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Nassauische

Allgemeine Zeitung.

Montag den S Februar

18^9,

Zweite Ausgabe.

Uebersicht.

Amtlicher Theil.

Widerlegung.

Nichtamtlicher Theil.

Zeitungsscbau.

Deutschland. Kamberg (Der Sitz des Kreisamtes). Weil bürg (Desgleichen. Dr. Gerau). Frankfurt (Reichstag). Berlin «Die Verhandlungen des Handwerker-Parlaments). Posen (Große Rekrutirung im Königreich Polen).

Ungarn. Pesth (Magyarische Heerhaufen ziehen gegen die Stadt).

Frankreich. Paris (Tagesbericht).

Amtlicher Theil.

In Nro. 25 der Freien Zeitung findet sich ein aus Brau­bach vom 23. Januar datirter Artikel, dessen Verfasser sich bc> müht, nachzuwciscn, daß in der neuerlichen Quieszirung eines herzoglichen Amtmannes eine Verletzung des 8. 44 der Grund­rechte des deutschen Volkes enthalten sey. Der Verfasser führt zu dem Ende nur den ersten und zweiten Absatz des betreffen­den §. 44, nicht aber den dritten Absatz an. Der ganze Para­graph lautet folgendermaßen:

Kein Richter darf, außer durch Urtheil und Recht von seinem Amte entfernt, ober an Rang und Gehalt beeinträch­tigt werden. Suspension darf nicht ohne gerichtlichen Beschluß erfolgen."

Kein Richter darf wider seinen Willen, außer durch ge­richtlichen Beschluß in den durch das Gesetz bestimmten Fällen und Formen, zu einer andern Stelle versetzt oder in Ruhestand gesetzt werden."

Ganz abgesehen von der Frage, ob die bei den Herzogl. Aemtern Angestellten StaatSdieners welche nach der bisherigen Gesetzgebung Justiz- und Admistrativbeamten waren, als Richter gelten können, ist in jenem Zeitungsartikel unterlassen worden, der pos, 8 des Artikels 3 deS rücksichtlich der Grund­rechte erlassenen EinführungsgesetzeS zu erwähnen, in welchem bestimmt ist, daß eine Abänderung der Landc'sgesetzgebung, so weit dieselbe unter andern auch durch den oben wörtlich einge­rückten dritten Absatz des Artikels 44 geboten ist, erst auf ver­fassungsmäßigem Wege getroffen werden soll, sowie des Ar­tikels 7 des Einführungsgesetzes, welcher ausdrücklich vorschreibt, daß bis zur Erlassung solcher Landesgesetze die bisherigen Gesetze noch in Kraft bleiben sollen.

Nichtamtlicher Theil.

Z e i t u n g ss ch a u

Ueber die Lage der Dinge in Paris schreibt die Kölner ZeitungDas Ministerium besteht aus Männern, welchere­

aktionär" sind, das heißt Monarchie der jetzigen republikani­schen Ordnung der Dinge vorziehen, so viel sicher scheint. Seine Feinde werfen ihm nun vor, es beabsichtige, das Volk zum Kampfe zu reizen, um eine Gelegenheit zu haben, es zu erdrücken und seiner Herrschaft ein Ende zu machen. Gewiß ein Vorwurf, wie die Parteileidenschaft sie erfindet, während der leitende Gedanke der Regierung ein ganz anderer ist.

In der Auffassung der Partei, welche das Ministerium vertritt, ist die Ausrufung der Republik im Februar eine Es- kamotage einiger ehrgeiziger Intriganten gewesen, welche einen so vollständigen Erfolg selbst nicht hofften. Alle republikani­schen Prinzipien, alle demokratischen Grundsätze und Institu­tionen, die seit dem Februar ausgesprochen oder ins Leben ge­führt wurden, sind eben so viele Korollarien jenes ersten Hand­streiches und haben deßhalb eben so wenig eigentliche Sym- pathieen gewonnen, eben so wenig Wurzeln geschlagen. Die gegenwärtige Kammer ist eine dieser republikanischen Institu­tionen, die den Beifall der Nation nicht haben und deren man sich also baldmöglich entledigen muß, um ihr das demokratische Recht der freien Vereinigung nachzusenden und eine politische restitutio in integrum zu gewinnen, die auf den Standpunkt vor dem 24. Februar zurückversetzt. Wir haben früher gesehen, daß die Parole der Monarchisten und ihr Motiv bei der Wahl Ludwig Napoleons war:Nehmen wir der Republik die Re­publikaner, und wir werden sehen, wie sie alsdann auskommt." Diese Republikaner aber waren nicht allein Cavaignac und seine Freunde, sondern auch die republikanischen Institutionen, vorab die Kammer. Deßhalb erklärte das Ministerium, sobald cs im Amte war, nicht npt dieser Kammer gehen zu können. Odilon-Barrot kann sich rühmen, bei dieser Gelegenheit die größte konstitutionelle Ketzerei ausgesprochen zu haben; er sagte: Weil wir nicht zusammen bleiben können, so hebt Euch von hinnen!

Wir? versetzt die Kammer Ihr seyd es, an denen eS ist, sich zurückzuzichen, wie es konstitutionelle Regel und Gesetz. Wir Rönnen es nicht, lautet die Antwort deS Ministeriums Barrot-Fallour; wir stehen hier durch den ausdrücklichen Wil­len des Landes, das sich durch die Wahl deS Prinzen Ludwig Bonapa-rte zum Präsidenten laut gegen jede republikanische Tendenz erklärt und dem Erwählten der Nation es zur Pflicht gemacht hat, einreaktionäres" Ministerium zu ernennen. Dieses Ministerium sind wir; es kann nur aus uns bestehen, weil unsere Partei nicht andere Leute besitzt, welche für uns eintreben könnten; an der Kammer alfo ist es, zu weichen '

Diesen Gründen des Ministeriums setzen die Republikaner entgegen, daß die Wahl des Prinzen nicht eine Verwahrung wider die Republik gewesen, sondern wider die Fehler eines Theils der Republikanerdie Rothen; daß die Armee in jene Wahl nichts gelegt, als ihre Hoffnung auf Krieg, daß die Arbeiter und Kaufleute dabei die Belebung der Geschäfte, die Sozialisten die Verwirklichung der Lehren, welche der Prinz in seiner SchriftUeber den Pauperismus" niedergelegt, ge­hofft; daß die Republik heute eine Thatsache und ein Recht sey, unb -daß die Verfaffer der Konstitution die Pflicht haben, sie zu konsolidiern und nicht ihren Feinden zu überlassen.

Daß diese Argumente das Ministerium nicht beirren und