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Nassauische

Allgemeine Zeitung.

^U LS Samstag den LV Februar 1849»

Die Nass. Nllg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich, mit Ausnahme deS Sonntags. Der vierteljährige Pränume­rationspreis ist in Wiesbaden 8 ft., für den Umfang des Herzogthums Nassau, des Großberzogthums und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Hamburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fl. 30 fr., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes 8 ft. 40 fr. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellen- berg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Amtlicher Theil.

Die neue Zehntagitation.

Nichtamtlicher Theil.

Ueber Gründung und Einrichtung von Gewerbeschulen im Herzogthum Nassau.

Deutschland. Wiesbaden (Die Bedeckung des Ministerialgebäudes).

Usingen (Das neue Gerichtsverfahren).Frankfurt (Reichstag.)

Wien (Neue Attentate gegen das Militär. Vermischtes).

Großbritannien. London (Eindruck der Thronrede).

Sprechsaal für Stadt und Land.

Amtlicher Theil.

Von einem sogenannten Konnte für Aufhebung des Zehn­tens ist von Weilburg aus ein Flugblatt verbreitet worden, welches zum Widerstand gegen das von der Regierung mit Zustimmung der Ständeversammlung erlassene Gesetz in Be­treff der Ablösung des Zehntens auffordert. Wir können zwar nicht glauben, daß eine solche, alle Rechtsgrundsätze ver- läugnende Aufreizung die beabsichtigte Wirkung haben könnte, halten cs aber für angemessen , diejenigen Grundbesitzer, welche sich etwa dadurch beirren lassen könnten, zu verwarnen, der­gleichen Aufforderungen Gehör zu geben.

' Die Zehntablösung ist in einem Maße geschehen, welches ohne gänzliche Verkennung der Interessen der nicht zehntpflich­tigen Einwohner und selbst der kleineren Grundbesitzer, billiger nicht gegriffen werden konnte.

Widerstand gegen die Ausführung des, auch mit den deutschen Grundrechten übeinstimmenden Gesetzes würde mit aller Strenge geahndet werden müssen, und die nothwendig damit verbundenen Kosten würden nur auf die Renitenten selbst zurückfallen.

Nichtamtlicher Theil.

â Ueber Gründung und Einrichtung von Gewerbeschulen im Herzogthum Nassau

Es ist wohl überflüssig, diesen Aufsatz mit einer Erörte­rung der Frage über die Nothwendigkeit solcher Schulen für unser Vaterland zu eröffnen, um so mehr, als die zur Be­rathung der gewerblichen Jnieressen niedergesetzte und großen- theils aus Gewerbsmännern bestehende Kommission sich bereits für Errichtung von Gewerbeschulen ausgesprochen hat.

Aus diesem Grunde kann sogleich an die Besprechung an­derer Fragen übergegangen werden, wovon die nachstehenden die wichtigsten scheinen, nämlich:

1) Welche Haltung soll den zu errichtenden Gewerbeschu­len gegeben und welche Fächer sollen an denselben gelehrt werden?

2) Auf welches Zeitmaß soll der an den Gewerbeschulen zu ertheilende Unterricht ausgedehnt werden?

3) Welche Qualitäten müssen die Lehrer und die Schüler der künftigen Gewerbeschulen besitzen?

Erst nach Erledigung dieser Vorfragen wird es möglich, einen detaillirten Organisationsplan für die Gewerbeschulen zu entwerfen^ dessen Aufstellung jedenfalls unentbehrlich ist, da nur aus einem solchen die volle Gewißheit gewonnen werden kann, ob alle nothwendig und nützlich scheinenden Fächer inner­halb der anzunehmenden Unterrichtszeit gelehrt werden können, deßglcichen wie stark das Lehrpersonale einer Gewerbeschule seyn muß, welche Fragen für unseren Gegenstand von der höch­sten praktischen Bedeutung sind.

L Auf welchesZeitmaß soll der anden Gewerbe­schulen zu ertheilende Unterricht ausgedehnt werden?

Da die Beantwortung dieser Frage auf jene der beiden anderen den wesentlichsten Einfluß auöübt, so müssen wir von der oben aufgestellten Ordnung abgehend uns zuerst mit dieser zweiten Frage befassen und bemerken vorläufig zur Rechtferti­gung dieser Abweichung, daß es im weiteren Verlaufe unserer Untersuchungen sehr bald klar werden wird, daß Quantität und Qualität des Lehrstoffes, deßgleichen die Qualität der -Lehrer und Schüler an Gewerbeschulen sich ganz vorzugsweise nach dem anzunehmende,n Zeilmaße der UnIerrichtsdauer und modifiziren.

lieber diese Frage ist indeß wenig zu sprechen nothwendig, da, wenn ich neulich richtig beobachtet habe, die Majorität der Gewerbekommission sich hinsichtlich derselben bereits entschieden hat und den Wunsch hegt, die Unterrichtszeit der Gewerbe­schule, falls es durchführbar erscheint, nur auf ein Jahr aus­zudehnen.

Durch diesen Wunsch erlangt die hier zu lösende Aufgabe eine bestimmte Fassung. Ich habe es daher zum Gegenstände meines reiflichsten Nachdenkens gemacht, eine Einrichtung auf­zufinden, bei welcher cs möglich wird, alle an eine Gewerbe­schule zu stellenden Anforderungen innerhalb eines so kurzen Zeitraumes zu erfüllen, und gebe mich der Hoffnung hin, daß mir dieses gelungen sep, und daß der von mir ausgearbeitete detaillirte Plan den Beweis hierfür liefern solle.

II. Welche Haltung soll den künftigen Gewerbe­schulen gegeben und welche Fächer sollen an denselben gelehrt werden?

Jede Schule muß einem bestimmten bestehenden Bedürf­nisse entsprechen und daher diesem in ihrer Einrichtung auf das genaueste angcpaßt werden. Seit lange fühlt der nassau­ische Gewerbestand das dringende Bedürfniß nach Schulen, worin seinen Söhnen eine für den künftigen Geschäftsbetrieb vorbereitende, möglichst praktische und auf möglichste Anwen«