Nassauische
Allgemeine Zeitung.
â «L. • Freitag den 16. März 184».
Die Nass. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich, mit Ausnahme des Sonntags. — Der Vierteljährige Prânume- rationspreis ist in Wiesbaden 8 fl., für den Umfang des Herzogthums Nassau, des Großherzogthüms und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fl. 30 fr., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes 8 fl. 40 fr. — Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellender g'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Amtlicher Theil.
Dienstnachrichten.
Nichtamtlicher Theil.
Die Schwurgerichte.
Deutschland. Wiesbaden (Landtag). — Frankfurt (Telegraphische
Depesche aus Berlin. Der VerfaffungSanSschuß über die Annahme in
Bausch und Bogen). — Bamberg (Die Bürgerwehr). — Dresden (Aufregung). — Berlin (Das Geschwornengericht. Die konservative
Partei im Landtage). — AuS Preußen (Die Parzellirung der Domänengüter. Auswanderung).
Italien. Padua (Gerücht, daß Venedig sich übergeben wolle).
Rußland. Von der polnischen Gränze (Truppenanmärsche).
Donaufürstenthümer. Jassy (Die Kosacken).
Türkei. Konstantinopel (Kriegsrüstungen).
Sprechsaal für Stadt und Land.
Amtlicher Theil.
Der quieöcirte Lehrer Klaas zu Rodenroth ist vom Schuldienste entlassen, der Lehrvicar Moos zu Korb zum Lehrer in Rodenroth, der Lehrgehülfe Pulch von Lehnberg zum Lehrvicar in Korb und der Lehrvicar Preß von Rodenroth zum Lehrgehülfen in Löhnberg ernannt worden.
Nichtamtlicher Theil.
A Die Schwurgerichte.
Weilburg, 11. März. Die Nachricht des Frankfurter Journals vom 9. d. M., wonach unsere Volkskammer den Regierungsentwurf über die Einführung der Geschwornengerichte mit einigen Modifikationen ohne Diskussion angenommen haben sollte, hatte uns freudig überrascht; wir wurden aber leider durch das Ergebniß der Sitzung vom 10. d. M. in eine ganz andere Stimmung versetzt.
Wir hier kennen zwar die schöpferische Kraft unserer Abgeordneten im Fache der Gesetzgebung, besonders die Gewandtheit Derer, welche durch Majoritätsbeschluß mit diesem Geschäft betraut worden, und machen darum keine übertriebenen, unbilligen Ansprüche an sie; da sie jedoch Alles aufzubieten scheinen, um eine der wichtigsten Märzerrungenschaften dem Volke so lange wie möglich vorzuenthalten, so haben wir uns, wenn auch ungern, entschlossen, hierüber unsere und zugleich die Meinung der im Fache der Rechtsgelehrsamkeit Bewanderten, wie auch des Volkes der ganzen hiesigen Gegend in Nachstehendem mitzutheilen, und zugleich den Theil der Abge
ordneten, welche es mit dem Volke wohl meinen und dasselbe durch Steuervermehrung nicht zu bedrücken, vielmehr dasselbe so viel wie möglich zu erleichtern streben, angelegentlichst zu bitten, bei der Diskussion über den Gesetzesentwurf einige Rücksicht auf den VolkSwillen und das, was bisher über diesen Punkt in öffentlichen Blättern bereits erschienen ist, zu nehmen.
Einer unserer geistreichsten Rechtsgelehrten, A. F. JustuS Thibaut, sagt in der Abhandlung über die Nothwendigkeit eines allgemeinen bürgerlichen Rechts für Deutschland:
„Eine gute Gesetzgebung ist das schwerste unter allen Geschäften. Es gehört dazu ein reiner, großer, männlicher, edler Sinn, eine unbedingte Festigkeit, damit man sich nicht durch falsches Erbarmen und kleinliche Nebenrücksichten überraschen lasse, und eine unendliche Umsicht und Mannigfaltigkeit der Kenntnisse.
„Wo solche Bedingungen gefordert werden, da darf ein Einzelner, da dürfen wenige Einzelne sich nicht anmaßen, daß sie die Weisheit für alle Andern besitzen, sondern die Kräfte Vieler der Ersten müssen vereinigt werden, damit durch eine große Wechselwirkung etwas Gediegenes und Gerundetes vollbracht werde."
Diese Anforderungen werden, wie natürlich, auch an den Gesetzgeber im Fache der Strafrechtspflege gemacht. Und nun, Ihr übrigen nassauischen Rechtsgelehrten, Ihr übrigen Männer Naffau's von gesundem Verstände und praktischen Kenntnissen, vergleichet mit diesen von Thibaut verlangten, unumgänglich nothwendigen Eigenschaften eines Gesetzgebers unsere im Fache der Gesetzgebung langsam, kurzsichtig wirkende Juristenzunst!
Ein Glück ist's, daß wir durch die freie Presse Euch Nassauern die Gründe mittheilen können, weßhalb so große Summen für die Kammer in's Staatsbudget kommen, und warum wir, die wir vor allen andern deutschen Staaten Preßfreiheit, .Schwurgerichte, freie Gemeindeverwaltung ic. zugestchcrr erhalten hatten, später als alle übrigen Staaten in den wirklichen Genuß derselben gelangen! Bei so wichtigen, das Wohl der sämmtlichen Staatsbürger berührenden und den Staatsbeutel so empfindlich angreifenden Gegenständen wäre es sündlich, die Unfähigkeit und die Schwäche eines Theils der Abgeordnetenkammer dem Volke zu verheimlichen; zumal gerade dieser Theil der Kammer durch ihre Zeitungsorgane die Schuld der verzögerten Emanation der nöthigsten Gesetze auf die Regierung zu wälzen sucht und in ihrer Staatsweisheit zur Verwischung der Spuren ihrer Verzögerungen planloser Weise auf unbedingte und allgemeine Amnestie für die wegen des Wiesbadener Juli-Attentats Bestraften anzutragen für gut befunden hat, als ob kein Unterschied zwischen einem politischen und einem groben gemeinen Verbrechen sey! —
Es hat uns daher die ernstliche Ansprache des Abgeordneten Heydenreich in der Sitzung vom 10. d. M. wohlgethan, und wir hoffen von seinem Fleiße, seinen klaren An- und Einsichten in alle Verhältnisse, daß er, sowie der biedere Abgeordnete v. Eck und deren Gesinnungsgenossen mit allen Kräften dahin zu wirken suchen, daß das Land von der Landplage der endlosen Lanvtagssitzungen sobald wie möglich befreit