft eindringlich genug gewarnt, daß Niemand eine sonderliche Lust verspürt nach der zweiten Auflage jener militärischen Kurgäste, deren Bekanntschaft wir damals machten. Das Wohl und Wehe der Stadt hängt an einem dünnen Faden. Eine einfache Katzenmusik in dieser entscheidenden Stunde würde uns mehr Verderben bringen, als anderen Städten Straßenkampf und Barrikaden. Zudem ist ein innerer Grund für Unruhen gar nicht vorhanden, da allen gerechten Forderungen bereitwillig Genüge geleistet ist. Auch durch seine äußere Lage in der Nähe bedeutender, von zuverlässigen Truppen besetzter Festungen, ist dem Fremden, der hier Ruhe und Frieden sucht, keine geringe Garantie in diesen Zeilen der bürgerlichen Fehde gegeben.
Wir glaubten dies zur Beruhigung unserer Gäste schreiben zu müssen, nicht minder auch als eine Aufforderung an unsere Mitbürger, auf dem betretenen Weg der strengen Ordnung und Gesetzlichkeit fortzufahren, eine Aufforderung, deren es jedoch kaum bedarf.
O Das Zweikammersystem und die Berücksichtigung der Beitragspstichtigkeit zu den Staatslasten in der Volksvertretung.
So eben ist uns der in der zweiten Kammer der badischen Ständeversammlung erstattete Kommissionsbericht über das von der badischen Regierung vorgelegte neue Wahlgesetz zu Gesicht gekommen. Der Kommissionsbericht pflichtet dem RegierungS, entwurfe, in welchem
1) die Vertretung des Volkes in zwei Kammern angenommen ist,
2) und nach welchem der Wahlmodus für die zweite Kammer dem Reichswahlgesetze für das Volksyaus entspreche, und für die erste Kammer eine Wahl nach drei Klaffen (Den Höchstbesteuerten, den Mittelbesteuerten und den Niedrigstbcsteuerten) stattffnden soll, vollständig bei, und weicht von demselben inso- ferne ab, als die Kommission das Alter der in die erste Kammer Wählbaren von 40 Jahren auf 35 Jahren herabgesetzt zu sehen wünscht, und dagegen eine mindestens 3jährige Ansässig, feit im Lande verlangt.
Der Kommissionsbericht spricht sich mit solcher politischen Umsicht und Unbefangenheit über die Frage des Einkammer- und Zweikammersystems aus, und weißt dabei auf solche über, zeugende Weise das Letztere als die wahre Stütze der bürgerlichen Freiheit nach, daß Die Kenntnißnahme von jenem Kom, Missionsberichte doch wohl Einiges dazu beitragen möchte, der von politischer Leidenschaft getriebenen Agitation gegen das von der nassauilchen Regierung vorgeschlagene Zweikamme.system entgegenzuwirken, und wenigstens bet den Verständigen die Ueberzeugung zu begründen, daß die nassauische Regierung, wie sie bisher durch treues Festhalten an der Sache an deutscher Einheit und an der Durchführung der Märzveeheißungen sich vor allen auszeichnet, so auch in dem vorgelegten Verfas- sungsentwurfe nur die seste Begründung der bürgerlichen und politischen Freiheit des nassauischen Volkes beabsichtigt hat. Sollte daS von der Regierung vorgeschlagene Zweikammersystem die Zustimmung der jetzigen Ständeversammlung nicht erhalten, so dürste doch wohl bald die Zeit kommen, wo eine wichtigere Beurtheilung an die Stelle der jetzigen Partheileidenschaft tre- ten wird, freilich werden bis dahin' die bis jetzt schon vorliegenden Verkehrtheiten und Uebereilungen in der Gesetzgebung und in der Finanzverwaltung sich in bedauernswürdiger Weise häufen.
Die betreffenden Stellen deö in Frage stehenden Kommissionsberichces der badischen zweiten Kammer lauten folgendermaßen:
Der Gesetzentwurf, den die Regierung Ihnen vorgelegt, behält zwei Kammern bei, nur soll die Zusammensetzung der, selben eine wesentlich andere seyn, als bisher. Die Frage, ob daS Ein- oder Zweikammensystem vortrefflicher sey, ist so oft und ausführlich verhandelt worden, daß Ihr Ausschuß sich auf daS Nothwendigste beschränken kann. Daß die Berathung von Gesetzen an Gründlichkeit und Umsicht bedeutend gewinne, wenn sie durch zwei verschieden zusammengesetzte Häuser hindurch.