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verfügt, es sollen die Gerichtsvollzieher durch militärische Hülfe in ihre Funktionen eingesetzt werden. Wir halten dieß für un- thunlich, und mochten rathen, der Kammer ein Gesetz zur schleu­nigen Berathung und Annahme vorzulegen, wonach die Ana­logie des Edikts vom 15. Juli v. I. zur Anwendung gebracht, und die Gemeinden als solche verantwortlich und haftbar er­klärt würden.

Hadamar, 30. Jan. Die bevorstehende Wahl eines Abgeordneten zur Ständekammet fängt an, einige. Rühkigkoit unter den verschiedenen hiesigen Parteien hervorzurufen. Man nennt bereits mehrere Kandidaten für die Deputirtensteile. Der in jeder Hinsicht ausgezeichnetste und tüchtigste unter denselben ist unstreitig der Pfarrer Rau von Lahr. Gediegene wissen­schaftliche und politische Bildung, Kenntniß der bürgerlichen Verhältnisse sowie besonders der Bedürfnisse des Bauernstandes empfehlen ihn vor Allen. Zudem haben seine verschiedenen iAmtsverhältnisse ihn mit der Noth unserer armen Mitbürger gekannt gemacht, wie keiner unter denen, welche man als 'Kandidaten nennt. Durch seine Wahl würde nicht allein unser Bezirk einen volksfreundlichen, tüchtigen Vertreter seiner Jn- [tereffen, sondern auch die Deputirtenkammer eine bedeutende Arbeitskraft erhalten. Und gerade hierauf muß gegenwärtig besonders gesehen werden, da fast die wichtigsten Arbeiten noch rückständig sind; wir nennen nur Beispiels halber die Verfassung, die Verwaltungsorganisation, die Strafgesetzgebung.

Frankfurt, 30. Jan. (D. Z.) (Reichstag. Schluß.) Die Redseligkeit des Herrn B hat bereits die Folge, daß sein Erscheinen auf der Tribüne jedesmal von einem brausenden Ge­räusche der Abwehr begleitet ist. Dies geschieht auch, als er jetzt kommt, um zu beweisen, daß wenn das Volk im Ganzen die Souveränetät habe, sie auch in jedem einzelnen Theile vorhanden seyn müsse. Dennoch will er, daß der vorgeschlagene Para­graph angenommen werde. Denn die Einheit und der Zusam­menhalt des Bundesstaats erfordere ihn, so daß nur diejenigen dagegen stimmen könnten, die anstatt eines Bundesstaats nur den lockeren Staatenbund wollten.

Herr Wig ard aus Dresden behauptet, daß der Ausspruch Les Herrn v. Soiron eine Medialisirung sämmtlicher vierund­dreißig Fürsten enthalte. Dann entwickelt er, warum ihm und seinen politischen Freunden das zweite Minderheitserachten: Ueber die Verantwortlichkeit der Reichsminister wird ein be­sonderes Reichsgesetz erlassen" hierher gehörig erscheint.

Herr Gombart aus München verwendet sich für den Paragraphen nach, dem Mehrheitsvorschlage, indem er darin ein nothwendiges Bindeglied des Ganzen erblickt. Hr. Schwar­zenberg aus Kassel erklärt sich in einem entgegengesetzten Sinne. Herr Staatssekretär Bassermann führt die jetzt versammelte sächsische Kammer gegen die Behauptung Herrn Schülers an, daß die Republik ein besonders geschmeidiges, die Monarchien hingegen deren 17 ihre Uebereinstimmung mit dem Verfaffungsabschlusse erklärt haben das für die Reichsgewalt spröde und unlenksame Element seyen. Die Ge­schichte der französischen Republik in den 90er Jahren, selbst der letzte royalistische Aufstand in Neuenburg , beweisen dem Redner, daß auch die Republik ohne Schutzmittel und oft Schutzmittel der gewaltsamsten Art nicht bestehen kann, wie auch im Interesse der Gleichheit der verschiedenen Bestandtheile des Reichs der Paragraph nothwendig sey. Wenn Herr Hagen gefragt, warum wir mit der Republik nicht wenigstens einen Versuch machten, so wäre diese Frage nicht an uns, sondern an die republikanischen Führer, an das Volk selbst zu richten gewesen. Ueberhaupt probirt man Staatsformen nicht (Bei­fall). Man preist uns von einer gewissen Seite des Hauses die Macht, zu der sich Oesterreich plötzlich wieder erhoben hat. Ich denke, daß auch dies Beispiel zeigt, was die Geschichte Frankreichs, Venedigs, Genuas, selbst Englands, darthut daß zwischen der Freiheit und Machtentwicklung eines Staates ein gewisses Wechselverhältniß stattfindet, so daß die erstere weder eine unbedingte noch eine unterdrückte seyn darf. Geht nun 8. 5 nicht einmal so weit, als die viel strengeren Bestim­mungen der Verfassung der nordamerikanischen und schweizeri­schen Freistaaten, so halte ich ihn für unerläßlich zur Begrün­dung einheitlicher Verhältnisse und zur Begründung der Macht des Vaterlandes. (Lebhafter Beifall.)

