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jelung eines solchen durch die obrigkeitliche Behörde, den Ka- ßtän des Schiffes zur Ausstellung einer gerichtlichen Urkunde ^nzuhalten, wodurch derselbe sowie das Schiff für die gewis­senhafte Erfüllung der übernommenen Obliegenheiten und zum Schadenersätze verbindlich gemacht wird.

s 8. 12. Die von den Agenten nach §. 5 und 7 bei Be­förderung von Passagieren von nicht deutschen Seehäfen auS ,geleistete Kaution, so wie die von dem Kapitän eines fremden Hchiffes nach §.11 übernommene Verbindlichkeit ist nur dann -als erloschen zu betrachten, wenn durch den Reichskonsul, oder [in Ermangelung eines solchen durch die geeignete Behörde am Landungsplätze bei Ankunft des Schiffes die Erfüllung der den iPassagieren während der Reise gewährleisteten vertragsmäßigen ,Bestimmungen glaubhaft bescheinigt wird.

s §. 13. In den außereuropäischen Hafenplätzen, in wel- )$en sich Reichskonsuln befinden, steht die Auswanderung un# jier deren besonderer Aufsicht. Bei der Ankunft eines jeden i deutschen Schiffes mit Auswanderern hat sich der Kapitän so# , fort bei dem Reichskonsul zu melden und demselben seine Pas- fagierliste nebst dem Schiffsjournale vorzulegen. Der ReichS- j konsul hat entweder selbst oder durch einen Bevollmächtigten e bei Ankunft eines jeden Schiffes mit deutschen Auswanderern vorkommende Klagen wegen ihrer Behandlung während der Reise entgegen zu nehmen, darüber ein Protokoll, nach Be- finben unter Vernehmung von Zeugen, abzufassen, und dasselbe an das Auswanderungsamt einzusenden. Der Reichskonsul hat in jeder Hinsicht, namentlich gegen das Schiff und den Kapitän, die Rechte der Passagiere zu vertreten und hierzu nötigenfalls den Schutz und die Hülse der Gerichte oder an­derer Behörden in Anspruch zu nehmen.

§. 14. In den Vereinigten Staaten von Nordamerika haben die Reichskonsuln sich mit den in den Haupthäfen be­stehenden deutschen Gesellschaften in Verbindung zu setzen, um in Gemeinschaft mit denselben und den örtlichen Behörden das Interesse der Eingewanderten wahrzunehmen, auch denselben zu ihrer Weiterbeförderung und Ansiedelung insbesondere mit ihrem Rathe behülflich zu seyn. (Auch sonstige im Auslande für die deutsche Auswanderung etwa nöthig erachtete vorberei­tende Maßregeln geschehen durch das Auswanderungsamt, Schulz auS Weilburg.) §. 15. Die Reichskonsuln haben bei Ausübung ihrer in den §§. 8, 13 und 14 vorgezeichneten Ob­liegenheiten die Bestimmungen zu befolgen, welche das Re­glement für Konsuln enthält. §. 16. Gegenwärtiges Gesetz tritt mit.....in Wirksamkeit."

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Frankfurt, 16. März. (O.-P.-A.-Z.) Nach ziemlich siche­ren Uebersichten besteht kein Zweifel mehr, daß die Anträge des Verfassungsausschusses bezüglich deS Welcker'schen Vor- y schlags die Mehrheit erlangen werden. Die im Weidenbusch vereinigten Stimmen würden zu diesem Zwecke auch genügen. Die Majorität der drei Fraktionen der Linken wird sich den Anträgen nicht anschließen, sie glaubt sich durch ihre Prin­zipien daran verhindert wohl aber eine nicht unbedeutende

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Minorität.

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Karlsruhe, 8. März. (Franf. Ztg). Wie ich auö sicherer Quelle vernehme, ist die ganze im Vorarlberg stehende öster­reichische Brigade der badischen Regierung für den Fall eines Putsches zur augenblicklichen Verfügung gestellt worden.

Kassel, 14. März. In der gestrigen Sitzung der Stände verkündigte der Präsident eine Interpellation des Herrn Theo­bald über das seit einiger Zeit verbreitete Gerücht einer poli­zeilichen Veretnbaxung zwischen Frankfurt, den beiden Reffest, Nassau und Homburg, wonach es den Polizeibehörden dieser Länder erlaubt seyn soll, beliebige Verhaftungen vorzunehmen. Ob eine solche Vereinbarung wrrklich bestehe? Ob Kurhessen dabei betheiligt sey, und welche Instruktion in diesem Falle die kurhessisch-n Behörden erhalten haben. , (K. Z.)

München, 14. März. Se. kgl. Hoh. Prinz Adalbert von Bayern ist vorgestern von seiner Reise nach England, Spanien, und Portugal wieder in hiesiger,Residenz «jngetroffen. Nach hiesigen Blättern hat der König in Folge der sich häufenden Gesuche von Gemeinden auf die durch daS Jagdgesetz als Leib- gehäg designirten Rayons in den Umgebungen von München, Hohenschwangau und Berchtesgaden freiwillig verzichtet. Ge­stern Nachmittag erhielt daS erste Bataillon des Hiesigen zwei­ten Infanterieregiments Befehl sich nach Altenburg marschfertig

zu halten, indem die Truppen jenes Herzogchums für den Feldzug gegen Dänemark bestimmt sind. (A. Z.)

