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Nassauische

Allgemeine Zeitung.

^N 106» Samstag den A Mai 1849»

Die Nass. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich, mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Pränume- rativuspreis ist in Wiesbaden S fl., für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des Großherzogthums und Kurfurstenthums Hessen, der Landgrafschast Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt S fl. 30 fr., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn-und TariSschen Verwaltungsgebietes 8 fl. 40 fr. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellen« berg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Die Reorganisation der Bürgerwehr.

Deutschland. Wiesbaden (Adressen der Bürgerwehr). Frank­furt (Reichstag. Muthmaßliche Pläne Preußens). Mannheim (Truppen an der französischen Rheingränze). Kreuznach (Das Truppenkorps). Kaiserslautern (Volksversammlung). Mn n- chen (Die Agitation der Weiß-Blauen). Berlin (Widerlegung). Wien (Die Schlacht vor Komorn).

Frankreich. Paris (Tagesbericht).

Nachschrift.

* Die Reorganisation der Bürgerwehr

Gewiß war Niemand freudiger berührt von dem jüngst gefaßten Kammerbeschlusse einer Reorganisirung der Bürger­wehr als wir; denn Niemand kann inniger davon überzeugt gewesen seyn daß die bisherige Organisation von Grund aus nichts tauge.

Wir wollen nun aber auch hoffen, daß das neue Bürger­wehtgesetz zweckmäßiger werde, als das alte, daß man nament­lich die durch die hessische und badische Bürgerwchrverfassung gegebenen Anhaltspunkte benütze, und nicht wieder auf einen Jdealbegriff allgemeiner Volksbewaffnung lossteuere, der wohl in den Urwäldern Germaniens eine Verwirklichung finden konnte, nicht aber bei unsern künstlichen, zivilisirten Verhältnissen.

Ein jeder Bürger ist mit Recht gezwungen, für das Va­terland die Waffen zu tragen. Diesem Zwange unterzieht er sich in der Erfüllung der allgemeinen Militärpflicht. Nun soll man ihm abpl^licht, nachdem er dieser Pflicht genügt, densel­ben Zwang zum zweitenmale auflegen, denn unsere künstlich auf's höchste gesteigerten Erwerb sverhältnisse gestatten eS nicht, daß Einer auf die Dauer zugleich Soldat und Hand­werksmann, zugleich Soldat und Gelehrter, Soldat und Bauer sey. Der Einzelne, namentlich sofern er Familie besitzt, muß ohnedies schon alle persönliche Kraft aufbieten, um sein ehrlich Brod zu verdienen. Ein nebenbeilaufender Wehrdienst wird auf die Dauer, wenn ihm gründlich genügt wird, Viele zur Verarmung führen, wenn man ihm aber blos spielend, gele­gentlich, oberflächlich obliegt, dann führt er zu gar keinem Zwecke.

Durch diesen Widerspruch kommt eS, daß die Bürgerweh­ren in unserm Lande bisher schwerfällige, unbehülfliche Massen waren, die es in soldatischer Tüchtigkeit an sehr wenigen Orten sonderlich weit gebracht haben mögen; ferner, daß namentlich auf dem Lande, wie wir aus eigner Anschauung wissen die Leute sehr bald nur mit möglichstempassivem Widerstand" dem Dienste sich fügten, und wo cs anging, die Sache allmählig einschlafen ließen.

Wer es mitangehört hat, mit welchen Flüchen der Schrei­ner seinen Hobel, der Schmied seinen Hammer, der Kauf­mann Feder und Elle weglegte, wenn die leidige Trommel durch

die Gassen ging, der wird in diesen Flüchen gerade keine über, mäßige Begeisterung für das Wehrmanns-Institut gefunden haben.

Wir stellen daher als obersten Satz voran, daß der Bür- gcrwehrdicnst wie im Großherzogthum Hessen ein frei­williger seyn müsse, und setzen dabei voraus, daß der Wie­deraustritt bei dem einmal Eingetretenen mit gehörigen Schwierigkeiten verknüpft werde. Gezwungene Soldaten sind immer schlechte Soldaten, besonders dann, wenn nicht Trägheit, Feigheit, Philisterhaftigkeit ihnen diesen Zwang lästig macht, sondern das Bewußtseyn, daß sie über demseiben die Sorge für ihr Haus, für die Ernährung ihrer Familien versäumen.

Dagegen glauben wir, daß sich überall eine sehr schöne Zahl Freiwilliger aus allen Ständen und von allen Parteien zusammcnfindcn wird. Eine solche Volkswchr wird sich rasch und gut diszipliniren, mit Eifer dem Wehrdienste obliegen, und wenn's gilt als eine tüchtige kriegerische Schaar bestehen. Selbst Mancher, der jetzt, weil gezwungen, nur mit Lässigkeit dem Dienste nachkommt, wird dann auS Selbstgefühl und wohlberechtigtem Ehrgeiz ein rühriger, strebsamer Bürgersoldat werden.

Eine zwangsweise Bürgerwehrpflicht neben der zwangs- weilen Wehrpflicht für das stehende Heer ist auch schon um deßwillen höchst verwerflich, weil dadurch der Gegensatz zwischen Volkswehr und Militär, den man ja doch mit Recht verwischen will, erst recht grell vargestelll wird. Bei dem allgemeinen Bewaffnungs-Recht ist nur Eine Wehr-Pflicht vernünftig. Setzt man sie von vornherein als eine zweifache, dann heiligt man den Gegensatz zwischen Bürger und Militär, während eine freiwillige Bürgerwehr einen solchen Dualismus keines-, wegs in sich schließt.

Will man jedoch von diesem jedenfalls besten Grundsätze der Freiwilligkeit nicht ausgchen, will man die zwangs­weise Bürgerwehrpflicht beibehalten, dann muß wenigstens eine andere innere Organisation getroffen werden, wenn unsere Bürgerwehren in etwas friedlicheren Zeitläuften nicht sofort zu reinen Krähwinkeler Knüppelgarden herabsinken sollen.

Zu dieser inneren Organisation gehört als oberste Bedin­gung eine Gliederung in verschiedene Aufgebote, die aber nicht nach dem ganz zufälligen Unterschied des Alters, oder gar nach Stadtvierteln u. vgl. abzutheilen sind, sondern nach dem in­neren Grunde der Dienstfähigkeit.

In das erste Aufgebot hätten cinzutreten die unverheira, theten Leute und kinderlosen Wittwer gleichviel, ob 20 oder 40 Jahre alt namentlich auch sofern sie nicht ein eigenes Geschäft führen, dessen Bestand von ihrer fortdauernden per­sönlichen Anwesenheit abhängig ist.

In das zweite Aufgebot kämen die Verbeirathcten, aber kinderlosen.

In das dritte Aufgebot alle Familienväter.

Der beschwerliche und regelmäßige Dienst, wie die voll­ständigen Waffenübungen, fiele dem ersten Aufgebote zu, weil bei diesen Leuten von der Zcitversäumniß nicht das Gedeihen eines Geschäfts, nicht das Wohl und Wehe vieler Einzelnen abhängt. Auch in der Stunde der Gefahr hat das erste Auf­gebot voranzugehen; erst wenn zurückgeschlagen ist, kommt das zweite, erst nach diesem das dritte Aufgebot h?6 Treffen.