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Nassauische

Allgemeine Zeitung.

M 116

Donnerstag den 17* Mai

18LS

Die Nass. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich, mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Prânume- rationSpreis ist in Wiesbaden 8 ft., für een Umfang des Herzogthums Otafsau, des GroßberzogthumS und Kurfurstenthums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 ft. 30 fr., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn-und TariSschen Verwaltungsgebietes 8 fl. 40 fr. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellen« herg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Wegen des Himmelfahrt-Festes erscheint morgen nur die zweite Ausgabe unserer Zeitung.

Uebersicht.

Die Kammerverhandlungen vom 15. Mai.

Deutschland. Wiesbaden (Für den Zeutral-WehrauSschuß).Mainz (Geldsammlungen. Proskription). Frankfurt (Die Soldatenerzeffe. Aus Baden). Darmstadt (Erklärung der Soldaten des ersten Re­giments). Heidelberg (Bewachung des Bahnhofs). Karls­ruhe (Die Unruhen). Stuttgart (Verwarnung vor der Bildung von Freischaaren). Nürnberg (Militärische Rüstungen. Die große Fränkische Volksversammlung). Dresden (Erklärung). Berlin (Ein Ministerium Arnim-Bohtzenburg). Wien (Die Beschießung von Ofen).

Italien. (Die völlige Unterwerfung Siziliens).

Nachschrift.

* Die Kammerverhandlungen vom 13. Mai.

Der Abg. Lang hatte in der gestrigen Kammersttzung den Antrag gestellt, die Regierung möge den, nicht unmittelbar von der Zentralgewalt angeordneten preußischen Truppenmärschen den Weg burch's Land verwehren, und das Volk zu dieser Abwehr aufrufen. Bekanntlich geht eine wichtige Heerstraße quer durch Nassau, welche die östlichen Provinzen Preußens mit den westlichen verbindet, und es besteht seit 1815 ein Ver­trag, der den Preußen diese Marschroute jederzeit offen hält.

Es handelt sich also hier um den Bruch eines Vertrages, der, wie von der Regierungsbank nachgewiesen wurde, ganz unabhängig von den obschwebenden Verfassungsstreitigkeiten sorteristirt, so lange Preußen von der Zentrâlgewalt nicht förmlich als Feindesland erklärt ist. Bekanntlich ist letzteres in keiner Weise der Fall, obgleich der Abg. Snell, bei dem der Parteifanatismus regelmäßig mit dem gesunden Menschen­verstand durchzugehen scheint, bereits von einer förmlichen Kriegs­erklärung Preußens fabelte. Denn Preußen hat noch, wie Minist.- Präs. Hergenhahn bemerkte, seinen Bevollmächtigten bei der Zentralgewalt, Preußens Abgeordnete tagen noch in der Pauls­kirche, preußische Truppen stehen zum Schutze der Reichsgewalt in Frankfurt. Man will aber mit aller Gewalt von Seiten der Linken eine offene Feindesstellung gegen Preußen herbeiführen, weil man fürchtet, daß bei ernstlicher Konstituirung des Reiches die konstitutionelle Gesinnung des preußischen Volkes und die Heeresmacht in Händen der Regierung der republikanischen Wühlerei in den südwestlichen Kleinstaaten ein definitives Ende machen werde. Würde ein förmlicher Bruch zwischen Preußen und den 29 anerkennenden Staaten herbeigeführt/ dann wür­den diese kleinen in sich machtlosen Länder jedenfalls sehr bald fine südwestveutsche Republik bilden. Darum drängt man auch so ungestüm zur letzten gewaltsamen Entscheidung, wäh­rend die obschwebenden Verhandlungen doch noch immer Hoff­nung geben zu einer friedlichen Lösung des Konfliktes. Man

will diese friedliche Lösung nicht, weil man sich bei dem der­malen herrschenden Durcheinander gar zu wohl befindet und die Nase verzweifelt hoch tragen kann. Man verfällt durch die offene Feindseligkeit gegen Preußen, welche auch im preußischen Volke ihren Stachel zurückläßt, still­schweigend aber thatsächlich, in denselben JesuitiSmus, den die Offenburger Versammlung so ehrlich war, laut auszusprechen. Sie stellt nämlich die Anerkennung der Reichsverfassung mit Ausschluß der Oberhauptsparagraphen an die Spitze ihres Programms, verfährt also ganz ebenso wie der König von Preußen selber, der ja auch die Verfassung hat annehmen wollen, nur mit Ausschluß der Paragraphen, die ihm ge­rade nicht gefallen. Wir wollen aber die ganze und vollstän­dige Verfassung und halten es darum für eine Machination gegen die Durchführung derselben, wenn man durch gewalt­samen Bruch die Möglichkeit abschneidet, daß Preußen so bald als möglich an die Spitze des Reiches tritt.

Andererseits ist eine solche Kriegserklärung Naffau's gegen Preußen, wie sie in dem Lang'schen Anträge liegt, eine offen­bare Lächerlichkeit. Das wurde von mehreren Rednern mit Recht bemerkt, und der Abg. Schmidt machte dabei die beis­sende Glosse, daß sich die Herren, welche den obigen Antrag gestellt, doch auch mit den Waffen an die Spitze der nassaui­schen Operationsarmee gegen Preußen stellen möchten! Uns aber bedünkt es schließen wir falsch, so lassen wir uns gerne belehrendaß die Aufforderung zum Volkskampfe gegen etwa durchziehende preußische Soldaten noch einen Nebenzweck habe, nämlich den, bewaffnete Freischaaren an den wichtigsten Punk­ten des Herzogthums aufzustellen, durch die man etwa solche Beschlüsse, wie sie von der demokratischen Seite gegen das Ministerium gefaßt seyn sollen, gewaltsam durchführen könnte. ES ist immer noch viel zu ruhig im Lande, wenn man nur etwas mehr Spektakel machen könnte!

Nachdem alle diese und noch viele andere Gründe, na­mentlich von den Abgeordneten Fresenius und Großmann, trefflich und nachdrücklich entwickelt worden waren, nachdem von der Regierungsbank auf die bestehenden Rechtsverhältnisse hingewiesen und der Konflikt aufgezeigt war, in welchen man sich durch Annahme des Antrages nicht nur zu Preußen, son­dern sogar zur Reichsgewalt selber setzen würde, ist der Lang'sche Antrag dennoch nur mit einer Majorität von Einer Stimme verworfen worden. Wir bedauern diese kleine Majo­rität, weil sie ein Zeugniß ist, welche geringe politischeJn- tellig enz in unserer Kammer herrscht.

Zugleich bedauern wir auch, daß die Debatte nicht ganz in der Haltung geführt wurde, die man nie verleugnen sollte, und daß sich Bet Ministerpräsident zu Aeußerungen hinreißen ließ, die den Vorsitzenden nöthigten, den Chef des Ministeriums an die Geschäftsordnung zu erinnern.

Doch hätte auch die Linke bei diesem Anlaß nicht so arg zu toben und zu schreien brauchen; denn des wahrhaft unge­zogenen Lachens und Höhnens eingedenk, welches so oft von dieser Seite dieWürde des Hauses" verletzt und welches