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Konsul je Ein Mitglied zu ernennen ist, auf kürzerem Wege entschieden werden können.

4) Die Duplikate der abgeschlossenen Verträge müssen von dem Schiffsmakler oder dessen Agenten sorgfältig aufbewahrt und der Polizeibehörde auf Verlangen zu jeder Zeit zur Ein­sicht vorgelegt werden.

5) Für die richtige Erfüllung der den Auswanderern ge­genüber übernommenen Verpflichtungen hat der Schiffsmakler oder der aufgestclltc Hauptagent durch Bürgschaft oder andere genügende Sicherheitsmittel eine Kaution in den nach den ob­waltenden Verhältnissen festzusetzenden Beträgen zu bestellen.

8. 4. Die Transportunternehmer und deren Agenten sind bei ihrer Bestellung auf die bestehenden gesetzlichen Verbote in Absicht auf betrügliches Verleiten und Anwerben zum Aus­wandern ausdrücklich hinzuweisen und für gewissenhafte Beob­achtung derselben strenge verantwortlich zu machen.

§. 5. Die ertheilte Ermächtigung zu diesem Geschäftsbe­trieb ist jederzeit widerruflich, und wird insbesondere denjeni­gen Mäklern und Agenten entzogen werden, welche zu gegrün­deten Beschwerden über ihre Geschäftsführung Veranlassung geben.

§. 6. Sämmtliche Polizeibehörden werden angewiesen, die Beobachtung der vorstehenden Anordnungen strenge zu über­wachen und gegen etwaige Verfehlungen wider dieselben so­gleich auf die geeignete Weise einzuschreiten.

Diese Bestimmungen werden mit dem Bemerken zur öffent­lichen Kenntniß gebracht, daß die unter den vorstehenden Be­dingungen künftig an Schiffsmakler oder deren Agenten ertheil­ten Konzessionen zum Betrieb der Vermittelung des Trans. Ports von Auswandernden in dem Herzogthum jedesmal ver­öffentlicht werden sollen.

Die Nassauischen Staatsangehörigen, welche zum Zweck der Auswanderung Ueberfahrtsverträge abkchließen wollen, wer­den zugleich darauf aufmerksam gemacht, wie es hiernach ihrem Interesse entspricht, sich desfalls zunächst an die in dem Her- zogthum konzessionirten Schiffsmäkler oder Agenten zu wenden.

Wiesbaden, den 31. Januar 1849.

Herzoglich Nassauische Landes - Regierung. Ler.

vdt. Ler.

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Konzession zur Bermittlung des Trans­portes von Auswanderern betr.

Unter Bezugnahme auf die an dem heutigen, bezüglich des Gewerbebetriebs der Schiffsmakler und anderer Personen, welche sich mit der Vermittelung des Transportes von Auöwandern- den aus dem Herzogthume befassen, ergangene Bekanntmachung, wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Kaufmann F. W. Käsebier dahier, Hauptagent des Zentral-Vereins für Auswanderung in Köln und Düsseldorf die Erlaubniß zum ge- werbmäßigen Betriebe der Vermittelung des Transportes von Auswandernden für jenen Verein unter den in der erwähnten Verordnung enthaltenen näheren Bestimmungen, erhalten hat.

Wiesbaden, 31. Januar 1849.

Herzoglich Nassauische Landes - Regierung.

Ler.

vdt Ler.

Nichtamtlicher Theil.

Deutschland.

5 Wiesbaden, 6. Febr. In der gestrigen Generalversamm­lung des Deutschen Vereins wurden manche wichtige Gegenstände besprochen und erledigt.

Obgleich sich zwei neue Vereine unserer Tendenz und un­seres Namens im Lande (zu Limburg und Diez) gebildet haben, so mußte doch mit vollem Recht getadelt werden, daß die Theilnahme innerhalb des Wiesbadener Vereins neuerdings sehr lau geworden war. Namentlich sprach sich ein Revner scharf aus gegen die Gleichgültigkeit, welche fast durchgängig die Staatsbeamten in Wiesbaden gegen die Bereinsinteressen bekunden, indem sie zwar den Strebungen des Vereins ihren Beifall nicht versagen, aber trotzdem sich nicht direkt und thätig an demselben betheiligen mögen. Man sprach die Hoffnung aus, daß der Verein bei der bevorstehenden Wahl deö Kreis­

rathes eine nachdrücklichere Wirksamkeit entfalten werde, als unlängst bei der Bürgermeister- und Abgeordnetenwahl. spr

