das Benehmen seiner Deputaten in der deutschen Nationalversammlung von der öffentlichen Meinung gerichtet wurde: wir können und dürfen nicht vergessen, daß der Ruhm deutscher Waffen das Gesammtvaterland verherrlicht. Einen wundervollen Eindruck wird die Kunde dieser raschen Siege in Paris, London und Petersburg hervorbringen. Das Ausland wird erkennen, was es bedeutet, Deutschland in seinem Reiche zu kränken, und an dem Heldenmuthe deutscher Heere, kämpfend für die Erhaltung außerdeutscher Provinzen, wird es bemessen, was Deutschland vollends vermöchte, wenn fremde Mächte es wagen sollten, seine Umib» hängigkeit zu bedrohen, den heiligen Boden unseres Vaterlandes zu verletzen. — Das ist ein freudiges Gefühl, beseitigend alle kleinliche Rivalität von Staat zu Staat, von Partei zu Partei. — Preußen hat Ruhmes genug, um Oesterreich seine frischen Lorbeeren zu gönnen, und Deutschland, wenn auch Oesterreich sich zu ihm stelle, wird immerhin in dem alten Kaiserreiche ein brüderliches sehen, wenn auch das junge Kaiserreich sich von ihm trennt."
(Köln. Ztg.) Unsere Blicke wenden sich jetzt in ängstttcher Spannung von Frankfurt nach Berlin. Die deutsche Nationalversammlung hat ihre Pflicht gegen das Vaterland erfüllt, es ist jetzt an Preußens König, die seinige zu erfüllen. Es ist' ein welthistorischer Augenblick, der — einmal verpaßt — niemals wiederkehrt. Wohl wissen wir, daß das Ohr des Königs von Stimmen umlagert ist, die nur von den Pflichten gegen die Dynasten etwas wissen, nichts von einer innern Pflicht, welche dem Fürsten so gut wie dem Bettler obliegt, wenn es das Wohl des Vaterlandes gilt; wir können täglich in der „Neuen Preuß. Zeitung" solche Stimmen vernehmen; wir hoffen aber, daß diesmal das Wort von Männern, wie Camphausen und v. Vincke, und vor Allem, daß der deutsche Sinn des Königs selbst mächtiger als jene Einflüsse undeutscher Männer seyn werden.
Die „Times" sieht bei Besprechung des durchgefallenen Welcker'schen Antrags in der Annahme der Kaiserkrone von Seiten Preußens, nach der bestimmt ausgesprochenen Haltung Oesterreichs „nichts geringeres als einen Versuch, den höchsten Rang in Deutschland durch „Waffengewalt" zu erringen."
Deutschland.
* Wiesbaden, 31. März. (Ständeversammlung.) Nach Eröffnung der Sitzung übergab der Reg.-Kom. Reichmann den Landeserigenzetat pro 1849, nach dessen vorläufigem Ab- lchlusie noch weiter 3 Steuerstmpel in diesem Jahre werden erhoben werden müssen, obgleich ein ansehnlicher Ueberschuß aus der Domänenkasse in die Landeskasse übergeht.
.Augleich wurde von dem landesherrl. Kommissarius die Entschließung Sr. Hoh. des Herzogs der Versammlung eröffnet, daß mit der Uebergabe des Lanbeserigenzetats pro ,1849 oer Landtag für dieses Jahr als eröffnet gelten solle, da wegen der langen Dauer des 1848r Landtags' eine Schließung des- . M Eröffnung des neuen Landtages vor dem
1. April nicht mehr stattfinden könne.
Reg.-Kom. Werren erklärt hierauf unter Bezugnahme auf seine frühere Zusage, daß der Entwurf eines neuen Ver- sagungsgeietzes vollständig ausgearbeitet vorliege, und nur noch enier schließlichen Berathung bedürfe, und daß in der ersten
können' Woche der Entwurf werde übergeben wer-
Es übergibt derselbe ferner dem Wunsche des Abgeordne- ten Wenckenbqch I. gemäß dem Kammerpräsidenten einen Auszug aus einem Erlasse des Reichskriegsministeriums an urlaubten^ ^e^terun8 *n Betreff der Einberufung der Be-
Nach erfolgter Anzeige von dem Eingänge mehrerer Peti- Tagesordnung zur Verhandlung über die schließliche Berathung des Gesetzes über das Strafverfahren.
- Berichterstatter Abg. He Huer trug den Kommissions- ber,cht vor, nach welchem die Kommission sich mit der Regie
rung über die vorgeschlagenen jModifikationen einiger Bestimmungen des ursprünglichen Entwurfs und über die Redaktion des Gesetzes verständigt hat.
Die Kommission trägt auf Annahmè des so revidirten Gesetzes an.
