Einzelbild herunterladen
 

Nassauische Allgemeine Zeitung.

> M SL» Sonntag -en â. Marz L8LS

Die Nass. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich, mit Ausnahme des SvnntaaS. Der vierteljährige Präuume- rationSpreis ist in Wiesbaden 8 fl., für den Umfang des Herzogthums Nassau, des Großherzogthums und Kurfiirstenthums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fl. 30 fr., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und TariSschen Verwaltungsgebietes 8 fl. 40 fr. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe Man in Wiesbaden in der L. Schellen- berg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Amtlicher Theil.

Dienstnachricht.

Nichtamtlicher Theil.

Die TaunuS-Eisenbahn, insbesondere die Biebricher Zweig­bahn, deren Einrichtung und Betrieb.

Deutschland. Wiesbaden (Dervierte März und die Parteien").

Weilburg (Die Akzise. Feier des vierten März). Frankfurt

(Reichstag. Bayrische Truppen nach dem Westerwald). Wien (Die

fortdauernden Angriffe auf Soldaten. Vom ungarischen Kriegsschauplätze).

Italien. Rom (Brief des Kaisers von Rußland an den Pabst). Pa­

lermo (Die Zustände in Sizilien).

Rußland. Reval (Die schleswig-Holsteinische Flagge nicht gestattet).

> --- - ---------------

Amtlicher Theil.

Dem Kammerdiener Laur ist, in Anerkennung seiner langjährigen treuen Dienste, die silberne Verdienstmedaille ver­liehen worden.

Nichtamtlicher Theil.

*i* Die Taunus - Eisenbahn, insbesondere die Biebricher Zweigbahn, deren Einrichtung und Betrieb.

(Fortsetzung.)

I. Einstellung des Betriebs der Biebricher Zweig­bahn durch Pferde und Herstellung des Betriebs ^ durch Dampfwagen (Lokomotive) in kürzester Frist.

Die Gründe dieser Forderung sind in der Masse der Bitt- , schriften und in amtlichen Anträgen so vollständig entwickelt, daß wir uns enthalten können, sie nochmals hier aufzuzählen. Eile aber ist dringend zu empfehlen, weil dem Publikum und den Petenten die Meinung nicht mehr zu benehmen ist, daß die Eisenbahnverwaltung den Gegenstand unter ganz nichtigen Vorwänden in die Länge zu ziehen suche.

Der Eisenbahnverwaltung mag es zu überlassen seyn, ob sie die Hauptzüge über Biebrich führen oder besondere Züge zwischen Biebrich und Wiesbaden resp. Biebrich und Kastel zum Anschlusse an die Hauptzüge nach Frankfurt einrichten will. Zur Ausführung des Verlangten dürfte eine Frist von 6 Wochen zu bestimmen seyn.

II. Unverzügliche Abschaffung des Wagenwechsels zu Kastel. Die Biebricher Wagen mit Personen, Effekten und Gütern müssen unmittelbar mit den Hauptzügen nach Frankfurt resp. Biebrich gehen.

Da ein Hinderniß, welches der gleichbaldigen Gewährung dieses Verlangens entgegenstehen konnte, nicht denkbar ist und da man vergebens nach einem vernünftigen Grunde forscht, warum inan bisher unv so lange die Reisenden mit dem Wech­sel der Biebricher Wagen im Bahnhöfe zu Kastel molestirt: so, glaubt die Kommission aus's dringendste beantragen zu müssen, daß der Beschwerdepunkt ohne allen Verzug er­ledigt werde.

III. Herstellung von Lokalitäten und Anstalten zu möglichst bequemer und wohlfeiler Verladung der Güter im Biebricher Bahnhöfe.

Niemand wird leugnen, daß die Oertlichkeit des Eisen­bahnhofes und des, Hafens zu Biebrich für die Vermittelung des Land- und Wassertransports eine so überaus vortheilhafte ist, wie sie sich wohl am ganzen Rheinstrome nicht wieder fin­den dürfte. Sie zu benutzen und nach Möglichkeit auszubeuten, erheischt die gesunde Vernunft und das Interesse sowohl des öffentlichen Verkehrs als auch das der Eisenbahngesellschaft und des hiesigen Platzes.

Die Kommission kann daher durchaus nicht dafür stimmen, daß das Vorhaben der Eisenbahnverwaltung, eine Güterver­ladungshalle an dem oberen Ende des dem LandessteuerfiskuS gehörenden Feldes anzulegen, zur Ausführung komme. Es ist dieser Platz von dem Hasen zu sehr entlegen und es würde nur dann gerechtfertigt erscheinen, wenn es an einem schick­licheren schlechterdings fehlte, das heißt an einem solchen, der die Entfernung zwischen dem Hafen und dem Endpunkte der Eisenbahn am meisten abkürzt, die Anwendung bespannter Fuhrwerke überflüssig macht, den höchsten Grad von Bequem­lichkeit und Kostenersparniß sichert.

Ein so schicklicher Platz für die Verladungshalle findet sich in dem Areal, welches vor dem Eisenbahnhofe zwischen diesem und der Rheinstraße liegt. Wie leicht sich hier eine den Verhältnissen entsprechende praktische Einrichtung treffen läßt, hat ein bewährter Techniker in der Person des Herrn Regierungs-Bauraths Boos ganz überzeugend nachgewiesen.

Daß auf baldige Ausführung dieser Einrichtung bestan­den, jedenfalls aber das Gesuch der Bahnverwaltung um Ab­tretung eines Theils von dem der Landessteuerkaffe gehörenden Baufelde für den von ihr vorgeschriebenen Zweck zurückgewie­sen werde, darauf glaubt die Kommission aufs Entschiedenste antragen zu müssen.

I'V. Die Eisenbahnverwaltung möge angehalten werden, einen schicklichen Platz zu beschaffen für Aufstellung, An- und Abfahrt der Fuhrwerke, welche Rei sende der Eisenbahn zuführen oder deren abholen.

Dergleichen Fuhrwerke haben sich bisher in der engen Rheinstraße auf,gestellt und daselbst gefährliches Gesperre ge­macht. Der Eisenbahnverkehr darf fernerfort eine öffentliche, nebenbei sehr freauentirte Straße nicht beeinträchtigen und die