Im Laufe der Verhandlungen kam' unter Anderem auch wc die Oberhauptsfrage zur Sprache, wobei mehrseitig ein sehr Zv begründeter Tadel darüber ausgesprochen wurde, daß unsere Kammer fast die einzige unter den Nachbarstaaten sey, welche eir in dieser Sache ihr Votum noch nicht abgegeben habe. Es me wurde daher beschlossen, eine energische Adresse an die Land, Ai stände sofort zu erlassen, um dieselben zur Befürwortung eines de erblichen, der Krone Preußen zu ü bertragenden" an Kaiserthu ms aufzufordern. Sollte Letzteres auch nicht die 13 Zustimmung der Kammer erhalten, dann muß das Land doch ab wissen, wie seine Vertreter in dieser ersten deutschen Frage an denken. Schweigend darüber hinzugehen und etwa den Erfolg der Thatsachen abzuwarten, um hinterdrein zu sprechen, ch würde jedenfalls der Kammer übel anstehen. Wie gesagt, wenn die Kammer der obigen Aufforderung, die ver intelligentere Theil des Volkes fast allgemein theilt, nicht entsprechen konnte, Zi dann müssen wir wenigstens in diesem Punkte klar wissen, woran wir mit unseren Vertretern sind. 91:

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* Wiesbaden, 6. Febr. (Ständeversammlung.) Auf der ar Tagesordnung steht die Diskussion über die Trennung der V Justiz von der Verwaltung, also vorerst über die neue Kreis- ar eintheilung. (Zweite Lesung.)

Ueber einen Antrag Hehn er's: daß nur 10 Kreisämter festgesetzt werden sollen, entspinnt sich eine längere Debatte, d« wobei die verschiedenen lokalen Interessen einzelner Orte und V Aemter von mehreren Seiten hervorgehoben werden. se

Der Antrag Hehn er's, daß die Zahl Der Kreisämter ze 10 nicht überschreiten solle, wird mit 23 Stimmen angenommen. bi Wimpf stellt das Amendement, Hadamar, Limburg, g< Wallmerod und Diez zusammenzulegen, und andererseits Weil- ; li bürg mit Runkel. Reg.-Komm. Reichmann weist nach, daß dadurch zu viele Gemeinden in den einen Amtsbezirk zusammen­gelegt würden. Lang spricht für das Zusammenlegen St. Goars- A hausens und Langenschwalbachs und weist auf das historische ft Verhältniß der alten Niedergrafschaft Katzencllenbogen hin. F Raht spricht gegen Den bereits gefaßten Beschluß, nur 10 Be- b zirke zuzulassen. Er macht die Schwierigkeiten ves Bodens in d' vielen Lagen geltend und spricht von den alten partikularen n historischen Interessen. Born bekämpft das Amendement 5 W i m p f' s. Blum spricht sein Mißfallen darüber aus, daß d die Diskussion über den Hchner'schen Antrag abgeschnitten und 8 derselbe angenommen worden sey. Die Hauptsache habe man 9 vergessen, man habe blos nach den Entfernungen bis zu ( den Kreissitzen und nicht nach Den andern Verhältnissen ge- P fragt, Er schildert dann in sehr eindringlicher Weise die Nach- f theile, welche ohnedies schon den südlichen Theil des Amtes f SelterS betroffen und jetzt noch vermehrt werden sollen. Leisler $ spricht für den Antrag Schmidt's, demzufolge der Regierung r überlasten werden soll, einzelne weit gelegene Orte anderweit r einzutheilen, und stellt den Zusatzantrag/ daß Die Regierung f auch Die Befugniß erhalte, andere Bestimmungen über die Sitze i der Kreisämter festzusetzen. Der Redner spricht bann noch zu 1 Gunsten St. Goarshausen's und Kamberg's. Zoll­mann spricht für Verwerfung des Antrags von Wimpf, wo­nach sich die Bewohner der Aar und aus dem Amt Limburg i nach Hadamar spazieren fahren lassen sollten. Die vorzügliche ( Lage von Limburg sey nicht wegzuwischen. Durch 8030 Eil- , wagen jährlich sey jede Kommunikation erleichtert. Runkel i habe sodann seinen Verkehr fast ausschließlich nach Limburg durch Eisen und Braunstein, Früchte:e. Sodann hätten sich 53 Befuhrte in Limburg erboten, zur Herstellung der vorhan­denen nöthigen Räume Material unentgeldlich beizufahren. Nach Wimpf's Antrag wolle man wohl ein Gränz- aber kein Kreisamt in Weilburg machen.

Gergens spricht im Sinne des Schmidt'schen Antrages, Raht dagegen, weil dadurch der Regierung zu viel freie Hand gegeben würde und beantragt, daß die Regierung bei Abände, rung erst der Kammer Vorlage zu machen und die Genehmigung einzuholen hätte. J.usti spricht sehr ausführlich gegen den Antrag, einen Kreisamtssitz nach Kamberg zu legen. Bei diesem Anlaße macht der Redner auf ein Versprechen des Herzogs in einem Zusammenhänge aufmerksam, daß sowohl der Regierungs­kommissär wie der Kammerpräsident Einsprache erheben und letzterer den Abgeordneten zur Ordnung ruft (S. §. 47 der Geschäftsordnung). Reg.-Kommiffär Reichmann gibt zu be­denken, daß nicht allein auf die inneren städtischen Verhältnisse, sondern auf die der ganzen Gegend Gewicht gelegt werden