Darauf wird der Schluß der Besprechung beliebt und Herr Waitz als Berichterstatter bemerkt u. A., daß unter Veränderung der Regierungsform" nicht Verfassungsabäude-

rungen der Art wie die Verschmelzung von zwei Kammern in Eine zu begreifen sey. Nicht blos im Interesse der Einheit, auch im Interesse der Freiheit sey die Bestimmung des §. 5. Ein verehrtes Mitglied hat kürzlich unter dem Beifall von ganz Deutschland erklärt:er kenne keine würtembergische Souve- rametät!" Auch 8. 5 ist nur ein Schritt mehr zu der Einheit, aus der die Macht unseres Vaterlandes hervorgehen soll! (Beifall von der Mehrheit des Hauses.)

Die Abstimmung findet durch Namensaufruf statt. Sie ergibt die Annahme der ersten Hälfte des Paragraphen mit 294 gegen 137. Desgleichen diis Annahme des zweiten Satzes mit 237 gegen 189 Stimmen. Vollständig lautet demnach:

8. 5.Eine Aenderung der Negierungsform in einem Einzelstaate kann nur mit Zustimmung der Reichsgewalt er­folgen. Diese Zustimmung muß in den für Aenderungen der Ncichsverfassung vorgeschriebenen Formen (8. 6.) gegeben werden.

Hiernach vertagt sich die Berathung. Als in den Aus­schuß für Geschäftsordnung gewählt, verkündet der Präsident die Herren Graf Giech aus Thurnau und Heimbrod aus Sorau. Die nächste Sitzung, Donnerstag, den 1. Februar, wird sich mit der Fortsetzung des Abschnittes:Gewähr der Verfassung" beschäftigen.

Berlin, 29. Jan. Seit gestern ist das Gerücht in der Stadt verbreitet, die Regierung habe in Folge des stattgehabten Resultats der Wahlen die Absicht, die zweite Kammer wiederum nach Brandenburg zu verlegen, und man bringt mit diesem Gerücht die Thatsache in Verbindung, daß der im Dom zu Brandenburg für die Nationalversammlung eingerichtete Sitzungs­saal noch unversehrt dasteht.

Wien, 25. Jan. 4 U >r Abends. Die Verwüstungen des Sturmes sind nicht gering. Gestern Abetids um 6 und heute Morgens um 6 Uhr wüthete èr am ärgsten, jetzt cnvlich läßt er nach. Das Nothdach, aus Brettern der Hofbibliothek und des Museums ist herabgeworfen, die Durchfahrt ist dort ge­sperrt, so auch auf dem Minoruenplatz, wo ein ganzes Eck der Kirche abgedeckt ist und der Thurm seine Blechkuppel verlor. Die Münze hat bedeutendeBeschädigungen erlitten. Das Kupfer, dach des Josephstädter Theaters ist ganz aufgeroüt. Mehrere Feuermauern und auf der Landstraße eine Gartenmauer sind eingestürzt. Zahllos' sind die zertrümmerten Fenster, und in viele Zimmer flogen die Ziegel der gegcnüberstehenven Häuser, so daß die Inwohner beschädigt wurden. Schilderhäuser und Gaslaternen liegen zu Dutzenden und vor der Stadt brannte gestern Nacht fast gar keine Laterne mehr. Das Heulen des Sturmes, Stürzen der Ziegeln und Prasseln der Bäume war in der Dunkelheit wahrlich mehr als romantisch. Mehrere Leute sind erschlagen und eine große Menge beschädigt. Ein Freund von mir sah aus seinem Fenster, wie ein armes Weib mit einem Kinde auf dem Arme ging, ein Dachziegel traf das Kind mit der Spitze, spaltete ihm förmlich den Kopf gräß­lich anzuschen; das Weib starb wenige Stunden später in Folge deS Schreckens.

Ungarn.

Pestha 23. Jan. (A. Z.) Ein Kourier soll heute dir Nachricht von einer bedeutenden Schlappe, die gestern die kai­serlichen Truppen bei Szolnok erlitten, überbracht haben. Die Kaiserlichen waren schon bis über Török -Szent- Miklos auf der Straße nach Großwardein vorgerückt, mußten aber einer .herannahenden überlegenen Macht (wahrscheinlich unter Per» czels Kommando) weichen. Auf dem Rückzüge kam es bei Szolnok zu einer Schlacht, wobei letzterer Ort von den Un­garn genommen wurde und die Kaiserlichen bis nach Czegled, 8 Meilen von Pesth, zurückgedrängt wurden. Man erwartet das Nähere über dieses Gefecht.*)

*) Keiner unserer Wiener Briefe erwähnt dieses Gefechtes. Ein ande^ Schreiben ans Peßh von einem dortigen Offizier versichert, die Nach­richt sey eines der gewöhnlichen Lügenbulletins. Red. d. A. 5.