auch das eigene unabhängige Urtheil meiner Mitbürger be, rufen hatte. Meine Kollegen werden mir daS Zeugniß nicht versagen, daß ich redlich bemüht 'm ar, meiner doppelten Stellung Genüge zu leisten. Daß ich die Stärke meiner Nerven überschätzte und einer tvdtlichcn Krankheit verfiel, die mich meiner Wirksamkeit längere Zeit entzog, wird man mir nicht anrechnen. Seit meiner Wiedergenesung ist eS immer klarer geworden, daß alle Bestrebungen, in dem kleinen Kresse meines engern Vaterlandes einen gesetzlich freien und einen gesicherten Rechtszustand zu begründen, ohnmächtig sind, wenn sie nicht gehalten und getragen werden von Institutionen, welche — im Einklang mit den gegenwärtigen Bedürfnissen und Zuständen der Gesammtheit der deutschen Nation—dazu dienen, Deutschland eine eigene einheitliche Politik gegen Außen, einen gesicherten Rechtszustand im Innern und alle die Mittel zu gewähren, die zur Belebung deS Handels und dadurch zum Nationalwohlstand im Ganzen und Einzelnen erforderlich sind. — Won diesem Gedanken geleitet, konnte ich mich einer Mission nicht'entziehen, die wesentlich damit zusammenhing, ob ich gleich nie und nirgends verschwiegen habe, daß eS mich beunruhige, dadurch meiner hiesigen Wirksamkeit länger entzogen zu seyn, als ich es wünschte, und daß ich diese letztere gerne einem Anderen abzutreten bereit sey. So lange dieß nicht möglich ist, werde ich alle meine Kräfte aufbieten , daß den Nassauern keine Reform länger vorenthalten werde, als es die Verhandlungen mit den Ständen und das Maß der Arbeitskraft nothwendig machen. Meine ebenso tüchtigen als zuverlässigen Kollegen haben mich bisher schon so sehr darin unter, stützt, und — wo ich verhindert war — ersetzt, daß es Jedem, der die Augen nicht absichtlich verschließt und sich nicht von allgemeinen Redensarten beirren läßt, leicht ist, zu erkennen, daß die Regierung in dieser Beziehung nichts versäumt hat. Ich habe niemals nach Fürstengunst gestrebt, und werde es niemals thun; ich weiß aber, baß ein ehrenhafter Mann auch seine Popularität auf's Spiel setzen muß, wenn es sich darum handelt, seinem Gewissen und seiner Ueberzeugung treu zu bleiben. Viel bessere Männer als ich haben in dieser Zeit den Unbestand desjenigen erfahren, was man Volksgunst nennt. Nicht darauf also kann es ankommen, sondern daraus, wer am Ende besteht, und wer vor seinem eigenen Gewissen besteht, und vor Demjenigen, welcher Herz und Nieren prüft!
Wiesbaden, 11. Februar 1849.
Hergenhahn.
Deutschland.
* Wiesbaden, 14- Febr. (Ständeversammlung.). Unter den eingelaufenen Petitionen befindet sich auch eine des „Deutschen Vereins" zu Wiesbaden, um Uebertragung der Reichsgewalt an die Krone Preußen (wird dem Vcrfassungsauöschusse zugewiesen).
Die Tagesordnung führt zur Berichterstattung über die Frage wegen Einstellung der Schulprogramme. Die Kommission beantragt, die angeforderten 800 fl. nicht zu verwilligen, und der Regierung eine geringere Anforderung zu überlassen. Wimpf spricht gegen die gelehrten Abhandlungen bei dem Programme und erklärt dieselben für sehr überflüssig. Reg.- Kommissâr Seeb obe spricht ausführlich zu Gunsten der gelehrten Schulprogramme. Hehner und der neu eingetretene Abg. Snell dagegen. Die 800 fl. werden nicht verwilligt und der frühere Beschluß der Kammer wegen der Schulprogramme bleibt also in Geltung.
Die Tagesordnung führt zur Verhandlung über die Sisti- rung der Einkommensteuer. Berichterstatter Heydenreich. Derselbe legt die Motive der Einkommensteuer ausführlich auseinander und erklärt dieselbe weder für prompt noch für ausgiebig, d. h. weder als fortdauernde noch als Nothsteuer für em» pfehlenswerth. Die bisherige Besteuerung suchte jeden nach dem einfachen Verhältnisse seines Vermögens zur Steuer beizuziehen und solchergestalt dem Grundsätze der Gerechtigkeit zu entsprechen. Durch die wachsende Einkommensteuer wollte man diesem Grundsätze in noch höherem Grade Rechnung tragen.
