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feit und Würde und seinen früheren Einfluß wieder gewinnen werde. Diese unverholene Freude der englischen Presse über jedes Symptom, welches auf die Verlängerung des Status quo alter Uneinigkeit in Deutschland hinweist, hat etwas Be­denkliches, enthält jedoch eine Lehre für uns, die wir nur lei­der wie so manche andere ungenutzt an uns vorübergehen lassen werden.

D e u t f ch l n n d.

Frankfurt, 8. Febr. (D. Z.) (Reichstag.) Präsident Simson. Ueber §. 21 des Entwurfs der Grundrechte ver­zichtet die Versammlung auf eine vorgängige Debatte. -Er wird darauf in folgender Fassung zum Beschluß erhoben:

Jeder Deutsche hat das Recht, sich mit Bitten und Be­schwerden schriftlich an die Behörden, an die Volksvertreter und an die Reichsversammlung zu wenden.

Dies Recht kann sowohl von Einzelnen, als von Mehre­ren in Verein ausgeübt werden."

8. 22 sollte nach dem früheren Vorschläge des Verfassungs­Ausschusses lauten:

Jeder hat das Recht, öffentliche Beamte wegen amtlicher Handlungen gerichtlich zu verfolgen; einer vorgängigen Er­laubniß der Oberbehörde bedarf es dazu nicht.

Die Verantwortlichkeit der Minister ist besonderen Bestim­mungen vorbehalten."

Dagegen schlägt derselbe Verfassungsausschuß jetzt folgende Formulirung vor:

Eine vorgängige Genehmigung der Behörden ist nicht nothwendig, um öffentliche Beamte wegen ihrer amtlichen Handlungen gerichtlich zu verfolgen.

Die Verantwortlichkeit der Minister ist besonderen Bestim­mungen vorbehalten."

Die Debatte darüber wird zugelassen. Als Berichterstatter erklärt Hr. Mittermaier, daß sich der Verfassungsausschuß zu der Abänderung veranlaßt gefunden habe, damit dem Para­graphen nicht,die Deutung gegeben werde, als solle damit eine actio popularis begründet und auch jedem Andern, außer dem Verletzten, oaö Recht der Klage'gegen den betreffenden Beam­ten kingeräumt werden. Herr v. Breuning erklärt sich für den Paragraph in der Umgestaltung, die ihm der Vcrfassungs- ausschuß gegeben. Herr Löwe aus Calbe dagegen hält die ursprüngliche weitere Fassung für erforderlich, wenn die dem Volke ertheilten Freiheiten keine papiernen bleiben sollen. Hr. v. Linde aus Mainz hebt den Unterschied zwischen Beschwer­den des verletzten öffentlichen Rechts und zwischen solchen Kla­gen hervor, die aus privatrechtlichen Gründen entspringen. Die Gränzlinie der Bestimmungen zum Schutze der individuellen und der politischen Rechte der Staatsbürger hätte nach seiner Meinung genauer gezogen werden müssen, als im Entwürfe des Ausschusses.

Herr Plathner aus Halberstadt wendet sich gegen den Zu­satzantrag des Hrn. Spatz, nach welchem die Entschuldigung eines Beamten, daß er auf höhern Befehl gehandelt habe, als eine unzulässige erklärt werden soll. Eine solche Bestimmung über die Zurechnung gehöre in das Strafrecht, nicht aber in die Grundrechte. Hr. Spatz hält aber seinen Zusatz sogar im Interesse der Beamten selbst für dringend erforderlich. Aus dem Zustande von Werkzeugen würden sie dadurch zu einer selbstständigen Verantwortlichkeit erhoben. Sie würden eben in*tiefer Verantwortlichkeit auch den besten Schutz gegen un­würdige Zumuthungen und das Recht des Widerspruchs dawi, der erlangen. Nachdem noch einmal der Berichterstatter, Herr Mittermaier, das Wort für den neueren Vorschlag des Ver- fassungsausschusseS ergriffen hat, kommt dieser zur Abstim­mung. Diese entscheidet sich unter Ablehnung der verschiedenen Verbesserungsanträge und unter Zurückweisung des Spatz'schen Zusatzes für die Annahme des Paragraphen in der oben mit­getheilten modifizirten Gestalt des Verfassungöausschusses.

Die Berathung wendet sich hierauf dem 8. 30 zu:Die Besteuerung (Staats- und Gemeindelasten) soll so geordnet werden, daß die Bevorzugung einzelner Stände und Güter aufhört." Als Redner haben sich mehr als ein Dutzend Mit­glieder einzeichnen lassen. Die zu dem Paragraphen gestellten Verbesserungs- und Zusatzanträge betreffen die mannigfaltig­sten Gegenstände von der Besteuerung der fürstlichen Apanagen und Zivillisten bis zum Rechte der Armen auf Unterhalt aus öffentlichen Mitteln. Der von Hrn. Degenkolb für den

volkswirthschaftlichen Ausschuß erstattete Bericht jedoch sicher die ihm übergebenen Anträge auf Bürgschaft und Schutz der Arbeit geht nicht dahin, daß ein die Arbeit verbürgender Pa­ragraph in die Grundrechte ausgenommen werde. Er über­weist vielmehr die auf Schutz der Arbeit und der Arbeiter ge­richteten Eingaben dem Reichsministerium, um sie bei Entwer­fung des Zolltarifs in Erwägung zu ziehen.

