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liche Mannsperson, sie habe Muth, nahm eine Doppelpistole unter dem Kittel hervor, hielt sie dem Pferde vor den Kopf und drückte einen Lauf derselben los. Das Pferd bäumte sich und Herr Dr. Bausch sprang herab. Da drückte der Unbe­kannte den zweiten Lauf ab (ob auf's Pferd oder ihn, ist uns unbekannt). Eine Verwundung fand nicht statt, weil ver­muthlich die Pistole nur mit Pulver geladen war.

Man befürchtet mit Recht in den Tagen der Fastnachts- seicr noch mehr Erzesse. Unser Polizeidiener ist indessen so ausgezeichnet, daß wie ein Vergehen in seiner Gegenwart vor­fällt, er stündlich mit Argusaugen die Straßen durcheilt.

Sie fragen mit Recht: wie sieht es denn mit der Bei­treibung der öffentlichen Gefälle aus? Darauf muß ich ganz kurz trotz aller sich darüber kreuzenden Gerüchte antworten, daß die Gemeinde Oberweier bezahlt und die Gemeinde Thal­heim den Gerichtsvollzieher mit der Versicherung des Gemeinde­rathes bezahlen zu wollen, unverrichteter Sache nach Haus geschickt hat, also noch sehr wenig bezahlt ist und es im In­teresse der Sache liegt, noch einige Gerichtsvollzieher für die ; herzogl. Rezeptur zu bestellen, damit die Gefälle schneller bei», getrieben und dadurch dem Lande große Kosten erspart werben können.

§* Von der Lahn, 17. Febr. Wie ich neulich mittheilte, haben die Demokraten von Diez beschlossen, den vierten März trauernd zu begehen. Wie man nun allgemein vernimmt, er­streckt sich der gefaßte Beschluß weiter darauf, mit Sensen und Gewehren bewaffnet den 4. März d. I. einen Zug nach Wiesbaden zu unternehmen, um das Vaterland zu retten.

Es sind gedruckte Zettel, wie z. B. nach Elz, in verschie­dene Gemeinden gesendet, worin man ganz offen den bevor­stehenden März d. I. als einen Tag von großen Unternehmun­gen ankündigt und auf den Fall der Betheiligung der betreffen­den Lanblcute einen Volksredner dahin zu senden verspricht.

Noch gestern Abend beschloß der Demokratenverein von Diez, wie man sagt, für eine auf morgen auf dem Mensfelber Kopfe (oder auf dem Zollhause in der Nähe des ersteren) an­beraumte Volksversammlung Einladungen an alle Demokraten, vereine ergehen zu lassen, damit morgen die Verbesserung der Grundrechte unv das weiter am 4. März d. J. auszuführende Erforderliche berathen und beschlossen und also das so sehr ge- fährvete Wohl des Volkes berathen werde.

Die gutgesinnten Bürger von Diez befürchten, daß heute Abend eine Demonstration gegen den früheren Deputirten, jetzigen Bürgermeister von Diez, Herrn Heß, einen anerkannt biederen und freisinnigen Mann, ergehen werde, weil er sich dem Ansinnen zu der auf morgen beabsichtigten Volksversamm­lung durch die Schelle die Bürger von Diez offiziell einzuladen, standhaft widersetzte.

Statt dessen erläßt man den Zuruf in gedruckten Zetteln, worin die Versammlung als zur Rettung des Volkes unerläß­lich angepriesen wird.

Glaubt die Regierung daher, daß sich Bewegungen der angebeuteten Art nicht zu Gunsten der konstitutionellen Staats­verfassung zeigen, dann sey sie auf ihrer Huth zu rechter Zeit, ne quid detrimenti respublica capiat!

Frankfurt, 19. Febr. (D. Z.) (Reichstag. Schluß.) Herr Heinrich v. Gagern: Ich gehöre der Partei an, wenn Sie es so bezeichnen wollen, die der Meinung ist, daß sich das allgemeine Stimmrecht mit dem Gemeinwohle nicht vertrage, und daß nicht das Stimmrecht ein nothwendiger Anhang jedes individuellen Bürgerrechts sey. Herr Vogt hat die Beschrän­kung des allgemeinen Stimmrechs die Lüge des Konstitutiona­lismus genannt. Es ist nicht gut, wenn man Begriffe, die man klar in sich trägt, unklar entwickelt und dies vor Massen, die dadurch irre geführt werden. Denn diejenigen selbst) welche die Republik wollen, wollen sie denn keine Konstitution der Republik? Richtiger hätte Herr Vogt sagen müssen, eS sey die Lüge deS Repräsentativsystems. Denn um letzteres handelt es sich, und nun wollen wir fragen, bei welchem Wahlgesetze besteht die Lüge, und durch welches wird sie entfernt.

