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Nassauische

Allgemeine Zeitung.

^N 83» Sonntag den 8. April 18419.

Die Naff. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich, mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Pränume- rationspreis ist in Wiesbaden * fl., für den Umfang des Herzogthums Nassau, des Großherzogthums und Kurfürstentbums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fl. 30 kr , in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Berwaltungsgebietes 8 fl. 40 fr. __Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellen- berg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Wegen des Osterfestes wird am zweiten Feiertage nur ein politisches Hauptblatt ausgegebeu.

Uebersicht.

Die Gcncralsynodc in Ansbach.

Deutschland. Hochheim (Volksversammlung). A d e m Main­grund (Diebstähle). Frankfurt (Die abwesenden Abgeordneten)

Koburg (Feier der Kaiserwahl in Koburg und Hildburghausen). Berlin (Zirkularnote an die bei den deutschen Regierungen beglaubigten Gesandten). Wien (Die Kaiserwahl und Oesterreich).

Italien. Mailand (Ablieferung der Waffen). Turin (Rückkehr der Truppen vom Kriegsschauplatz. Genua (Gerüchte).

Ostindien. (Sieg der Engländer).

Nachschrift.

0 Die Generalfynode in Ansbach.

Die bayerische Generalsynode zu Ansbach hat eine An­sprache an die evangelische Christenheit erlassen, auS der wir hier im Auszuge einige Stellen mittheilen wollen, die auch für einen großen Theil der Leser dieser Blätter nicht ohne In­teresse seyn werden.

Die Generalsynode erklärt, daß sie in dem Glauben ihrer Kirche, wie er schriftgemäß in den Bekenntnissen der Bäker ausgesprochen sey, sich fest verbunden gewußt, und auf diesem unbeweglichen Grunde alle ihre Berathungen gepflogen habe. Auf diesem Grunde stehend, habe sie sich bestrebt, der Kirche zwar keine völlige Umgestaltung, keinen fundamentalen Neubau zu geben, aber ihr doch nach allgemein gefühlten Bedürfnissen eine heisame Fortbildung anzubahnen. Das Band, das sie mit dem Könige, als dem verfassungsmäßigen Inhaber des landesherrlichen Kirchenregiments, verknüpfe, wolle sie nicht zerreißen, eingedenk der weithin greifenden verderblichen Folgen, die eine solche Losreißung, namentlich unter den jetzigen Zeit­verhältnissen, über die Kirche bringen müßte. Aber in eine freie, selbstständige Stellung, wie sie keine kirchliche Gemein­schaft zu ihrem Bestände und zu ihrer ungestörten weiteren Ent­wickelung entbehren könne, haben sic die protestantische Kirche in Bayern einführen wollen. In ihren innern Angelegenheiten solle sie frei werden von der Knechtung weltlicher Macht, von der Unterordnung unter eine reine Staatsbehörde, und die ihr zustehenden Rechte durch eine selbstständige kirchliche Oberbe- Hördc unter beschlußfassender Mitwirkung der Generalsynode kraft königlicher Sanktion und Autorität selbst ausüben. Auf solche Weise solle, was die Verfassung der Kirche betrifft, ihr Beides gesichert werden, Ordnung und Stetigkeit, und ihr äußeres Leben in einer wohlabgemessenen Gliederung sich be­wegen. Die Gemeindckräfte sollen von den Fesseln bisheriger Unthätigkeit befreit, und in überall einzuführenden, aus der Urwahl der Gemeinden stetig sich erneuernden Kirchenvorstän­den, in anders gestalteten Diözesansynoden je. zu mitwirkender Theilnaahme in allen Angelegenheiten der Kirche beigezogen werden.

Nachdem das Verhältniß der Schule zur Kirche in dem Sinne erörtert worden ist, daß eine völlige Lostrennung beider von einander weder ausführbar, noch angemessen erscheine, heißt es weiter:

Die Bewegungen, die auf dem politischen Gebiete sich vordrängen, und in immer höher anschwellenden Strömungen alle Länder Europa's erschüttern, haben unsere vollberechtigte Theilnahme auf sich gezogen.

Wir anerkennen das Wahre und Große, das in edlen Vorkämpfern der Gegenwart sich zur Geltung bringen will. Wir sprechen es aus als wohlbegründete Ueberzeugung, daß, wenn aus den Bewegungen der Gegenwart die unreinen Stoffe ausgeschieden werden und der über die Ufer brechende Strom in die rechte Bahn gesetzmäßiger Ordnung und Freiheit sich einlenkt, er in befruchtender Weise über unser theures Vater­land sich ergießen und die Gedanken Gottes, die in der Be­wegung der Zeit sich kund geben, zur segnenden Verwirklichung bringen kann. Aber indem wir diese Anerkennung ausspre­chen, sagen wir uns, gestützt auf die Grundsätze unsrer Kirche, auf's Entschiedenste von allen jenen unheilschweren Versuchen los, welche an die Stelle des Rechts die Gewalt, an die Stelle der Freiheit die Willkühr, an die Stelle gesetzmäßiger Ordnung die Anarchie und mit ihr die größte GeistcSknechlung zu setzen bemüht sind. Die Kirche, als solche, hat zwâr mit politischen Einrichtungen nichts zu thun ; das Reich ihres Herrn und Meisters ist nicht von dieser Welt. Aber das, was sie als Erzieherin der Völker für das Reich Gottes will und zu för­dern strebt, ist eine gesetzmäßige Freiheit, eine selbstsuchtlose, in ächter Vaterlandsliebe wurzelnde Unterordnung unter die recht­mäßig gesetzten Gewalten. So predigt sic mitten unter den Stürmen der Zeit das Wort ihres Meisters und seiner Apostel: Gebet Gott, was Gottes, und dem Kaiser, was des Kaisers ist 2t." So hat unsre Kirche von Anfang es gehalten, und so wird sie es halten, so lange sie ihr großes Gesetzbuch in der Hand trägt, ihr heiliges Gottcswort. Denn alle Verhält­nisse des Lebens mit der Weihe und Kraft gottgeheiligter Wahrheit zu durchdringen, daö Leben nach seinen verschiedensten Richtungen hin dem Willen GotteS in seinem Worte gleichför­mig zu machen, das ist die Aufgabe unserer Kirche, das der Beruf und die Verpflichtung ihrer Diener und Glieder, ihrer Geistlichen und Gemeinden."

Deutschland.

cT Hochheim, 4. April. Bei Durchlesung des Artikels in dem Beiblatt zur Nass. Allg. Zeitung Nr. 77 über die Volksversammlung bei Bingen fiel mir unwillkürlich der Spruch ein:Nichts Neues unter der Sonne"; denn die am 11. Juni 1848 an dem Weiher zu Hochheim stattgehabte Volksversamm­lung glich wesentlich dem hier entworfenen Bilde, jedoch mit dem Unterschiede, daß statt des Weines auf der Bühne, man