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fassen, die und als Leitstern in dieser traurigen Zeit politischer Finsterniß dienen können, wenn sich der endliche nüchterne Theil der Nation der gerade kein unbeträchtlicher ist und nur seine Theilnahmlosigkeit aufzugeben braucht, um mächtig zu werden über die gährenden Massen ermannt und wieder etn Herz faßt zu einer besseren Zukunft.

In Deutschland sind vorwiegend zwei Elemente des StaatS- lebens als die wichtigsten Faktoren naturgemäßer Fortentwick­lung in Rechnung zu stellen die Fürsten und das Volk. Die Fürsten waren in dem Heimgegangenen Bundestage ver­treten, und die Märzbewegung hat uns die Volksvertretung in dem Parlamente zu Frankfurt gebracht, und zwar in einer vollkommenen loyalen Form durch Mitwirkung der Fürsten und Regierungen.

Kaum war aber dieses Parlament eingesetzt, so wollte es keine andere Gewalt mehr neben sich dulden, obgleich die republikanischen Schilderhebungen niedergeschlagen wurden und das Volk dadurch gezeigt hatte, daß es seinen geschichtlichen Erinnerungen, seinen Fürstenhäusern treu bleiben wolle, wie es noch gegenwärtig, trotz allem Geschrei der s. g. Demokra­ten, der Fall ist. Die Auflösung des Bundestages war ein Akt ungerechter Willkür gegen die Fürsten, wodurch das da­mals gefügigste Organ der Verständigung fast mutwillig zer­stört wurde, ohne daß dazu auch nur ein anderer Grund vor­gelegen hätte, als die alte Unpopularität. Wäre dagegen vom Parlamente aus dahin gewirkt worden, den Bundestag im Sinne der Zeit zu regeneriren, so wäre dieses bei der Bereit­willigkeit der Regierungen allen Wünschen des Volkes nach Kräften zu entsprechen, gewiß in einer Art geschehen, die allen billigen Anforderungen Rechnung getragen hätte. So aber wurden die Fürsten bei Neugestaltung der Dinge ohne alle erhebliche Ursache ausgeschlossen und die improvisirte Zentral- gewalt, die der Erbe deS Bundestages dem Namen nach wurde, war dem Wesen nach nur die Vollzieherin der Beschlüsse des Parlaments, während die Regierungen alle materielle Gewalt in den Händen behielten, und doch mit dieser Zentralgewalt außer Relation und thatsächlicher Mitwirkung bei der Neuge­staltung der Dinge durch das Parlament standen.

Ein solches unnatürliches Verhältniß konnte nicht bestehen und mußte sich rächen, wie es denn auch geschehen ist. Die Regierungen haben daher auch, und besonders durch Hülfe ihrer Landstände, denen das Parlament ein Dorn im Auge war, ihre Macht größtenteils wieder zurückerobert, und die Paulskirche steht in der Luft. Die Zentralgewalt hat kein Geld, keinen Kredit und keinen Halt im Volke, sonst könnten unmöglich einzelne Landesversammlungen schon so weit gehen, sich eine Kontrole über die Geldbewilligungen und Verfügungen derselben sowie die Gesetzgebung des Parlaments anzumaßen.

Deutschland.

K Wiesbaden, 29. März. In der gestrigen Sitzung des Deutschen Vereins wurde die Nachricht von der Erwäh­lung deS Königs von Preußen zum deutschen Kaiser mit un« getheilter Freude ausgenommen. Der Verein hatte schon vor­her beschlossen, als der Welcker'sche Antrag durchfiel, eine Adresse an H. von Gagern zu senden, worin er demselben die Versicherung ausspreche, daß wir trotz alledem der Gagern- schen Politik in der deutschen Frage unsere vollste Zustimmung gaben. Da es nun nicht mehr praktisch war, diese mittler­weile abgefaßte Adresse abzuschicken, |o beschloß der Verein eine Deputation an Gagern, welche ihm dies mittheilen und zugleich die Anerkennung des Vereins in einem Augenblicke aussprechen solle, wo die langjährigen Bestrebungen Gagerns und seiner Gesinnungsgenossen endlich zum glücklichen Durch­bruch gekommcn sind. Die Deputation ging heute ab und hat sich ihres Auftrages entledigt und dem Verein den münd­lichen Dank und Gruß H. v. Gagerns zurückgebracht.

In der oben bezeichneten Sitzung des Vereins hob ferner ein Redner hervor , wie unser Herzog im März vergangenen Jahres vorangeschritten sey mit dem Hinwirken auf die Grün­dung eines deutschen Parlaments, wie er im Sommer zuerst den vom Parlament gewählten Reichsverweser feierlich und öffentlich anerkannt und so auch jetzt in der Oberhauptsfrage den patriotischen Gedanken deS preußischen Erbkaiserthums er­kannt und befördert habe.