Der Abgeordnete schildert hierauf in meisterhafter Darstellung die ganze Hohlheit und Nichtigkeit des Einkommensteuersystems. Da wir durch eine trockene skelettartige Skizzi- rung des Berichts den Gesammteindruck desselben doch nicht wiedergeben könnten, so behalten wir uns vor, die Hauptabschnitte desselben demnächst wörtlich nachzutragen. Die Kom
mission stellt den Antrag aufAufhebung, eventuell Suspension des Gesetzes. Ein Minoritätsantrag willUebergang zur Tagesordnung. (Wir bemerken vorläufig, daß die Kammer einem Anträge von Fresenius beitrat, demzufolge das Gesetz so lange suspendirt seyn soll, bis von der Regierung eine neue Vorlage und gehörige Nachweisungen eingebracht sind.)
(Schluß folgt.)
* Wiesbaden, 14. Febr. Der hiesige deutsche Verein hat folgende Adresse an die nassauische Kammer abgehen lassen: „Hohe Kammer! Als sich das Volk im März erhob, um das drückende Joch veralteter Institutionen abzuwerfen und ein neues selbstthätiges Leben zu beginnen, da fühlte Jedermann, wie wenig ohne Herstellung einer starken Einheit in Deutschland mit den gemachten Zugeständnissen gewonnen sey.
Nur dadurch glaubte man die Achtung vor der Nation bei anderen Völkern, nur dadurch die Freiheit in den einzelnen Staaten gesichert und noch heute hat dies deutsche Volk in seiner Mehrzahl dieselbe Ueberzeugung.
Eine solche Einheit aber ohne ein Oberhaupt, welches den Beschlüssen der Nationalversammlung nöthigenfalls mit den Waffen in der Hand Nachdruck verschaffen kann, ist ein Unding und eS hat deshalb ein sehr bedeutender Theil dieser Versammlung sich für die Uebertragung der Oberhauptswürde an die Krone Preußen erklärt.
Diese Erklärung hat endlosen Widerhall in dem Volke, sie hat ihn auch in deutschen Kammern gefunden und sie allein scheint uns eine befriedigende Lösung der großen Frage, von welcher unser ganzes künftiges Schicksal abhängt, zu bieten.
Auch Nassau darf hierin nicht zurück bleiben, um so weniger als auch der Wohlstand des Volkes in Folge der fortdauernden politischen Unruhen in höchster Gefahr steht und ganz zu Grunde gehen muß, wenn nicht bald stabilere Zustände eintreten.
Wir erlauben uns daher an unsere hohe Kammer die Bitte zu richten, daß dieselbe sich für die Uebertragung der erblichen Kaiserwürde an die Krone Preußen erklären und so die wahre Fortschrittspartei im Parlamente auch ihrerseits stützen möge.
In der Hoffnung, daß die hohe Kammer unsere heißen Wünsche für das Wohl des großen Vaterlandes theilen und ihren ganzen Einfluß gern in dieser Richtung verwenden werden, verharren wir ic."
*** Wiesbaden, 13. Febr. Bekanntlich hat die Ständeversammlung beschlossen, daß der Sitz des Kreisamtes Usingen- Idstein in letzterem Orte und nicht zu Camberg, wohin eS unsres Erachtens, der bekannten schon mehrfach vorgebrachten Gründe wegen unzweifelhaft gehört, seyn solle. Wir bedauern diesen Beschluß, nicht nur, weil dadurch die gerechten Ansprüche der Stadt Camberg verletzt sind, sondern auch im Interesse der neuen Kreisverwaltung und der hierbei betheiligten Einwohner des Kreises, welche sich in zahlreichen Petitionen ihrer überwiegenden Mehrheit nach für Camberg ausgesprochen haben.
Uebrigens wird sich bei der ebenfalls nahe bevorstehenden Reorganisation der Justizverwaltung die beste Gelegenheit darbieten, das durch jenen Beschluß unsrer Ueberzeugung nach gegen die Stadt Camberg begangene Unrecht wieder auszugleichen, indem alle diejenigen Gründe, die für Camberg als Sitz eines Kreisamtes sprachen, in noch viel höherem Grade auf die Nothwendigkeit Hinweisen, dorthin ein Gericht erster Instanz, Justizamt oder Friedensgericht, zu legen, da der Natur der Sache nach ein solches die Gerichtsangehörigen weit mehr und weit öfter veranlaßt, sich an den Sitz der Behörde zu begeben, als eine Verwaltungsstelle, deren meiste Geschäfte von den Beamten in den Gemeinden seines Kreises selbst erledigt werden müssen.
Es ist daher bei der Bestimmung der Gerichtssitze vorzugsweise darauf zu sehen, daß man zu solchen Orte wähle, die von einer dichten Bevölkerung umgeben sind, und daß dies bet Camberg in weit höherem Grade der Fall ist, als bei Idstein, unterliegt wohl keinem Zweifel.
Wir möchten daher die Bürger Cambergs, welche sich mit so aufopfernder Thätigkeit für ihre Vaterstadt interessirt haben, auffordern, in ihrem Eifer nicht zu erkalten, und sich der Zustimmung der Bewohner der umliegenden Orte zur Errichtung einer Justizbehörde daselbst zu versichern, um durch deren Vo _ läge die für Camberg ohnehin sprechenden Gründe verstär zu können, wenn der erwähnte Gegenstand zur Verhandl kommt!