Der seit der letzten Verhandlung über dieses Gesetz neu erwählte Abg. Braun ergreift hierauf das Wort und stellt den Antrag, den Art. 18 deS ursprünglichen Kommissionsentwurfs, rücksichtlich der Wahl der Kandidaten zum Geschwornenamte herzustellen.
Er sucht seinen Antrag dadurch zu begründen, daß es bei dieser Frage nur zwei Systeme gebe, wornach verfahren werden muß, entweder des dem Regierungsentwurfe zu Grunde liegenden Zensus und der Kapazitäten, oder der dem landständischen Kommissionsberichte zu Grunde liegenden Volkswahl.
Das von den Abgeordneten Fresenius und Schmidt vorgeschlagene (und bereits angenommene) Verfahren, die Wahl durch die Gemeinderäthe sey prinziplos, keinem Systeme folgend, besser sey jedenfalls der Vorschlag der Regierung, am besten aber der der Kommission.
In einem weitläufigen, nichts neues enthaltenden Vortrag sucht der Abg. Braun seinen Antrag zu rechtfertigen.
Reg.-Komm. Bertram entgegnet, daß es beiden früheren Beschlüssen der Kammer nicht die Absicht gewesen sey, nochmals über die einzelnen Theile des Gesetzes verhandeln zu lassen, daß daher die Kammer sich erst aussprechen solle, ob sie einen solchen Antrag noch für $ulâfftg erkläre, ehe er sich weiter auf eine Diskussion einlassen könne.
Abg. Fresenius erwähnte, daß der Abg. Braun nichts Neues vorgebracht habe; er stellte den Antrag, darüber vorerst abzustimmen, ob der Antrag des Abg. Braun noch zulässig sey. Würde dieses bejaht, dann werde er weiter auf die Sache eingehen.
Hierauf ergreift Reg.-Komm. Reichmann das Wort, hebt hervor, daß der Abg. Braun nichts vorgebracht habe, worüber nicht schon früher weitläufig verhandelt worden sey,- daß der frühere Kammerbeschluß nicht mehr aufgehoben werden könne; er macht die Versammlung darauf aufmerksam, daß die Regierung schon im August v. I. den Gesetzentwurf eingebracht und den Wunsch gehegt habe, daß das Gesetz bald ins Leben gerufen werden könne, daß die Regierung die Verzöge^ rung nicht verschuldet habe, daß, wenn die Kammer den An, trag des Abg. Braun annehme, das Gesetz höchst wahrscheinlich nicht sanktionirt werde, daß alsdann ein neuer Gesetzentwurf ausgearbeitet und eingebracht werden müsse, dessen Berathung neue Zeit erfordere, daß die Regierung aber die Verantwortlichkeit der neuen Verzögerung von sich ablehnen müsse.
Abg. Keim führt ebenfalls aus, daß der Antrag von Fresenius und Schmidt angenommen und zum Beschluß erhoben worden sey, und daß eine weitere Diskussion über diese Frage unzulässig sey.
Abg. Lang sucht die von den Regierungskommissären gemachten Einwürfe zu widerlegen. Eine konstitutionelle Regie- rung müsse mit der Majorität der Kammer gehen, früher habe sich eine Majorität für den Antrag von Fresenius und Schmidt gebildet, Manche, die dafür gestimmt, könnten sich inmittelst eines Besseren besonnen haben, und jetzt anders stimmen. Da man in der Diskussion begriffen sey, so müsse diese fortgesetzt werden.
Reg.-Komm. Reichmann: Allerdings müsse sich eine konstilutionelle Regierung der Majorität der Stände anschließen, es komme aber darauf an, wie die Majorität, herbeigeführt werde. Heute fehlten viele Mitglieder (es waren nur 31 anwesend), es sey nicht bekannt gewesen, daß diese Frage zur Sprache komme, sonst würden Manche der Fehlenden ihre Plätze eingenommen haben, und auf eine Majorität , wie sie sich heute in dieser Angelegenheit bilden kann, sey kein großes Gewicht zu legen.
Abg. Jung II.; Er beantrage Abstimmung über die Vor-, frage, ob der Antrag zur weiteren Diskussion kommen solle. ;
Abg. Lang: Er begreife nicht, warum die Regierung jetzt gegen diesen Antrag so kämpfe, da sie in der vorigen Sitzung eine entschiedene Niederlage wegen des Zensus er. litten habe.
Reg.-Komm. Reichma n n: Von einer Niederlage de,r Regierung könne keine Rede seyn, da über den RegierungSan- trag nicht abgestimmt worden sey. Der Antrag der, Kommission sey verworfen, und darauf der Antrag von Fresenius uni Schmidt angenommen worden.