Ferner: wie wichtig eS sey, die Kabinette und Ministerien in solcher Gesinnung durch offene Zustimmung aus dem Volke

zu unterstützen, da die Frage, ob der König von Preußen au, nehmen oder ablehnen werde, doch schließlich auch großenteils von dem nunmehrigen Auftreten der übrigen Kabinette abhän, gen dürfte.

Im Hinblick auf diese Thatsachen beschloß der Verein, eint Deputation auch nach Biebrich zu senden, um die aufrichtig! Anerkennung und den freudigen Dank des Vereins für du bisher befolgte deutsche Politik dem Fürsten auSzusprechen. Auch diese Deputation erfüllte heute ihren Auftrag und würd, von Sr. Hoheit dem Herzoge auf's freundlichste ausgenommen

Endlich ist dann eine Adresse nach Berlin gutgeheißei worden, die dem neuerwählten Kaiser das volle Vertrauen du im Vereine vertretenen Bürger aussprechen soll. Die Adreß wird sofort abgehen und, wie wir hoffen, eines der ersten Zed chen der Anerkennung aus dem südlichen Deutschland seyd Der Verein glaubte namentlich, daß es um so mehr Pflich der Wiesbadener Bürger sey, mit dieser Anerkennung nicht zi säumen, da solchergestalt wieder gut gemacht werden könnt was just vor einem Jahre durch die Schandadresse" an bei König von Preußen auf den Namen von ganz Wiesbaden g» sündigt worden sey.

* Wiesbaden, 30. März. (Ständeversammlung.) Nch eröffneter Sitzung theilte der Vorsitzende mit, daß der revidirt Gesetzentwurf über das öffentlich mündliche Strafverfahren ii dem Konferenzzimmer zur Einsicht offen liege.

Hierauf wurde der Eingang mehrerer Petitionen angezeigt

Abg. Müller II. interpellirte hierauf die Regierung, ol ein Beschluß in der Amnestiefrage erfolgt sey. RegierungS Kommissär Reichmann antwortete, daß ein solcher no0 nicht gefaßt sey.

Es trug sodann Abg. Jung II. den Bericht über dal Gesetz: die Abkürzung der Gewährungsfristen, vor.

Die Kommission beantragte mit einigen wenigen unbeded tenden Modifikationen dem Gesetze ihre Zustimmung zu gebe« Mit den vorgeschlagenen Modifikationen war die Regierunz einverstanden.

Durch die erfolgte Abstimmung wurde das Gesetz ein stimmig angenommen.

Abg. Siebert trug hierauf den Bericht über den G« setzentwürf, einige nähere Bestimmungen des Bankgesetzes b« treffend, oor." Die Kommission trägt auf Annahme des @e fetzes an, und diese erfolgte hierauf ohne weitere Diskussion.

Hierauf trägt derselbe die Instruktion für die Bankvirel tion vor. Dieselbe wird angenommen und die TageSordnmj führt zu Petitionsberichten.

Wiesbaden, 29. März. (Fr. I.) Wie wir gestern aul einem offiziellen Schreiben des betreffenden Vorstandes erseh« haben, hat sich auch zu Diez eine freie christliche Gt meinde gebildet.

* Cronberg, 26. März. Die gestern dahier im Gasthau zum Nassauer Hof von Herrn Andreas Großmann von Höch veranstaltete Volksversammlung war im Allgemeinen wenig b sucht (wie dies zu erwarten gestanden) und darum auch gai ruhig abgelaufen. Außer Herrn Großmann ist kein weiten Redner auf der Tribüne erschienen.

Die Haupttendenz seiner gehaltlosen Rede ging dahin, bi * Demokraten im Herzogthum zu einem Zentralverein zu neu nigen, wozu er auch einige Unterschriften zu sammeln Gelegn heit sand. Daß überhaupt seiner Rede die gewöhnlichen Aui fälle gegen alle staatlichen Verhältnisse nicht fehlten, verstej sich von selbst denn der gute Zweck heiligt das Mittel - und durch den Anblick deS hiesigen Schlosses an dessen Uri! wohner erinnert, bezeichnete er sonach die jetzigen Fürsten ad die nunmehrigen Raubritter im Großen. Auch die stattgehai ten Pensionirungen blieben nicht unberührt.

Q Weilburg, 29. März. In dem Gesetzentwurf über di Verjährung einzelner persönlicher Klagen vermißten wir u« gern eine (wenn auch der logischen Ordnung nach nicht $it> her gehörige) Bestimmung über die Abkürzung der gerne«: rechtlich die Beweiskraft der Darlehnsschuldscheine zwei Ich lang aufschiebenden Frist. Die Nützlichkeit diese Abkürzuli hier auseinanderzusetzen würde zu weit führen; aber jenes praktischen Juristen , sowie Allen, welche jemals in einen ft chen Rechtsstreit verwickelt wurden, wird es nicht zweifelh«! seyn, daß der Grund, den die römischen Juristen für die M Jahre lang aufgeschobene Beweiskraft eineö DarlehnSschuld