Nassauische
Allgemeine Zeitung.
M L6 Freitag den 16 Februar 1849»
Die Nass. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich, mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige Pränume- rationspreis ist in Wiesbaden 2 fl., für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des Großherzogthums und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 2fl. 30 fr., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes 3 fl. 40 fr. — Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit :i fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellen- berg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
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U e b erficht.
Stellung der LtaatSdicner in der demokratischen Staatsform. Deutschland. Höchst (Widerlegung). — Von der Lah N (Protestantische Synode). — Hombach (Hülfskasse für Viehbesttzer). — München (Die MinisterkristS). — Vom Harz (Bergleute wollen nach Kalifornien auswandern). — Wien (Die Besetzung Tokays nicht bestätigt. Gerücht von einem blutigen Gefechte mit Bem. Soldatenerzeß in Gratz).
Italien. (Haß gegen die Schweizer). —R o m (Ausweisung der Fremden). Sprechsaal für Stadt und Land.
:: Stellung der Staatsdiener in der demokratischen Staatsform.
Man hat cs seiner Zeit dem Ministerium Hergenhahn zum Verbrechen gemacht, daß es in einem Generalreskript an sämmtliche Staatsdiener zu treuem und' aufrichtigem Anschluß an das bei uns zu Recht bestehende konstitutionnelle System auffordert und vor reaktionären, wie wühlerischen Umtrieben gegen dasselbe warnte.
Dieses Generalreskript hat besonders in der Kammer von einigen Staatsdiènern heftige Angriffe erfahren, und ist unserer Meinung nach nur schwach gegen dieselben vertheidigt worden. Man hat namentlich das in Rede stehende Aktenstück als den Ausfluß einer despotischen Gesinnung, eines polizeilichen Absolutismus verschrieen, der mit vollen Segeln der Reaktion wieder zustcuerc.
Man wird wohl zugeben, daß Absolutismus und Demo- i kratie entgegengesetzte Pole sind, und daß man sich um so mehr von dem einen entferne, als man dem andern näher kommt. Betrachten wir daher einen Augenblick die Stellung der Staats- dicner in der Demokratie!
Die nordamerikanische Praxis, die Praris der Demokratie, der wahren und ächten, die, wie ein englischer Schriftsteller mit prophetischem Blicke weissagt, die ganze Erde wie eine Windsbraut umkreisen wird, weicht auch in diesem Stücke, wie in so vielen anderen, von der bei uns mit unserem ganzen geschichtlichen Leben so innig verwachsenen Art und Weise ab, daß schon eine gewisse, nicht einem Jedem gegebene Unbefangenheit des Geistes dazu gehört, sie nur als auf unsere Verhältnisse nicht ganz unanwendbar zu erklären. Denn hier ist der Punkt, wo der alte Polizeistaat mit seinem Beamtenheere, als einer gleichsam von dem übrigen Volke ausgeschiedenen, und zu dessen Bevormundung und Leitung von Gottes Gnaden mit berufenen höheren Kaste, mit dem demokratischen Geiste, der von jenseits der großen Wasser sich auch bei uns einbürgern will, hart zusammenstößt, und da derselbe für Haus und Heerd kämpft, nicht so leichten Kaufes sich ergeben wird.
In dem alten Polizeistaat, dessen Kraft nun Gottlob gebrochen, war der Staat nur zu oft nichts, als eine Versor
gungsanstalt für das zahllose Heer der Büreaukraten. Einmal in diese, über die übrigen Klassen der Gesellschaft stolz emporragende Kaste ausgenommen, konnte es an einem guten Fortkommen nicht fehlen; die Staatsstellen waren gute Pfründen, aus denen der Pfründner, wenn er nur halbwegs brauchbar war, nicht wieder verdrängt werden konnte. Der Staat schien der Angestellten wegen da zu seyn: „Der Staat — das sind wir!" war ihre Parole.
Die Demokratie stellt den entgegengesetzten Grundsatz auf. Die ganze Regicrungsmaschincrie ist in ihr nur des Staates wegen da — das, was der Staat durch seine Ordnungen und Einrichtungen bezweckt, ist alleinige Hauptsache, das dienende Personal rein Nebensache. Darum wird auch in keiner Staats- form anscheinend so viel Undankbarkeit gegen geleistete Dienste angetroffen, als in der Demokratie, eben weil über den Sachen dort die Personen verschwinden, das Bleibende in der Idee, der ethische Zweck über das Vergängliche in der Erscheinung vorwiegt. Auch in dem großen Haushalte der Natur ist es nicht anders; das Individuum zählt nicht gegen die Gattung, nur diese besteht und trcidt ewig neue Blüthen.
Darum werden denn auch in den Nordamerikanischen De- mokraticen nur Schullehrer, Geistliche und niedere Staatsdiener, nota bene bei gutem Betragen, auf Lebenslang in ihren Stellen belassen und erhalten eine ihren Diensten angemessene Besoldung, während in den höhern und wichtigern Staatsstel- len die durch das Vertrauen ihrer Mitbürger Berufenen wechseln, nur auf kurze Zeit auftreten und eine Besoldung beziehen, die viel eher als eine theilweise Vergütung für das bei Annahme des Amtes an Dersäumniß ihrer eigenen Angelegenheiten gebrachte Opfer/ denn als eine Belohnung für die dem Staat zu leistenden Dienste betrachtet werden muß.
Ist nun in Vorstehendem die Stellung des Beamten in der Demokratie kurz angedeutet, so gilt für das in der Beamtenwelt herrschende Regiment die durchgreifende Regel, daß das sämmtliche VerwalkungSpersonal unbedingt von dem obersten Chef abhängt, im Einzelstaat von dem Statthalter, im Bundesstaat von dem Präsidenten. Für die Führung der Regierung im Geiste der bestehenden Gesetzgebung sind diese Beamten verantwortlich , mithin geht das zur Erledigung der Regierungsgeschäfte nöthige Personal nur sie an; den Staat und seine Zwecke kümmert es nicht, ob der Präsident diese Geschäfte und Aemter durch den Cajus oder Titus verwalten läßt; er hat nur das einzige Interesse dabei, daß sie gut und verfassungsmäßig verwaltet werden. Darum sind denn auch alle Beamten der Diskretion ihres obersten Chefs hingegeben, der sie nach Gutdünken behalten oder fortschicken kann. So hat sich bei dem Regierungsantritt eines neuen Präsidenten wohl schon öfter ereignet, daß die Beamten zu Dutzenden ihre Stellen verlassen mußten; ja Old Hickory hat, als er Präsident wurde, fast die Hälfte des ganzen Beamtenpersonals, und nota bene ohne Pension, mit Einem Federzuge verabschiedet! —
Auch in der konstitutionellen Monarchie, und zwar in dem Maße, als demokraiische Institutionen sich mehr und mehr in sie hineinbauen, verlangt die Nothwendigkeit einer starken Regierung, daß das gesummte Verwaktungspersonal von dem obersten Chef derselben, welchem ja sein System von der Volks-