Herr Nauwerck von Berlin bemerkt, daß er nicht für das berüchtigte Recht auf Arbeit, sondern nur für das Recht des Armen auf Unterhalt sprechen wolle, auf dessen Anerkennt- niß er einen Antrag gestellt hat. Die unglücklichste Lage sey die der Arbeitsfähigen, aber unfreiwillig Arbeitslosen, und die Fürsorge des Staates für sie eine nothwendige Vervollstän­digung^ der Gerechtigkeit. Die Unmöglichkeit, daß jedem Ar- beirbegehrenden Arbeit zugewiesen werde, ist nur da vorhanden, wo der gute Wille dazu fehlt. Wenn Sie aber sogar das Recht auf den Unterhalt verweigern, so legitimiren Sie den Hunger zum Verbrechen. Haben Sie die Todesstrafe abge­schafft, so schaffen Sie auch ab: die Lebensstrafe.

Herr Moritz Mohl verwirft alle Zusatzanträge zu dem Paragraphen. Eine Vermögenssteuer, die auch das Eigenthum zur Belastung ziehe, welches nichts eintrage, sey wider jeden vernünftigen Grundsatz. Auch von der Einkommensteuer allein kann kein Staatswesen in der Welt bestehen und sie öffnet dem Betrüge und der Unterschlagung Thor und Thür. In England beträgt sie nur den zehnten Theil der Staatseinnah­men, obschon dort 5 Prozent, also ein ziemlich hoher Ansatz erhoben wird. Eine fortschreitende Einkommensteuer vertreibt die Wohlhabenden aus dem Lande, indem sie die Reichen zu Gunsten der minder Vermögenden beraubt. Wenn die Minder­heit des Verfassungsausschusses ferner die Aufhebung aller Ab­gaben beantragt, die auf den nothwendigsten Lebensmitteln ruhen, so frage ich, sind Wein, Zucker, Taback, Kaffee, noth­wendige oder entbehrliche Lebensmittel, und wo ist das Land in Europa, wo die Einführung dieser Waaren nicht mit einer Abgabe belegt ist? Was das Recht auf Unterhalt anlangt, so dürfen wir uns darüber nicht täuschen, daß eine große Menge von Menschen die Arbeit eher fliehen als suchen würde, und daß wir durch seine Anerkenntniß die Gesellschaft demora- lisiren würden. Ein Arbeiter gewährleistet sich die Arbeit ganz sicher selbst durch seinen Fleiß und seine Geschicklichkeit. Wohin aber die Gewährleistung der Arbeit von Seiten des Staates führt, das zeigt uns das Beispiel von Frankreich. Was wir dem deutschen Arbeiter dagegen sichern müssen, ist die nationale Arbeit. Der englische und französische Arbeiter darf ihm den Lohn nicht für einen Gegenstand hinwegnehmen, der in Deutsch­land selbst hergestellt werden kann. Darum empfehle ich Ihnen den Mehrheitsantrag des volkswirthschaftlichen Ausschusses. (Allgemeiner Beifall.) (Schluß f.)

DieOberpostamts-Zeitung" bringt folgendes Bülletin : Se. kaiserl. Hoheit der Erzherzog-Reichsverweser hat die Nacht nicht ruhig zugebracht; heftiger Husten beunruhigte Höchst- dieselben von 12 bis 2 Uhr, dann aber schlief Se. kaiserliche Hoheit durch drei Stunden ruhig fort. Jetzt ist das Befinden beruhigender.

Frankfurt a. M., 8. Februar 1849.

Dr. Taubes, kaiserlicher Rath.

Herford, 5. Febr. (Köln. Z.) Die echt deutsche Ge­sinnung, welche in der Grafschaft Ravensberg sich rein erhal­ten hat, konnte sich nicht schöner aussprechen, als es in dem heutigen Wahlakte geschehen ist. Der Krcis-Landralh v. Bor­ries und der Kvlonus Dallmann, welche beide in der vorjäh­rigen Nationalversammlung als Mitglieder der entschiedenen Rechten durch alle Uebcrredungskünste und Drohungen der Widersacher sich keinen Augenblick vom Pfade des Rechtes und der Pflicht hatten abwendig machen lassen', wurden wieder erwählt.

Magdeburg, 5. Febr. (Köln. Z.) Der Wahlkampf ist beendet. Sein Resultat war schon längst vor dem Beginne keinen Augenblick zweifehaft; unsere früheren Abgeordneten zur- preußischen Nationalversammlung, die Herren v. Unruh und Par, sind auch heute für die zweite Kammer wieder gewählt worden.

Die Oberpostamtszeilung schreibt über die Wahlen in Preußen: Soweit es sich nach den bis jetzt eingegangenen Nachrichten überblicken läßt, ist die Befürchtung, könnten