nimmt, daS Bauamt nach Hadamar verlegt, und daS Ober- Kamt ganz wegfiele ; Häuser und Miether -behielten ihren th, und die Personenfrequenz von Außen dürfte kaum abnehmen.
Ohnedieß aber möchten wir der Ansicht nicht Raum geben, als ob auch ferner der Zulauf von Landleuten, die täglich die Schwellen der Amts- und Gerichtsstuben umlagern mußten, derselbe bleiben oder gar verhältnißmâßig durch das KreiSaml sich vermehren würde. Es war dies gerade die Schattenseite der frühern Einrichtungen, wo die Zeit und Arbeitskraft der Landbewohner schmachvoll vergeudet wurde.
Die Regierung hat verfügt, eö solle dem Dr. Gerau die medizinische Praxis gestattet werden, wenn die Stadtgemeinde ihn rezipirt habe. Wir finden dies in Ordnung, und möchten seine Rezeption selbst bei vem Gemeiurerath befürworten, hoffend, baß dann sein politisches Treiben, darin wir nur eine jugendlich krankhafte Verirrung erkennen, sich selbst ein Ziel setze. —
Frankfurt, 3. Febr. (D. Z. — Reichstag.) Als Berichterstatter für das Minderheitserachten I. zu §. 7 der „Gewähr d cr Reichsverfassung" tritt Hr. Mittermaier auf, indem er räth, dem Beispiele Englands zu folgen und ein Gesetz über das Vereins- und Versammlungsrecht zu erlassen. Allein zu Ausnahmsgerichten und Ausnahmsbestimmungen könne er nimmermehr seine Zustimmung ertheilen. Bei dem Gedanken an eine Maßregel, durch welche das Kriegs- recht in gewissen Fällen sanktionirt werde, steige vor ihm der blutige Schatten des Herzogs Alba auf. (Sehr gut! von der Linken.) Jede Aufhebung der Habeaskorpus- Akte kann nur durch ein Gesetz erfolgen, wie eS nicht bas Ministerium für sich, wie es die Regierung nur mit der Zustimmung der Volksvertretung verkündigen darf. Das ist unser Antrag, durch den die Freiheit gesichert wird, ohne daß dem Staate die Fähigkeit der Vertheidigung gegen den Aufruhr entzogen wird. Nimmermehr enthalte das Recht der Nothwehr auch ein Recht der Strafe,- die dann eine Rache seyn werde. Zum Schluffe er. innert der Redner an eine Warnung Rudhart's : Vertheidigt Euch gegen die Feinde der öffentlichen Ordnung, wendet die kräftigsten Mittel zur Erhaltung des Staates an, aber heuchelt keine Maske des Gesetzes, mordet nicht unter der Form eines richterlichen Urtheils! (Lebhafter Beifall von der Linken und aus der Mitte.)
Für das Minderheitserachten II. ergreift daS Wort Herr Waitz.
Bei der Abstimmung wird der Antrag v. Vincke's und Genoffen abgelehnt, nach welchem unter andern Bestimmungen der Grundrechte im Falle des Kriegs und Aufruhrs auch die Preßfreiheit aufgehoben werden kann. Dann wird durch Namensaufruf abgestimmt über den Verbefferungsantrag Widenmanns und Genossen:
Statt §. 7 möge es heißen:
„Im Fall des Kriegs oder Aufruhrs können die Bestimmungen der Grundrechte über Verhaftung, Haussuchung, Vereins- und Versammlungsrecht von der Reichsregierung oder der Regierung eines Einzelstaates für einzelne Bezirke zeitweise, unter Verantwortlichkeit des betreffenden Gesammt- ministeriums gegen den Reichstag, beziehungsweise Landtag, außer Kraft gesetzt werden."
Wird mit 261 gegen 188 Stimmen verworfen. Ebenso wirb mit Namensaufruf abgcftimmt über den Vorschlag der Ausschußmehrheit, wonach §. 7 lauten soll:
„Im Falle des Kriegs ober Aufruhrs können die Bestimmungen der Grundrechte über Verhaftung, Haussuchung und Versammlungsrecht von der Reichsregierung oder der Regierung eines Einzelstaates für einzelne Bezirke zeitweise außer Kraft gesetzt werden; jedoch nur unter solgenden Bedingungen:
1) Die Verfügung muß in jedem einzelnen Falle von dem Gesammtministerium des Reiches oder Einzel- staates ausgehen.
2) DaS Ministerium des Reichs hat die Zustimmung des Reichtags, das Ministerium des EinzelstaateS die deS Landtags, wenn dieselben zur Zeit versammelt sind, sofort einzuholen. Wenn dieselben nicht versammelt sind, so darf die Verfügung nicht länger als vierzehn Tage dauern, ohne daß dieselben zusammenberufen und die getroffenen Maßregeln zu ihrer Genehmigung vorgelegt werden.
