Nassauische
Allgemeine Zeitung.
Montag den S Februar
18^9,
Zweite Ausgabe.
Uebersicht.
Amtlicher Theil.
Widerlegung.
Nichtamtlicher Theil.
Zeitungsscbau.
Deutschland. Kamberg (Der Sitz des Kreisamtes). — Weil bürg (Desgleichen. Dr. Gerau). — Frankfurt (Reichstag). — Berlin «Die Verhandlungen des Handwerker-Parlaments). — Posen (Große Rekrutirung im Königreich Polen).
Ungarn. Pesth (Magyarische Heerhaufen ziehen gegen die Stadt).
Frankreich. Paris (Tagesbericht).
Amtlicher Theil.
In Nro. 25 der Freien Zeitung findet sich ein aus Braubach vom 23. Januar datirter Artikel, dessen Verfasser sich bc> müht, nachzuwciscn, daß in der neuerlichen Quieszirung eines herzoglichen Amtmannes eine Verletzung des 8. 44 der Grundrechte des deutschen Volkes enthalten sey. Der Verfasser führt zu dem Ende nur den ersten und zweiten Absatz des betreffenden §. 44, nicht aber den dritten Absatz an. Der ganze Paragraph lautet folgendermaßen:
„Kein Richter darf, außer durch Urtheil und Recht von seinem Amte entfernt, ober an Rang und Gehalt beeinträchtigt werden. Suspension darf nicht ohne gerichtlichen Beschluß erfolgen."
„Kein Richter darf wider seinen Willen, außer durch gerichtlichen Beschluß in den durch das Gesetz bestimmten Fällen und Formen, zu einer andern Stelle versetzt oder in Ruhestand gesetzt werden."
Ganz abgesehen von der Frage, ob die bei den Herzogl. Aemtern Angestellten StaatSdieners welche nach der bisherigen Gesetzgebung Justiz- und Admistrativbeamten waren, als Richter gelten können, ist in jenem Zeitungsartikel unterlassen worden, der pos, 8 des Artikels 3 deS rücksichtlich der Grundrechte erlassenen EinführungsgesetzeS zu erwähnen, in welchem bestimmt ist, daß eine Abänderung der Landc'sgesetzgebung, so weit dieselbe unter andern auch durch den oben wörtlich eingerückten dritten Absatz des Artikels 44 geboten ist, erst auf verfassungsmäßigem Wege getroffen werden soll, sowie des Artikels 7 des Einführungsgesetzes, welcher ausdrücklich vorschreibt, daß bis zur Erlassung solcher Landesgesetze die bisherigen Gesetze noch in Kraft bleiben sollen.
Nichtamtlicher Theil.
Z e i t u n g ss ch a u
Ueber die Lage der Dinge in Paris schreibt die Kölner Zeitung „Das Ministerium besteht aus Männern, welche „re
aktionär" sind, das heißt Monarchie der jetzigen republikanischen Ordnung der Dinge vorziehen, so viel sicher scheint. Seine Feinde werfen ihm nun vor, es beabsichtige, das Volk zum Kampfe zu reizen, um eine Gelegenheit zu haben, es zu erdrücken und seiner Herrschaft ein Ende zu machen. Gewiß ein Vorwurf, wie die Parteileidenschaft sie erfindet, während der leitende Gedanke der Regierung ein ganz anderer ist.
In der Auffassung der Partei, welche das Ministerium vertritt, ist die Ausrufung der Republik im Februar eine Es- kamotage einiger ehrgeiziger Intriganten gewesen, welche einen so vollständigen Erfolg selbst nicht hofften. Alle republikanischen Prinzipien, alle demokratischen Grundsätze und Institutionen, die seit dem Februar ausgesprochen oder ins Leben geführt wurden, sind eben so viele Korollarien jenes ersten Handstreiches und haben deßhalb eben so wenig eigentliche Sym- pathieen gewonnen, eben so wenig Wurzeln geschlagen. Die gegenwärtige Kammer ist eine dieser republikanischen Institutionen, die den Beifall der Nation nicht haben und deren man sich also baldmöglich entledigen muß, um ihr das demokratische Recht der freien Vereinigung nachzusenden und eine politische restitutio in integrum zu gewinnen, die auf den Standpunkt vor dem 24. Februar zurückversetzt. Wir haben früher gesehen, daß die Parole der Monarchisten und ihr Motiv bei der Wahl Ludwig Napoleons war: „Nehmen wir der Republik die Republikaner, und wir werden sehen, wie sie alsdann auskommt." Diese Republikaner aber waren nicht allein Cavaignac und seine Freunde, sondern auch die republikanischen Institutionen,— vorab die Kammer. Deßhalb erklärte das Ministerium, sobald cs im Amte war, nicht npt dieser Kammer gehen zu können. Odilon-Barrot kann sich rühmen, bei dieser Gelegenheit die größte konstitutionelle Ketzerei ausgesprochen zu haben; er sagte: Weil wir nicht zusammen bleiben können, so hebt Euch von hinnen!
Wir? versetzt die Kammer Ihr seyd es, an denen eS ist, sich zurückzuzichen, wie es konstitutionelle Regel und Gesetz. — Wir Rönnen es nicht, lautet die Antwort deS Ministeriums Barrot-Fallour; wir stehen hier durch den ausdrücklichen Willen des Landes, das sich durch die Wahl deS Prinzen Ludwig Bonapa-rte zum Präsidenten laut gegen jede republikanische Tendenz erklärt und dem Erwählten der Nation es zur Pflicht gemacht hat, ein „reaktionäres" Ministerium zu ernennen. Dieses Ministerium sind wir; es kann nur aus uns bestehen, weil unsere Partei nicht andere Leute besitzt, welche für uns eintreben könnten; an der Kammer alfo ist es, zu weichen '
Diesen Gründen des Ministeriums setzen die Republikaner entgegen, daß die Wahl des Prinzen nicht eine Verwahrung wider die Republik gewesen, sondern wider die Fehler eines Theils der Republikaner—die Rothen; daß die Armee in jene Wahl nichts gelegt, als ihre Hoffnung auf Krieg, daß die Arbeiter und Kaufleute dabei die Belebung der Geschäfte, die Sozialisten die Verwirklichung der Lehren, welche der Prinz in seiner Schrift „Ueber den Pauperismus" niedergelegt, gehofft; daß die Republik heute eine Thatsache und ein Recht sey, unb -daß die Verfaffer der Konstitution die Pflicht haben, sie zu konsolidiern und nicht ihren Feinden zu überlassen.
Daß diese Argumente das Ministerium nicht beirren und