Nassauische
Allgemeine Zeitung.
M 37. Dienstag den 13. Februar 18419.
Die Nass. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich. mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige Pränumerationspreis ist in Kiesbaden T fl., für den Umfang des Herzogthums Nassau, des Großherzogihnms und Kurfurstenthums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 2 fl. 346 fr., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes 3 ft. 40 fr. — Inserate werden vie dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 8 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellen- berg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Amtlicher Theil.
Die neuen Bürgermeisterwahlen in sämmtlichen Gemeinden Nassau'^.
Nichtamtlicher Theil.
Reichsgesetzgebung und Laudesgesetzgebung.
lieber Gründung und Einrichtung von Gewerbeschulen im Herzogthum Nassau.
Deutschland. Limburg (Vertrauensadreffe an den Abgeordneten Zollmann). — Frankfurt (Die österreichische Note. Einquartirung in Höchst). — Magdeburg (Die Wahlen). — Berlin (Ausfall der Wahleü).
Frankreich. Paris (Tagesbericht).
rosbach: Daniel Wurm; Oberscheld: I. H. Hartmann; Offdilln: Johann H. Schüler; R i tte r sh au se n : Daniel Schmidt II ; Ro the nb ach: Pet. Diebel; Sechshelden: H. W. HaaS; Steinbach: Joh. Franz; Steinbrücken: Wilh. Herr; Straß eber sbach: W. F. Speck; Weidelbach: Decker; Wissend ach: Joh. Jost. Lirkof.
IV. Amt Eltville. Eltville: Cratz; Erbach: Heinr. Koch; Hattenheim: Conr. Braun; M i t t e l h e i m: Thom. Cratz; Neudorf: Jakob Münch; Niederwalluf: Cratz; Oberwalluf: Val. Scharhag; Oestrich: Avam Petry; Rauenthal: H. Schuth. (Forts, folgt.)
Nichtamtlicher Theil.
Amtlicher Theil.
Die neuen Bürgermeisterwahlen in sämmtlichen Gemeinden Nassaus
I. Amt Braubach. Braubach: Friedrich; Camp: Breitenbach; Dachsenhausen: Phis. H. Schmidt; Fachbach: Joh. Pet. Sand; Miellen: And. Syre; Niever- lahnst ein: Breitenbach; Nievern: And. Sauer; Ost erspäh: Jak. Salzig.
II. Amt Diez. Diez: Joh. Heß; Altendiez: Wilhelm Koch; Aull: Kröller; B al du i nst e in : Heinrich Wilke; Biebrich: Eberthäuser; Birlenbach:Zimmermann; Burgschwalbach: Heinrich Schneider; Cronnberg: Adam Fischer; Eppenrod: Veit Nick II; Flacht: Ph. Thielemann; Freiendiez: Jakob Reh; Giershausen: . . . .; Gük- kingen: Wilh. Kroller; Hambach: Stoll; Heistenbach: Ant. Scheid; Hirschberg: H. Hubert; Holzappel: Karl Hatzmann; Holzheim: Nicodemus; Isselbach: Lanscheidt; Laurenburg: Konrad Bauer; Lohrheim: Fr. Ohl II,; Netzbach: Fr. Schwenck; Niederneisen: Joh. Müller II.; Oberneisen: Fr. Ohl; Ruppenrode: Wilhelm; Schiesheim: Joh. Phil. Keiper; Schönborn: G. H. Martini!.; Steinsberg: Schwarz.
III. Amt Dillenburg. Dillenburg: Wilhelm Seiler; Allendorf: Ph. Hudel; Bergebersbach: Gottf. Petry; Dill brecht: Joh. H. Heuzel; Donsbach: I. H. Deutsch; Eibach: Joh. G. Müller; Eibelshausen: Joh. Heiland; Eyershausen: Jak. H. Deis; Fellerdilln: Joh. Bieler; Flammersbach: Engelbert Paul; Frohnhausen: H. Heim; Haiger: Jak. Fischbach; Haigerseelbach: Kasp. Flick; Hirzenhain: Joh. D. Christ II.; Langenaubach: Joh. Metz j.; Mandeln: Heinrich Bräuer; Manderbach: Joh. Jost Braß; Nanzenbach: Anton Nickel; Niederrosbach: Heinr. Gros; Niederscheld: Jost H. Faubel; Ober-l
55 Reichsgesetzgebung und Landes- gesetzgebung.
Das stärkste Band der Einheit für ein Volk ist nach der bekannten Lehre der Geschichte eine übereinstimmende Gesetz, gebung in Zivilrecht und Strafrecht, und deßhalb muß es für alle diejenigen, welche ein einheitliches Deutschland wollen, die heiligste Aufgabe seyn, mit allen Kräften auf eine gemeinsame deutsche Zivil- und Strafgesetzgebung hinzuwirken. Mögen die Schwierigkeiten, welche sich entgegenstellen, auch bedeutend seyn, sie werden überwunden werden, weil der Kern der deutschen Nation von einem unwiderstehlichen Drange zur Wiedervereinigung des getheilten Deutschlands beseelt ist, und weil eine wahre Einheit ohne eine gemeinsame Legislation nicht gedacht werden kann. Die Reichsgesetzgebung wird und muß sich in umfassender Weise eütfalten, und die Tcrritorialgesetzgebung in den Hintergrund gedrängt werden: sollte dieses sich anders gestalten, so wäre das Resultat der Märzbewegung wahrlich kein günstiges zu nennen. In den einzelnen deutschen Territo, rien finden sich nicht die Kräfte vereinigt, um legislative Werke, wie sie allen Anforderungen entsprechen, auszubilden; überdies sind die kleinern deutschen Staaten nach und nach kaum im Stande, den Kostenaufwand ihrer legislativen Versammlungen neben den Kosten der Reichsregierung auf die Dauer zu bestreiten; so würde dann Deutschland einen sowohl mangelhaften als zersplitterten Rechtszustand behalten, während die Zentralgewalt dazu geeignet ist, eine einheitliche Gesetzgebung durch die besten Kräfte der Nation mit ver- hältnißmâßig geringem Kostenaufwand zu schaffen. Freilich ist "eine gewisse Partei, die früher für Deutschlands Einheit das Wort führte, jetzt sehr geneigt, separatistische Tendenzen zu befördern, weil sie auf den Territoriallanvtagen sich geltend zu machen und Siege zu erringen hofft; indeß ist doch das Streben der deutschen Nation nach einheitlichen Verhältnissen so überwiegend, auch der Einheit Deutschland's eine solche Grundlage bereits gegeben, daß an der baldigen Durchführung einer übereinstimmenden Zivil, und Strafgesetzgebung