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Berlin, 13. März. (Elb. Ztg.) In einer Sitzung des StaatSministeriums, welche heute Morgen stattfand, wurde die Frankfurter Mittheilung (über den Welcker'schen Antrag) be, reits diskutirt; die Ansichten scheinen getheilt gewesen zu seyn. Ein Beschluß über die definitive Endansicht des Ministeriums in der Angelegenheit ist noch nicht gefaßt worden, konnte noch

nicht gefaßt werden, da diese nur von den zu erwarten­den Thatsachen abhängig zu machen ist.

Altona, 13. März. Unter diesem Datum schreibt man derDeutschen Zeitung" von hier: Oesterreich hat in Kopen­hagen etwa folgende Erklärung abgegeben, durch eine vom Minister der auswärtigen Angelegenheiten an den dortigen österreichischen Geschäftsträger gerichtete Depesche:Die kaiser­liche Regierung schließe sich ganz den Erklärungen Rußlands und Frankreichs an, bezüglich der schleswig-holsteinischen Dif­ferenz. Es verstehe sich von selbst, daß Oesterreich sich für die gerechte Sache des Königs gegen seine rebellischen Unterthanen erkläre. Seine Verhältnisse erlaubten ihm allerdings nicht, den Schritten beizutreten, welche jene Mächte entschlossen seyen, zum Schutze der Rechte Sr. Majestät zu thun allein es hoffe der guten Sache doch Vorschub leisten zu können durch die ernsten Vorstellungen, welche es bei dem Berliner Hofe und bei der provisorischen Zentralgewalt in Frankfurt machen werde."

Wien, 10, Mârz. (A. Z.) Die auS Ungarn laut gewor­denen Gerüchte von nachtheiligen Gefechten bei Szolnok und die Besetzung dieses Ortes durch die Insurgenten scheinen völlig grundlos zu seyn; wenigstens widerspricht der heutige Soldatenfreund" dieser letzteren Nachricht entschieden, und be­hauptet, die Brigade Karger sey der Uebermacht nicht ge­wichen. Nichtsdestoweniger hatte dieses Gerücht, vereint mit der offiziellen Nachricht, Fürst Windisch-Grätz sey mit dem Brückentrain und dem groben Geschütz wieder in Ofen einge­troffen, in ängstlichen Gemüthern große Besorgnisse erregt. Diese alarmirenven Gerückte scheinen sich indeß auf einfachste Weise aufzuklären. Der Feldmarschall ließ sein Gros, unter die Befehle des Grafen Schlick gestellt, in dem erkämpften Landstrich zwischen Maklar und der Theiß. _ Er selbst aber führte den schweren Brücken - und Geschütztrain, der jetzt in den gänzlich grundlosen Wegen des ungarischen Marschlandes kaum fortzubringen ist und die Bewegungen hemmt (zumal man sie nicht wie der Feind durch eine Masse leichter Reiterei maskiren kann), nach Ofen zurück, von welchem Mittelpunkte er die Operationen strategisch leitet, während die täkEchè Aus­führung den untergebenen Generalen überlassen ist. Die bei Kapolna geschlagenen Insurgenten scheinen sich getheilt zu haben, und ein Theil, vermuthlich der größere, durch die in seinem Rücken gegen Tiszasüred geschehenen Truppensendungew gehindert, über die Theiß bei Tiszasüred zu gehen, hat einen Gegenmarsch nach der obern Theiß bei Szolnok versucht.

Den Angriff aus Szolnok hat, wie der Soldatenfreund meldet, die Brigade Karger siegreich abgeschlagen; wäre aber auch Szolnok wirklich in Feindeshand gerathen, so ist die Lage der Insurgenten dadurch nicht um ein Haar besser geworden. Sie stehen noch immer zwischen zwei Feuern. Der Feldmar­schall steht ihnen von Ofen aus in der Front, General Schlick mit dem Gros steht in ihrem Rücken.

Wien, 12. März. (A. Z.) Briefe aus Pesth melden, der BanuS sey am 6. d. über die Theiß gegangen. Ein Bulletin wurde aber bis zur Stunde noch nicht ausgegeben, und inso- fen sey es uns immerhin gestattet, an der Wahrheit der Pesther Nachrichten zu Meißeln. Ganz verläßlich aber ist die Nach­richt aus Breslau, daß die flüchtigen Abgeordneten Füster, Scherzer und Goldmark daselbst ungefährdet angekommen seyen, sich aber selbst auf preußischem Boden nicht für sicher hielten, und bereits von Breslau ab gereist wären. Löhner, Kudlich und Füster sind von hier aus Steckbriefe nachgesendet wordeü.

Sieben b ü rge «.

Von der siebenbürgischeu Gränze , 7. März. Die Trust Pen Bems fingen einen russischen Feldjäger auf, bei dem eine