Weitere Bestimmungen bleiben einem Reichsgesetze vorbehalten.
Für die Verkündigung des Belagerungszustandes in Fe, stungen bleiben die bestehenden gesetzlichen Vorschriften in Kraft."
Angenommen mit 242 gegen 206 Stimmen. Dagegen wird der von Mar Simon und Genossen zu Nr. 2 dieses Paragraphen beantragte Zusatz:
„Die Einberufung muß in diesem Falle sofort geschehen, so daß der Zusammentritt spätestens am 21. Tage von Ver- kündung der Ausnahmsmaßregeln an gerechnet, stattfindet, widrigenfalls derselbe ohne Berufung erfolgt" —
mit 265 gegen 163 Stimmen verworfen. Desgleichen wird verworfen der Zusatzantrag ».Schmerlings und Genoffen, wor- nach im Falle dringender Gefahr sogar die Verkündigung des Kriegsrechts gestattet werden soll, mit 336 gegen 66 Stimmen. Desgleichen wird verworfen mit 222 gegen 206 Stimmen ein ähnlicher (etwas gemilderter) Antrag v. Thielau's und Genoffen. Darnach ist die Berathung über §. 7 beendet, und nachdem noch von der Linken im Namen „der europäischen Zivilisation" Verwahrung eingelegr worden ist gegen die heute gefaßten Beschlüsse, wird die Sitzung bis Montag den 5. Febr. vertagt.
Berlin, 31. Januar. (K. Z.) Die Verhandlungen deS Handwerker-Parlaments sind beendet. „Die Abgeordneten deS Handwerkerstandes", sagt die „Pari. Korresp.", „bringen ihren Gewerksgenossen frohe Aussichten mit nach Hause. Die Entwürfe der Regierung über die Ergänzung der Gewerbe, Ordnung und die Einführung deS Gewerbegerichtes sind von den Handwerkern sorgfältig geprüft und mannigfache Verbesserungen, welche sich an das praktische Bedürfniß anschließen, beantragt worden. Wir erfahren so eben, daß die Regierung gesonnen ist, die vorgeschlagenen Abänderungen im Wesentlichen und nur mit geringen formellen Modifikationen anzunehmen. Morgen wird der Minister für Handel und Gewerbe den Abgeordneten deS Handwerkerstandes dies eröffnen und dem Vernehmen nach dem Staatsministerium sofort einen hiernach umgearbeiteten Entwurf zu einem provisorischen Gesetze vorlegen. Das neue Gesetz dürfte demnach binnen 14 Tagen zu erwarten seyn. Indem somit dem größten Wunsche des Handwerkerstandes endlich gewillfahrt wird, ist zu hoffen, daß dieser ehrenwerthe Stand sich der konstitutionellen Partei immer enger anschließen wird, — denn der goldene Boden deS Handwerkes gedeiht wahrlich besser unter der Herrschaft des Gesetzes und der Ordnung, als unter der Herrschaft einer Partei, welche ihrem Prinzip nach gegen die Stabilität der Staatsinstituliö- nen fortdauernd ankâmpfen muß."
Posen, 29. Jan. (K. Z.) Nach einer Nachricht aus dem Königreich Polen ist vom Kaiser dort eine neue große Rekru» tirung angeordnet worden, welche im Monat Februar stattfinden soll, und bei der man zur Erreichung der Zahl bis auf das dreißigste Jahr und nötigenfalls noch weiter gehen wird. Ein Theil der Ausgehobenen soll zur Komplettirung der Regimenter dienen, welche im März am Bug erwartet werden, der größere Theil aber zu den im Innern Rußlands bleibenden Truppen bestimmt seyn. Aus dieser völligen Entblößung Polens von waffenfähigen Männern glaubt man um so mehr auf die Absicht des Kaisers schließen zu dürfen, sich den europäischen Bewegungen gegenüber nicht länger passiv verhalten zu wollen, als es notorisch ist, daß die altrussische, bekanntlich Deutschland sehr feindliche Partei, immer mehr Einfluß in Petersburg gewinnt. Der Kaiser soll sich übrigens in einem sehr leidenden und dabei höchst aufgeregten, gegen seine Umgebung mißtrauischen Zustande befinden, und — ganz seinem früheren Charakter entgegen — sehr schwankend in seinen Ent schließungen seyn.
Wien, 29. Januar. Nachmittags. Die kleine ungarische Festung Leopoldstadt, die sich so hartnäckig vertheidigte, und wiederholt beschossen werden mußte, ist endlich von unsern Truppen, mit Sturm genommen worden. Aus Serbien läuft die überraschende Nachricht ein, daß der junge ©erbengeneral Stratomirovich nun selbst gegen den Patriarchen Partei zu bilden beginnt, und daS Volk gegen denselben aufwiegelt. Hoffentlich werden unS die nächsten Nachrichten darüber mehr aufklären.