Nassauische
Allgemeine Zeitung.
M 91» Mittwoch den 18 April 1849»
Die Raff. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich, mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige Pränume- rationSpreis ist in Wiesbaden 8 ft., für den Umfang des Herzogthums Nassau, des Großherzogthums und Kurnirstenthums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fl. SO fr., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und TariSschen Verwaltungsgebietes 8 fl. 40 fr. — Jnsera te werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiksbaden in der L. Schellen-- berg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Amtlicher Theil.
Proklamation des Herzogs.
Nichtamtlicher Theil.
Beiträge zur Kritik der Gesetzentwürfe, die Verfassung des Herzogthums Nassau betreffend.
Deutschland. Wiesbaden (Generalversammlung des deutschen Vereins. Adresse. Der Herzog). — Fra n kfur t (Reichstag). — Dresden (Sonderbare Freiheit). — Berlin (Der Eindruck der österreichischen Note. Gerüchte aus Kopenhagen). — Wien (Ruhige Stimmung. Verstärkungen nach Ungarn).
Nachschrift.
Amtlicher Theil.
Nassauer!
Von dem Erzherzog Reichsverweser ist der Ruf an mich ergangen, meine tapferen Soldaten, Eure Söhne und Brüder, mit andern Deutschen Truppen zu einer Brigade vereint, in den Krieg gegen Dänemark zu führen.
Diesem Ruf im Dienste des Vaterlandes muß ich folgen, und ich folge ihm gern.
Nachdem in der inneren Landesverwaltung alle Aenderungen, die ich Euch zugesichert, theils ausgeführt, theils so weit vorbereitet sind, daß sie nur noch die Zustimmung der Stände bedürfen, nachdem ich mich bereit erklärt habe, die Opfer zu bringen, welche die Einigung, die Macht und Große des gemeinsamen Vaterlandes von mir forderten: halte ich mich auch verpflichtet, da wo Deutsch- lauds Gefahren und Deutschlands Ehre meine persönlichen Dienste in Anspruch nehmen, hinter keinem Sohne des Vaterlandes zurück zu bleiben.
Für die laufenden Verwaltungsgeschäfte während meiner Abwesenheit habe ich Fürsorge getroffen; die wichtigeren Gegenstände werden und können schnell zu meiner Kenntniß gelangen.
Haltet fest an Ordnung und Gesetz, wie es einem freien Volke geziemt, und bewahrt mir Eure Liebe und Treue, wie ich sie Euch bewahre. Gott sei mit uns Allen!
Biebrich den 17. April 1849.
Adolph,
Herzog zn Nassau.
Nichtamtlicher Theil.
%* Beiträge zur Kritik der Gesetzentwürfe, die Verfassung des Herzogthums Nassau betreffend.
(Fortsetzung.)
Mihi autem neque honestum silere neque proloqui expeditum, quia non aedilis aut praetoris aut consulis partes sustineo. Majas aliquid et excelsius a principe postulatur; et cum recte factorum sibi quique gratiam trahant, unius invidia ab omnibus peccatur. t (TaciL Annal. III., 53.)
Hat die vollziehende Gewalt nicht das Recht, den Unternehmungen des gesetzgebenden Körpers Einhalt zu thun; so wird dieser despotisch werden: denn da er sich alle Gewalt, die er nur zu ersinnen vermag, beilegen kann, so wird er alle andere Gewalten vernichten.
Nähme der Monarch vermittelst seiner positiven Gewalt, d. h. Befugniß anzuordnen, an der Gesetzgebung Theil; so gäbe cs keine Freiheit mehr. Da er aber dennoch an der Gesetzgebung Theil haben muß, um sich zu vertheidigen, so muß es vermittelst seiner Befugniß, zu verhindern, geschehen.
Die Ursache, weßhalb die Regierung in Rom verwandelt wurde, war, daß der Senat den einen Theil der vollziehenden Gewalt, und die Magistrate, die den andern besaßen, nicht, wie das Volk, die Befugniß zu verhindern hatten."
So spricht sich Montesquieu in seinem angeführten Werke über das Veto aus.
Unser ebenso großer Zachariä sagt in dem 19ten seiner 40 Bücher vom Staate:
„In der konstitutionellen Monarchie muß der Krone ein unbedingtes Veto zustehn, wenn diese Verfassung ihren Namen in der That und Wahrheit verdienen soll. Ich sage, ein unbedingtes Veto. Eine konstitutionelle Monarchie, in welcher dem Fürsten nur ein aufschiebendes Veto (bis zur nächsten Versammlung der Kammer :c.) zusteht, ist der Sache nach ein Freistaat."
In der No. 87 des Frankfurter Journals vom 11. April I. I. ist ein Artikel über das „absolute und Suspensivveto" enthalten, welcher das absolute Veto verdammt und das suspensive mit Wärme empfiehlt. Täuschen wir unS nicht, so rührt dieser Artikel von einem Manne her, dessen Name auch über die deutschen Gauen hinaus einen guten Klang hat, den wir als dankbare Schüler verehren, als eb'lcn Volksfreund kennen, dem wir auf dem Gebiete der Kriminalrcchtswisten- schaft, deö Civilprozcßes und des deutschen Rechtes hohe Verdienste zugestchen, auf dem Felde der Staatswissenschaften und zumal der Politik jedoch die tiefen Kenntnisse und Originalität absprechen müssen, welche Niemand unseren beiden andern Autoritäten bestreiten wird.
Unser edle M' — r bestreitet das absolute Veto, weil es der Krone, welche cs mißbrauche, den Untergang bringen