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Nassauische

Mgemcme Zeitung.

36» Montag den 12 Februar 18LS

Zweite Ausgabe.

Uebersicht.

Amtlicher Theil.

Erlaß des Hofgerichts zu Usingen in Betreff der Gerichts­vollzieher.

Nichtamtlicher Theil.

Zeitnngsschau.

Ueber Gründung und Einrichtung von Gewerbeschulen im Herzogthum Nassau.

Deutschland. Wiesbaden (Landtag). Wallmerod (Die Wahl zum Landtage). Fran kfurt (Reichstag). München (Minister­wechsel. Befürchtung von Unruhen).

Frankreich. Paris (Tagesbericht).

Die Zurückziehung der Truppen wird erfolgen, sobald der Zweck erreicht, d. h. der gestörte Rechtszustanb wieder herge­stellt worden ist, und der Gerichtsvollzieher die Funktionen, an welchen er durch Gewaltthat oder Bedrohung verhindert war, vorgenommen hat. Wo nach dem Bemerkten der Fall eintritt, daß Linientruppen requirirt werden müssen, ist uns ohne allen Verzug durch erpresse Boten die Vorlage zu machen.

Usingen, 6. Febr. 1849. n

Flach.

vdt. Ler.

Nichtamtlicher Theil.

Amtlicher Theil.

Z e i t u n g ssch a u

Das Herzogliche Hof- und Appellationsgericht zu Usingen hat folgendes Reskript an die Aemter seines Bezirks erlassen: Auf Reskript Herzoglichen Staats -Mini­steriums vom 30. Januar d. I., die Bc- schützung der Gerichtsvollzieher in Aus­übung ihres Dienstes betreffend.

Durch das oben bezeichnete Reskript des hohen Staats­ministeriums ist verfügt worden, daß, wo sich die Nothwendig­keit ergibt, den durch die Justizbehörden ernannten Gerichts­vollziehern bewaffneten Schutz durch Linientruppen angedeihen zu lassen, das Herzogliche Generalkommando die Anordnung treffen solle, daß auf Requisition des betreffenden Hof- und Appellationsgerichts ein entsprechendes Detachement von Linien­truppen an die Amtssitze solcher Justizbezirke, wo sich Wider­setzlichkeiten gegen den Gerichtsvollzug ergeben haben, sofort entsendet und den betreffenden Beamten zur Verwenvuâg für den Schutz des Gerichtsvollzieherpersonals zur Disposition ge­stellt werde.

Sollte deßhalb ein Fall eintreten, wo die dem Herzog!. Amt zur Verfügung stehende bewaffnete Macht die Re­servenmannschaft und Bürgerwehr unzureichend ist, den Ge­richtsvollziehern den erforderlichen Schutz zu gewahren, so ist hierüber uns eine, die Nothwendigkeit der Verwendung von Linientruppen zum angegebenen Zwecke nachweisende und recht­fertigende beachtliche Anzeige zu erstatten.

Es bedarf wohl nicht der Bemerkung, daß es sich hier nicht von der Widersetzlichkeit einer einzelnen Perlon handelt, welcher stets durch die dem Herzoglichen Amte zur Verfügung stehende Gewalt zu begegnen seyn wird, andererseits aber, um diese äußerste Maßregel in Wirksamkeit treten zu lassen, die gewöhnlichen Mittel erschöpft oder nach Lage der Sache unan­wendbar seyn müssen. Gemeinden, wo ein Versuch zum Wider­stände oder Widersetzlichkeit gegen die Gerichtsvollzieher in Ausübung ihres Dienstes gemacht wird, sind zu warnen, daß falls nochmals eine solche Störung des Gerichtsvollziehers ein­trete, Linientruppen zu dessen Schutz requirirt werden würden.

Ueber die Gerüchte eines bevorstehenden Aufstandes in Baden lesen wir in verschiedenen Zeitungen Folgendes:

DieOberpostamts-Zeitung" schreibt: Die schon seit einigen Wochen in unbestimmter Form umlaufenden und auch in ein­zelne Blätter übergegangenen Gerüchte von einer neuen repu- blistanischen S child erh eb ung, die in nächster Zeit im badischen Oberlande ausbrechen solle, um dort vielleicht ihren Ausgangspunkt für ganz Deutschland zu nehmen, gewinnen eine immer bestimmtere Form, so daß sich kaum mehr zweifeln läßt, daß die Absicht und der Plan zu einem neuen Auf­ruhr wirklich vorhanden sind, wenn wir auch an einen Erfolg ebenso wenig glauben können, als ihn die Versuche im April und September gehabt haben. Aber auch der Versuch reicht schon hin, die ohnehin so großen Schwierigkeiten zu vermehren, unter welchen sich ein neues einheitliches Deutschland aus dem Schooß der neuen Zeit mühsam zu ringen vom bösen Schicksal verurtheilt ist. Darum wird auch einst die Geschichte über jene den Spruch der Verdammung fällen, die in den Tagen, da Deutschland ringsum an seinen äußeren Grenzen von Fein­den umlagert ist, von Feinden seiner Freiheit und Einheit, die schwere Verantwortung auf sich nehmen, sich zu einem Haufen innerer Feinde des Vaterlandes zusammenzuthun, und den Bürgerkrieg zu entzünden, aus demselben zuletzt doch als Besiegte hervorzugehen, und sich und das ganze Volk um die Früchte der Märzerhebung zu betrügen, die eben zu reifen be­ginnen sollen.

Man trägt sich hier, wird derDeutschen ReichstagS- Zeitung" unterm 4. Februar aus Heidelberg geschrieben, mit dem Gerüchte, die Regierung sey einer neuen republika- schen Verschwörung auf die Spur gekommen, deren Fä­den nach Paris hinüberreichten. Der 18. Februar soll als der Tag des Losschlagenö bestimmt seyn. Das Reichsministe­rium hat von diesen Befürchtungen die unverzüglichste Anzeige erhalten, und cs steht zu erwarten, ob und welche Maßregeln es dagegen ergreifen wird.