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Nassauische

Allgemeine Zeitung.

^N 103» Mittwoch den 2. Mai 18419.

Die Nass. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich, mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Pränume» rationspreis ist in Wiesbaden 8 fL, für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des GroßherzogthumS und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fl. 30 fr., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes 8 fl. 40 fr. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellen« berg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Die Landesbank des HerzogthumS Nassau.

Deutschland. Ans dem Amte Rennerod (Der Abg. Hchner).

Frankfurt (Reichstag. Palermo hat sich ergeben). Dresden (Die

Ministerkrisis). Hannover (Der König erkrankt). Berlin (Die

Aufregung. Brand).

Ungarn. Ofen (Die Besetzung von Pesth).

Dänemark. Kopenhagen (Das Ministerium über das Einrücken der Deutschen in Jütland).

Frankreich. Paris (Tagesbericht).

Italien. (Der Friede zwischen Piemont und Oesterreich. Truppenmacht in Rom). (Alessandria von den Oesterreichern besetzt). Neapel (Unterwerfung Siziliens).

Nachschrift.

Die Landesbank des Herzogthums

Nassau

Wenn es schon früher zweifelhaft war, ob die im Jahr 1840 errichtete Landeskreditkasse ihrem Zweck wirklich vollstän­dig entsprach, so dünkt es uns jetzt doppelt zweifelhaft, ob die­ses bei dem unter verändertem Namen erweiterten Institute der Fall seyn wird.

Die Herbeischaffung der Kapitalien zur Ablösung der Zehn­ten und anderer Grundlasten mag nicht wohl leichter und besser zu bewerkstelligen seyn, weßhalb wir diesen Theil der Wirksam­keit der Landesbank nicht kritisiren wollen, was dagegen die Darleihung von Kapitalien an Gebäude- und Güterbesitzer be­trifft, so erlauben wir uns einige Bemerkungen, veranlaßt durch die im Verordnungsblatt Nr. 12 und 21 d. M. enthal­tenen Instruktionen für die Landesbank-Direktion, welche, ab­gesehen von der den Geschäftsbetrieb erschwerenden Weitläufig­keit mit einer Menge Vorsichtsmaßregeln ausgestattet ist, die unmöglich dem Zweck der Anstalt entsprechen können.

Von dem Grundsätze ausgehend, daß der Staat mit seiner Hülfe da cintrcten will, wo auf dem Wege des Privatverkehrs keine Hülfe mehr gefunden wird, oder diese an so lästige Be­dingungen geknüpft werden soll, daß Wucher daraus entsteht, halten wir für unbedingt nothwendig, daß die Landesbank den Bezug der Kapitalien möglichst leicht macht und selbst auf die Gefahr hin, zuweilen einen Verlust zu erleiden, alle Schwierig­keiten bei Errichtung der Schuldverschreibungen vermeidet, es auch mit der Sicherheit nicht allzu genau nimmt. Die Landes­bank will und soll ja keine Gewinn abwerfende Geschäfte machen, und nicht mit den Kapitalisten in Konkurrenz treten; ihre Aufgabe ist einzig und allein, Unterstützung zu gewähren, die Sinkenden zu retten und vor gänzlichem Untergang zu be­wahren. Sie muß also auf Verluste gefaßt seyn , die, wenn sie trotz einer umsichtigen Verwaltung nicht zu vermeiden waren, die Gesammtheit der Staatsangehörigen treffen und aus dem Grunde nicht so hoch anzuschlagen sind, weil diese Gesammt­heit den aus Mangel an Hülse der Verarmung verfallenen

Mitbürger in einer oder der anderen Weise doch unterhalten muß.

Diesem entgegen finden wir aber in §. 4 der genannten Instruktion ein Verfahren vorgeschrieben, welches ganz dazu geeignet ist, die Geldsuchenden abznschrecken und zurückzuhalten.

Wenn ein Privatmann Geld ausleihenj will, und mit Einem zusammenkommt, welcher Geld sucht, so wird blos ge­fragt: was wird zur Sicherheit verschrieben, und welche Zinsen werden bezahlt? Höchstens erkundigt sich der Darleiher noch im Allgemeinen, ob man dem Anleiher das Kapital anver­trauen könne.

Ob dieser aber im^ Ganzen viel oder wenig Vermögen be­sitzt, und ob er schon Schulden hat, das ist ihm gleichgültig, wenn er sicht, daß ihm für sein Kapital genügende Sicherheit dargeboten wird.

Unsere Landesbank soll aber nicht nur alle, sondern auch die Familien-Vermögensverhältnisse bis in die äusserste Spitze untersuchen lassen, und ein förmliches Jnquisitionsverfahren gegen den, der sich untersteht, sie um ein Darlehen anzuspre­chen, anstellen, wobei auch weiter nichts fehlt als die Frage, ob der Mann und die Seinigen regelmäßig zum Abendmahls gehen.

Mit der ausgedehntesten juristischen Finesse sollen alle mög­lich werdest könnenden Fälle erwogen werden, damit ja keine Gefahr übrig bleibt, wobei seltene Ausnahmsfälle, in welchen einmal durch ganz zufälliges Zusammenwirken von Umständen ein Verlust an einer Hypothek eingetreten ist, zur Regel er­hoben sind.

Wahrlich, dies ist nicht der Weg, den Kredit zu heben und zu fördern, eher wird so das Gegentheil herbeigeführt, denn wer wird dem in einem solchen Eramen Durchgefallcnen später noch Gehör geben, und die Hypothek nehmen wollen, welche der Landesbank zu schlecht war. Wir wollen nicht, daß Staatsgelder absichtlich in einem durchlöcherten Beutel gethan werden sollen, aber wir können auf eine übertriebene, durch Aengstlichkeit immer ängstlicher machende Vorsicht nicht billigen. Sollte diese jedoch nicht moderirt werden können, dann halten wir für besser, daß der Staat die Hand ganz aus dem Spiele läßt, er verdirbt sonst mehr, als er gut macht.

Deutschland.

O Amt Rennerod. Es hat der Abgeordnete Hehn er bei seinem letzten Hiersein zu Westerburg eine Volksversamm­lung abgehalten, wozu aber leider nur 3640 Personen, meistens Lehrer aus der Grafschaft erschienen sind. Nachdem Hehner über seine Kammcrthâtigkeit Rechenschaft gegeben, verbreitete er sich über den Charakter Hergenhahns, sowie über die Zivilliste. Von letzterer hob er besonders hervor: daß sie nicht zu hoch gegriffen werden dürfe, weil wie sonst die Kammerjunker rc. wieder Alles zu verschweigen hatten. Als man auf Thatsachen einging, sey in der Regel von Seiten des Abgeordneten die Antwort gefallen, er habe sich nicht ge­hörig informirt.