zusprechen, in Wirklichkeit war es aber Lob; ich habe dies allemal ignorirt. Bei- solchen Gelegenheiten muß man sich damit trösten, daß heutiges Tages selbst die ersten Männer Deutschlands, die würdigsten Kämpfer für wahre, glückliche Freiheit, die ausgezeichnetsten, edelsten Patrioten den Schmähversuchen einer gewissen Partei nicht entgehen, wie dies, außer so vielen Anderen, auch neuerdings dem Staatsrath Römer in Stuttgart widerfahren ist, der gewiß einer der vortrefflichsten Männer Deutschlands ist, und wenn ich mich nicht sehr in der Person des Herrn * Korrespondenten irre, so habe ich im vorigen Jahre aus seinem eigenen Munde das größte Lob dieses Mannes gehört und namentlich folgende Worte: „So lange Römer in einem Ministerium ist, wird gewiß von demselben keine volksfeindliche Handlung begangen." ^- Eben dieser Römer war jetzt in dem Fall, sich gegen Schmähversuche gewisser demokratischer Vereine zu vertheidigen. In einem deshalb vor wenigen Tagen im Schwäbischen Merkur von ihm erschienenen Aufsatz sagt Römer:
„Manches kann man allerdings dadurch zu Stande bringen (aber nichts Würdiges, Glückliches, Dauerndes), daß man die Meinung terrorisirt, daß man Denjenigen, der gegen den Umsturz ist, einen Heuler nennt, den Abgeordneten, der nicht im Sinne des Radikalismus stimmt, einen Volksverrâther, den Beamten, der daS Gesetz gehandhabt wissen will, einen Reak, tionär oder Büreaukraten, den Gegner kommunistischer Lehren einen Geldsack, und den strengen Anhänger der christlichen Lehre einen Pharisäer. In Wirklichkeit aber bedarf es einen geringen GradeS von Muth, um den Löwen des Tages entgegen zu treten, und Diejenigen, welche jetzt unter dem Eindrücke der Angst Manches thun, waS ihrer innersten Natur zuwider ist, werden, wie ich hoffe, in nicht entfernter Zeit dar, über staunen, daß sie vor so geringer Gefahr so große Furcht haben hegen können."
AuS diesen Worten des vortrefflichen Römer's können sich gar Manche der verschiedensten Parteien, auch manche Regierungen eine Lehre ziehen; — ich für meine Person freue mich recht sehr, stets zu Denen gehört zu haben, die sich niemals in ihrer Ueberzeugung terrorisiren ließen, sondern, stets daS Beste wollend, dieselbe auch den wüthendsten Reden der radikalsten Löwen deS Tages gegenüber unerschrocken vertreten zu haben, und niemals habe ich mit Ansichten des Tages, worin ich Unheil erkannte, aus unlauterer Absicht geliebäugelt. — Bei einer solchen Gelegenheit, wo ich mir die Freiheit nahm, würdige Männer gegen schändliche Schmähungen eines (sich so nennenden) Demokraten zu vertheidigen, wurde zwar schon der Versuch an mir gemacht, mich mit Flaschen und Fäusten auf den Kopf zu schlagen. Ich bin übrigens weit entfernt, alle Demokraten in eine Linie zu setzen mit solchem Manne deS Faustbeweises. Dr. H. Vogler.
Deutschland. /
△* Hadamar, 11. März. Heute sollte auf dem Zollhause nahe bei Ahlbacheim Volksversammlung abgehalten werden. ES kamen, nachdem Einladungen an alle Ortschaften ergangen waren, sehr Viele, welche der Versammlung beiwohnen wollten. Doch die anberaumte Stunde verfloß, in der die Volksredner auftreten sollten — aber zur Verwunderung der Anwesenden erschien Niemand, der die Versammlung abhielt. Die Leute gingen daher auseinander mit der größten Erbitte, rung, daß man sie auf solche Art zu hintergehen gesucht. Der Hauptgrund der Versammlung war die unentgeldliche Ablösung des Zehnten betreffend.
ES wäre Herrn Dr. Gerau und Genossen anzurathen, fernerhin keine Versammlung auszuschreiben, wenn sie nicht gesonnen wären, dieselbe zu besuchen und dadurch Vielene inen unnützen Weg zu ersparen. —
Frankfurt, 12. März. (D. Z. — Reichstag.) Das Haus ist zeitig und zahlreich besetzt. In Folge der österreichischen Nachrichten gibt sich eine tiefe Bewegung unter den Mitgliedern kund. Vorsitzender: Präsident Herr Ed. Simson.
Herr Schüler von Jena interpellirt das Ministerium des Aeußern wegen angeblichen Protests der russischen Regierung (hört!) wider dieVerfassungSveränderung Deutschlands, ob und welcher deutschen Regierung ein solcher Protest und ob er dem Reichsministerium selbst zugegangen sey.