Es gibt nach meiner Ansicht zwei Mittel für die nöthigen Garantien des Wahlrechts. Diese zwei Beschränkungen sind indirekte Wahlen, oder bei direkten Wahlen gewisse Ansprüche an die bürgerliche Stellung des Wählers. Auch der Ver­fassungsausschuß, der unter Voraussetzung eines beschränkten Wahlrechts direkte Wahlen beantragt hat, weist darauf hin, daß wenn alle Beschränkungen des Wahlrechts wegfallen soll­ten, er bei der zweiten Lesung auf indirekte Wahlen zurück­

kommen werde. Greifen Sie zu dem Mittel umfassende Ga­rantien: Zensus, Vermögen, Einkommen zu fordern, so ent­scheide ich mich für direkte Wahlen, umgekehrt für indirekte und der Redner bezieht sich auf ein Beispiel aus seinem Staats­leben im Großherzogthum Hessen, wo er sich für indirekte Wahlen ausgesprochen habe unter der Zustimmung der stän­dischen Mehrheit. .Die Gründe, die mich heute für indirekte Wahlen sprechen lassen, sind dieselben, die ich bei Gelegenheit jener Verfügung kundgegeben. Wie bei der Ausübung aller wichtigen Volksrechte muß auch bei den Wahlen der Ausdruck des wahren Volkswillens gesichert seyn. Der Wähler muß versichert seyn, daß ihn der Gewählte auch wirklich nach seiner Gesinnung vertrete. Daher muß ein unmittelbares Verhältniß zwischen den Gewählten und den Wählern herrschen und dies ist nur durch indirekte Wahlen zu erreichen. Die Betriebsam­keit der Parteien ist eine berechtigte und wird auch dabei nicht fehlen. Allein sie ist durch kein Gesetz zu schützen.

Ist das Stimmrecht kein allgemeines, so entscheide ich mich für direkte Wahlen. Allein ich kann dem Systeme des Ausschuß-Vorschlags nicht beipflichtcn, nach welchem ganze Klassen von Staatsbürgern ihrem Berufe nach ausgeschlossen werden, um so mehr, als darunter Kategorien von Bürgern sind, die vielleicht einen höheren Grad von Selbstständigkeit als andere besitzen. Nur gegen den Vorwurf will ich den Ver­fassungsausschuß in Schutz nehmen, als habe er die Arbeit herabwürdigen wollen. Arbeit ist Pflicht und Beruf aller Bürger, und es gereicht unserer Nation zur Ehre, daß bei ihr der Ackerbau, die schwerste der Handarbeiten, stets am meisten geehrt war. Auch vor dem Zustande der Fabrikarbeiter, wie er z. B. in einigen Theilen Englands herrscht, würde sich eine deutsche Seele empören. (Beifall.)

Das Mißtrauen, ist hier gesagt worden, sey bei uns eint Pflicht der Freiheit. Wenn damit eine achtsame Obhut und Aufmerksamkeit auf die Handlungen der Beamteten gemeint ist, so stimme ich zu. Ich habe diese Obhut selbst mein Leben lang geübt. Aber in der Aufstachelung des Mißtrauens der Besitzlosen gegen die Besitzenden begeht man ein Verbrechen gegen die Zivilisation. (Stürmischer Beifall.)

Ich fordere, daß die Ausübung des Stimmrechts im Sinne des Gemeinwohls Statt finve. Daß wir ganze zahlreiche Menschenklassen auszuschließen hätten, dawider erkläre ich mich. Wir haben kein eigentliches Proletariat in Deutschland, wo­gegen wir uns schützen müssen, und am wenigsten ist dazu zu rechnen der Dienstbotenstand, wie überhaupt die arbeitenden Klassen. Besonders die Dienstboten gehen bei uns häufig aus einer Jugend der ländlichen Bevölkerung hervor, die durchaus nicht bloö zu den Armen gehört. Dennoch fordere ich?, daß die Jugend nicht zu früh zur Ausübung von Rechten zuge­lassen wird, deren Bedeutung sie noch nicht kennt. Ich werde also für einen mäßigen Zensus stimmen, wenn die direkte Wahl aufrecht erhalten wird, und zwar nach dem Georg Beseler'schen Verbesserungsantrage *). Wir haben persönliche Freiheit im weitesten Umfange, wir dürfen die politischen Rechte nicht be­schränken, aber wir müssen bei ihrer Ausübung dafür sorgen, daß auch der Besitzende sich wohl und sicher dabei fühlen kann. (Wiederholter Beifall von der Mehrheit.)

Hierauf ergreifen noch Tellkampf, Eisen stuck, Plath ne r, Simon, Rießer das Wort. Nachdem noch einige Verbesserungsanträge verlesen und die Abstimmung über die Paragraphen durch Namensaufruf von den Herren Schneer und Wizard beantragt ist, wird die Debatte über 8. 1 und 2 geschloffen und die morgende Abstimmung vorbereitet, indem der Präsident die sämmtlichen vorliegenden Anträge zur Unterstützung bringt.

Frankfurt, 17. Februar. (D. Z.) Man will wissen, die französische Regierung habe die landgräfliche Regierung Hom-

*) §. 1. Wähler ist jeder Deutsche, welcher 1) das fünfundzwanzigst« Lebensjahr zurückgelegt hat und 2) mindestens entweder a) 5 fl. 15 kr. rhein. (3 Thlr. preuß.) direkte Steuer» jährlich an den Staat ent­richtet, oder b) ein jährliches Einkommen von 350 fl. rhein, (200 Thlr. preuß.) hat. Welche Steuern als direkte gelten sollen, wie das Einkommen nachzuwcisen und wie der Werth des GrundeigenthumS festzustellen ist, bleibt der Bestimmung der Eiuzrlstaateu überlassen. §. 2. Bon der Berechtigung zum Wählen ausgeschlossen und jedoch Personen, welche t) unter Vormundschaft oder Kuratel stehen, oder 2) über deren Vermögen Konkurs- oder Fallitzustand gerichtlich er­öffnet worden ist, und zwar letztere während der Dauer dieses Konkurs­oder Fallitverfahrens. §. 3. Von der Berechtigung zum Wahlen sind ferner ausgeschlossen 1) Personen, welche wegen Diebstahls u. s. w. (wie im Entwurf.)