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Nassauische

Allgemeine Zeitung.

^N 112. Samstag den 12. Mai 18419.

Die Nass. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich, mit Ausnahme deâ Sonntags. Der vierteljährige Pränume» rationspreis ist in Wiesbaden 8 ft., für den Umfang des Herzogthums Nassau, des Großherzogthums und Kurfurstenthums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fl. 30 fr., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tariâschen Verwaltungsgebietes 2 fl. 40 fr. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellen» berg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

An die deutschen Vereine Nassaus.

Deutschland. Wiesbaden (Landtag). Weilburg (Vereidigung der Bürgerwehr. Agitation gegen die neue KreiSeintheilung. Bürger­ausschuß). Köln (Beschlüsse der rheinischen Gemeindeverordneten. Protest dagegen.) BrcSlau (Die Stadt in Belagerungszustand). Düppel (Aus dem nassauischen Feldlager). Wien (Das Haupt­quartier in Preßburg. Die Folgen einer völligen Losreisung Ungarns.

Triest (Zusammenstoß mit einem venetianischen Kriegsschiff.

Frankreich. Paris (Tagesbericht).

Nachschrift.

* An die deutschen Vereine Nassaus

Keine Partei hat in dieser kritischen Zeit einen schwieri­geren Standpunkt als die konstitutionelle. In ihrem Wesen liegt es, die Sprache der Mäßigung und der wohl abgewoge­nen Vernunftgründe zu führen, aber in der gegenwärtigen Stunde, wo der Sturm der Leidenschaften durch die Gemüther brauöt, findet eine solche Sprache selten Gehör. Der Weg, welchen wir einschlagen müssen, ist jetzt auf haarscharfer Linie gezeichnet. Wo wir agitiren, da arbeiten wir wider Willen den rothen Republikanern in die Hände, wo wir zurückhalten, dem Absolutismus und der Kabinelspolitik. Und dennoch wird die Stellung, welche unsere Partei in der gegenwärtigen Krisis einnimmi, schließlich entscheidend wirken.

Wenn wir aber täglich sehen, wie eifrig man bemüht ist, die patriotische Schilderhebung des deutschen Volkes, als eine republikanische auszudeuten und auszubeuten, wenn wir täglich hören, wie man dem Fürstenthum als solchem diejenige Schuld gibt, was doch nur die Schuld von drei Für­sten unter dreiunddreißig ist, dann ist es dringend gefordert, daß wir unsrerseits offen bedauern,''wie wir trotz aller Erfah­rungen der letzten Wochen, ja gerade nur noch mehr bestärkt durch dieselben, an unserer konstitutionell-monarchischen Gesin­nung unverbrüchlich festhalten. Ein einmüthiger Ausspruch der konstitutionellen Vereine würde in dieser Beziehung seine Rück­wirkung auf das vielfach irre geleitete Volk gewiß nicht ver­fehlen. Wir begegnen darum mit großer Freude einem derar­tigen Bekenntniß deS vaterländischen Vereines zu Darmstadt, und theilen dasselbe nachfolgend mit, mit der Aufforderung, daß cS auch diedeutschen Vereine" Nassau's zu dem ihrigen machen möchten.

Es lautet:Der Vaterländische Verein in Darmstadt erklärt:

1) Seine fortgesetzte treue Anhänglichkeit an die von meh­reren^ politischen Vereinen des Großherzogthums Hessen am 17. September v. I. zu Darmstadt als leitend anerkannten Grundsätze, insbesondere an die Souveränetät der deutschen Nation und an die Verpflichtung, die Beschlüsse der deutschen Reichsversammlung anzuerkennen und sich ihnen zu unter­werfen.

2) Er erkennt die von der deutschen Reichsversammlung beschlossene Reichsverfassung und das von ihr ausgegangene Wahlgesetz nicht bh ë vermöge juristischer Pflicht, sondern auch der patriotischen Pflicht des deutschen Bürgers gemäß und zum Zweck möglichster Einheit und Einigung, als endgültig an.

3) Es kann ihm nur erwünscht seyn, wenn alle politischen Vereine zur Ausrechthaltung und Durchführung der Reichs­verfassung und des Wahlgesetzes sich aufrichtig die Hand reichen; er selbst wird dem Zutritte hierzu stets geneigt seyn.

4) Der Vaterländische Verein beklagt aus's lebhafteste den Gang, welchen die Angelegenheit der deutschen Reichsverfassung in den Königreichen Preußen, Bayern, Sachsen und Hannover genommen hat. Er wünscht, daß das Werk verblendeten Eigen­nutzes und alter eingerosteter Vorurtheile, welches ihr hier ent­gegen steht, endlich der besseren Einsicht und dem kräftigen, nachdrücklichen Verhalten des Volkes, welches nur auf sein gutes Recht Anspruch malt, weiche. Er hofft, daß die land- ständischen Kammern dieser Länder bei ihrem unerläßlichen bal­digen Wiederzusammentritte ebenfalls in diesem Sinne wirken. Er hat das Vertrauen zur deutschen Zentralgewalt, daß sie dem politischen Bebürsnisse, welches jene deutschen Staaten nicht von Deutschland gerissen oder gegen dasselbe nicht in Waffen sehen will, zu Hülfe komme, daß sie den Bürgerkrieg und die Anarchie banne. Er richtet endlich an alle der Reichsverfas­sung zugetretenen Regierungen das dringende Ersuchen, in Ueber­einstimmung mit der Reichsversammlung und der Zentralge­walt alle zur Festigung der Reichsverfassung geeigneten Mittel anzuwenden und alle Angriffe, nötigenfalls mit den Waffen von ihr abzuwehren.

5) Der Vaterländische Verein hält in Verbindung mit der demokratischen Grundlage die Staatsform der konstitutio­nellen Monarchie für die einzelnen deutschen, bisher schon mo­narchischen Staaten fortgesetzt für die beste. In dieser An­sicht können auch den Vaterländischen Verein die Erfahrungen der letzten Wochen nicht irren. Denn ganz davon abgesehen, daß die Staatsform der konstitutionellen Monarchie in Deutschland überhaupt nur unter fortgesetzten, von absoluten Staaten diktirten Verkümmerungen bis vor Jahresfrist bestanden hat und daß sie in Preußen zur lebendi­gen Anwendung kaum bis jetzt gelangte, ist auch zwischen Grundsätzen und Personen zu unterscheiden. Es gibt keine Staatsform, welche vor jedem Mißgriff, vor jeder Willkür schürte; namentlich in Zeiten der Erregung; und die Mangel­haftigkeit der menschlichen Natur macht sich ebensosehr im Volks- tribun als im Könige geltend. Die meiste Garantie aber ge­gen Uebergriffe von der einen oder der andern Seite gibt ge­rade die konstitutionelle Monarchie.

6) Von allgemeinen Angelegenheiten zu denen seines be­sonderen Vaterlandes gewendet, erkennt der Vaterländische Verein es als seine Pflicht, die gegenwärtige Regierung des Großherzogthums Hessen, welche er für eine v olksthümliche hält, und mit billiger Erwägung so man­cher ihr entgcgcnstehcnden Schwierigkeiten, gegen Gelüste jeder Art nach Kräften zu unterstützen, jedoch, wie sich von selbst versteht, mit entschiedener Festhaltung seines freien Ur­theils und der Rechte, die ihm in seinen einzelnen Mitgliedern