Dann richtet Herr von Raumer auS Dinkelsbühl folgende Anfrage an das Reichsministerium:
In Betracht, daß
1) der verfassunggebende deutsche Reichstag unterm 13. Januar dem Reichsministerium die Ermächtigung ertheilt hat, zu geeigneter Zeit und in geeigneter Weise mit der k. k. Regierung Oesterreichs Namens der provisorischen Zentralgewalt für Deutschland über daS Verhältniß Oesterreichs zu Deutschland in Verhandlung zu treten; daß
2) das Reichsministerium unterm 22. Januar an den österreichischen Bevollmächtigten eine jener Ermächtigung entsprechende Note hat ergehen lassen; daß
3) seit dieser Zeit bereits sieben Wochen verflossen sind, und daß endlich
4) am 6. d. M. für den österreichischen Gesammtstaat mit Einschluß Ungarns und der Lombardei von der kaiserlichen Regierung eine Verfassung oktroyirt worden ist, welche that- sächüch eine Antwort an Deutschland enthält,
so stelle ich an das Reichsministerium die Anfrage:
ob von Seiten Oesterreichs auf vorerwähnte Reichsmini- sterialnote vom 22. Januar eine Antwort erfolgt ist und welche Antwort? und welches demnach der Stand der mit Oesterreich obschwebenden Verhandlung ist?
Die Antwort darauf wird für Donnerstag zugesagt, wo Herr von Gagern zugleich auch die Würthffche Anfrage in Bezug auf die gesammte auswärtige Politik zu beantworten verspricht.
Auf die Interpellation des Herrn Schüler von Jena erwiederte der Präsident des Ministeriums, Herr Heinrich von Gagern, sogleich: eine Note der russischen Regierung, wie die von Herrn Schüler bezeichnete, sey bem. Reichsministerium nicht zugekommen und dasselbe habe Grund zu zweifeln, daß überhaupt eine solche Note einer deutschen Regierung zugegangen oder erlassen worden sey.
Der Reichsminister der Justiz, Herr Rob. v. Mohl, beantwortet die Jucho'sche Interpellation wegen Veränderung der deutschen Wechselordnung durch die Landesgesetzgebung dahin, daß das Reichsministerium der Justiz den angeregten Gegenstand in Betracht gezogen und die Regierungen ersucht habe, sich jeder in daS Wesen des Gesetzes eingreifenden Mo, difikation zu enthalten, widrigenfalls durch ein neues ReichS- gesetz Vorsorge getroffen werden müsse. ----
Darauf wird unter der steigenden Spannung des HauseS von dem Präsidenten der folgende dringende Antrag deö Hrn. Karl Welcker auS Baden verlesen:
Die deutsche verfassunggebende Nationalversammlung, in Erwägung der dringlichen Lage der vaterländischen Verhältnisse beschließt:
1) Angesichts der wiederholten öffentlichen Nachrichten von fremder Einsprache gegen die von der deutscben Nation zu beschließende Verfassung, ihre Entrüstung gegen solche Eingriffe in das heiligste Urrecht freier Völker, gegen jeden Deutschen aber, sey er Fürst oder Bürger, welcher landes- verrätherisch solche Eingriffe Hervorrufen möchte, den tiefsten Abscheu und zugleich die feste Erwartung auszusprechen, daß die deutsche Nation wie Ein Mann ihre Ehre vertheidigen und deren Verletzung zurückweisen werde;
2) die gesammte deutsche Reichsverfassung, so wie sie jetzt nach der ersten Lesung - von dem Verfassungsausschuffe mit Berücksichtigung der Wünsche der Regierungen redigirt vorliegt, wird durch einen einzigen Gesammtbeschluß der Nationalversammlung angenommen und jede etwa heilsame Ver, besserung dem nächsten verfassungsmäßigen Reichstage vor, behalten.
3) Die in der Verfassung festgestellte Kaiserwürde wird Sr. Maj. dem König von Preußen übertragen.
4) Die sämmtlichen deutschen Fürsten werden eingeladen, großherzig und patriotisch mit diesem Beschlusse übereinzu, stimmen und seine Verwirklichung nach Kräften zu fördern.
5) Es wird eine große Deputation der Nationalversammlung abgesendet, um Sr. Majestät dem Könige von Preußen die Wahl zum deutschen Erbkaiser anzuzeigen.
6) Sowohl Sr. Majestät der Kaiser von Oesterreich, als Fürst der deutsch-österreichischen Lande, als die sämmtlichen Bruderstämme in diesen Landen, einzeln und vereint sind zum Eintritt in den deutschen Bundesstaat und seine Verfassung jetzt und zu aller Zeit eingeladen und aufgefordert.
7) Die deutsche Nationalversammlung legt gegen ein etwa beanspruchtes Recht der Regierung der deutsch-österreichischen Lande oder dieser Lande selbst, von dem deutschen Vaterlande