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Nassauische

Allgemeine Zeitung.

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Mittwoch -en 7. März

1849.

Die Nass. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich, mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Pränume­rationspreis ist in Wiesbaven 3 ft., für den Umfang des Herzogthums Nassau, des Großherzogthums und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fl. 30 fr., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes S ft. 40 fr. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellen- berg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Amtlicher Theil.

Dienstnachricht.

Nichtamtlicher Theil.

Die Taunus-Eisenbahn, insbesondere die Biebricher Zweig­bahn, deren Einrichtung und Betrieb.

Deutschland. Langen schwalbach (Die Feier des 4. März) Mainz ^(Patrouillen). Frankfurt (Reichstag. Neue österreichische Note).

Wien (Unruhen in Venedig).

Ungarn. Pesth (Vom Kriegsschauplätze).

Italien. Rom (Der Papst spricht die Intervention von Oesterreich,

Frankreich und Neapel an. Aufhebung der Inquisition). Gaeta (Ankunft des Großherzogs von Toskana).

Amtlicher Theil.

Der Lehrer End er ich in Langenbach, Amts Weilburg, ist auf Ansuchen seines Dienstes entlassen.

Nichtamtlicher Theil.

*i* Die Taunus - Eisenbahn, insbesondere die Biebricher Zweigbahn, deren Einrichtung und Betrieb.

(Fortsetzung.)

Ein Dekret Herzoglicher Landesregierung vom 16. Febr. v. J. die Herabsetzung des Personentransporttarifs betreffend, wurde aus Veranlassung wiederholter Eingaben der Einwoh- mer von Wiesbaden, Biebrich und Höchst bei dem Verwaltungsrath der Taunuseisenbahngesellschaft am 21. Juni v. I. monirt und an die sofortige Erledigung mit dem An­fügen erinnert, daß, nachdem ein Zeitraum von drei Jahren, auf welchen der bestehende Tarif genehmigt worden, abgelau­fen war, auf einer alsbaldigen den Verhältnissen und den Preisen auf anderen Bahnen entsprechenden Herabsetzuilg des Tarifs bestanden werden müsse.

Dem Verwaltungsrath der Taunuseisenbahn-Gesellschaft wurde hiernach aufgegeben, deßfqlls weitere Vorlage zu machen, wobei noch bemerkt worden ist, daß eine entsprechende Herab­setzung des fraglichen Tarifs wegen der dadurch voraussichtlich steigenden Frequenz auch dem Interesse der Gesellschaft ent­spräche.

Eine Erklärung des Verwaltungsrathes der Taunuseisen- bahn-Verwaltung hierauf datirt Frankfurt am 19. Juli 1848.,

wurde der Kommission zur gutachtlichen Berichterstattung vor­gelegt.

Der Verwaltungsrath erklärte in dieser mehrbogigen sehr ausgedehnten Schrift, daß er an dem bestehenden Transport, tarife Aenderungen und Ermäßigungen weder vornehmen wolle, noch könne. Er beruft sich auf die Cessionsurkunde, behauptet, der Tarif stehe mit den Frachtsätzen anderer Eisenbahnen in gebührlichem Einklänge und betont ganz besonders den Ausfall, welcher durch weitere Herabsetzung der Fahrpreise für die Eisen­bahnkasse entstehen würde.

Das Dafürhalten der Kommission war folgendes:

I. den Personenlari f anlangend. Die öffentliche Mei­nung findet den Tarif für die 3. und 4. Wagenklasse übersetzt und einer ansehnlichen Ermäßigung bedürftig.

Wir stimmen dem bei und zwar aus folgenden Gründen:

Eine ungefähre Vergleichung des Tarifs mit den Tarifen anderer deutschen Eisenbahnen ergibt, daß die untersten für das große Publikum bestimmten Wagenklassen allenthalben niedriger tarifirt sind, nirgends ebenso hoch, wie bei der Tau­nusbahn. Gleiches ist der Fall bei den höheren Wagenklassen, welche indessen als Lurusklassen hier außer Betracht bleiben dürften.

Die Taunusbahn hat keinen Beruf, durch solche Fahr, preise gegen andere Eisenbahnen sich auszuzeichnen; denn in ihrer vorthcilhaften Situation und in ihrer durch drei größere Städte und andere reiche Influenzen gesicherten Kundschaft liegen die Bedingungen guter Rentabilität. Wie es bei der­gleichen Unternehmungen immer auf die finanziellen Resul­tate ankommt, um die Leistungen zu beurtheilen, die von ihnen gefordert werden dürfen, so ist auch hier der Mastab wohl in dem Stande der Aktien und der jährlichen Revenuen zu suchen, diese wie jener sind gewiß befriedigender Art.

Aber es ist auch noch nicht entschieden, daß der Eisen- bahngesellschaft durch eine theilweise Herabsetzung des Tarifs ein Revenüenverlust entstehen werbe; wir sind im Gegentheil der Meinung, daß in dem vermehrten Zuspruch von Fahr, gästen sich ein reichlicher Ersatz finden werde. Wir wollen, um dies anschaulicher zu machen, ein Beispiel aus unserer nächsten Umgebung anführen.

Die überrheinischen Marktleute (Hocken), welche täglich in ansehnlicher Zahl über hier nach Wiesbaden und zurück gehen, benutzen bei weitem nicht alle die Eisenbahn, weil sie ihnen um 6 kr. für einen Platz vierter Wagenllafse zu theuer ist. Sie nehmen also ihre Körbe auf den Kopf und den Weg unter die Beine. Würden sie billiger pr. Eisenbahn befördert, etwa um 4 kr., so würden sie, ihrer öfters wiederholten Er- klärung nach, die Fahrt für den Hin- und Rückweg vorziehen. Der Eisenbahnkasse würde zu dem niedrigeren Satze eine jähr­liche Einnahme von wenigstens 2000 fl.' zuwachsen und den Leuten würde eine Annehmlichkeit geboten werden. Dasselbe Verhältniß wird sich auch bei anderen Stationen, in anderen Formen und Weisen finden, denn auch dem Unbemittelten und dem Handarbeiter sind Zeitgewinn und Sohlenersparniß nicht gleichgültig. Es ist eine ganz unrichtige Behauptung von Seiten des Verwaltungsraths, daß die Taunusbahn kei­nen eigentlichen Marktverkehr vermittele; allerdings besteht