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mehr, als wir aller Erfahrungen im öffentlichen Strafverfah­ren mit Geschworenen entbehrten, die uns etwa hätten glauben machen können, etwas Besseres zu schaffen und dadurch zum Anschlusse an das öffentliche Leben eines benachbarten intelli­genten deutschen Volksstammes verwiesen wurden, der diese Pflanze der bürgerlichen Freiheit seit Dezennien mit Liebe ge­pflegt und zu einem Baume in lebensgrüner goldener Pracht groß gezogen hat.

Mehr als ein mitleidiges Lächeln muß eS jedoch hervor­rufen, wenn der Westerwälder Korrespondent unsere guten nass. Mitbürger glauben machen will, der Ausschuß unserer Abge­ordnetenversammlung, welcher bekanntlich auS dem Hofgerichts- Präsiventen Raht und den Amtssekretären Jung und Heh- ner besteht, sey im Stande, beide Entwürfe mit nur einigem Erfolge umzuarbeiten. Was den Entwurf über daS Strafver­fahren anlangt, so geht ihnen, wie allen nassauischen Juristen, alle Erfahrung über öffentliches Verfahren mit Geschworenen ab und die wenige eigne Anschauung, welche sie während ihrer dermaligen politischen Laufbahn etwa gelegentlich in Mainz ge­habt haben, befähigt sie noch lange nicht, ein kompetentes Ur­theil darüber abzugeben. Wir dürfen daher über diesen Punkt uns weiter zu ergehen, nicht Ursache haben.

Daß zu dem Entwürfe oder zur Ausarbeitung eines Straf­gesetzes, welches den Forderungen der Doktrin und Praxis, welches den Bedürfnissen der Zeit entspricht, nicht nur ein Mann gehört, der neben gründlicher philosophischer Bildung, reichen theoretischen und praktischen kriminalrechtlichen Kennt­nissen, auch ein legislatorisches Talent besitzen muß, wird uns wohl Niemand bestreiten wollen. Daß solche Männer selten geboren werden, lehrte die Erfahrung.

Wir glauben unserem Juristenstande, unter welchem sich übrigens vortreffliche Praktiker, wenn auch nicht in zu großer Zahl befinden, nicht wehe zu thun, wenn wir behaupten, daß wir dermalen in unserem Nassau keinen einzigen Mann besitzen, auch seit dem Austritte des verlebten Herrn v. Almendingen keinen besessen haben, der den Ansprüchen entspricht, die man an einen Strafgesetzgeber machen muß. Die Herren Naht, Hehner und Jung, deren sonstige Befähigung wir nicht streitig machen wollen, werden es uns deßhalb nicht verübeln, wenn wir ihnen allen inneren Beruf zur fraglichen Kodifikation ab­sprechen.

Spezialgesetzgebungen in kleinen Staatey sind ohnehin be­denklich und mißlingen in der Regel. Unverantwortlich aber wäre cs, wenn unsere Kammer jetzt, wo wir bald eine Gesetz­gebung für ganz Deutschland zu gewärtigen haben, und uns nur in einem Provisorium befinden, Monate lang den Schnecken­tanz einer paragraphenweisen Diskussion der vorgelegten Straf­gesetzentwürfe unternehmen, dadurch dem ohnehin finanziell- gedrückten Lande nutzlos schwere Gelovpfcr ausbürden und den schon über- Gebühr langen Landtag endlos machen wollte. Wir vertrauen dem Patriotismus und dem gesunden Verstände der Mehrzahl unserer Kammermitglieder, daß sie mit aller Kraft einem solchen verderblichen Treiben entgegentreten und einsehen werden, daß wir, wo noch so Vieles sonst bei uns zu thun ist, keine Leute, kein Geld nnd keine Zeit haben, uns in höchst zweifelhaften Kodifikationen zu probiren.

Die preußische Note.

(Schluß.)

Die königl. Regierung erkennt nach wie vor die Pflicht, auf dem durch die Berufung der deutschen Nationalversamm­lung betretenen Wege fortzuschreiten.

Zu dem Ende wird zu geneigteârwägung der Vorschlag anheimgegeben, daß die deutschen Regierungen der Nationalversammlung zu Frankfurt a. M. durch das Reichsministerium vor der zweiten Berathung über die Theile der entworfenen Verfassung, welche die Titel:das Reich und die Reichsgewalt",der Reichstag",das Reichsoberhaupt", der Reichsrath" führen/ Erklärungen über den In­halt, wie. er nach der ersten Berathung festgestellt worden, zur Erwägung übergeben wollen.

Wir glauben, daß dieser Vorschlag sich sowohl den deut­schen Regierungen als der Nationalversammlung empfehlen werde, da wir auf beiden Seiten das ernstliche Bestreben vor­aussetzen, zu einer redlichen Verständigung zu gelangen. Die Stellung, welche die letztere zu dem Verfassungswerke einnimmt, ist im Eingänge angedeutet worden.

Die meisten deutschen Negierungen hingegen haben nie­mals auf das Recht der Zustimmung verzichtet, und insbeson­dere ist dies von Preußen nicht geschehen. Wollte man diesen Gegensatz aus die Spitze treiben, so ist es wohl Niemanden zweifelhaft, daß nicht allein das Verfasfungswerk nicht zu Stande kommen, sondern auch das deutsche Vaterland den ge­fährlichsten Krisen ausgesetzt und in seiner ganzen Entwickelung gehemmt werden würde. Je fester daher ein deutscher Staat entschlossen wäre, an dem Rechte der Zustimmung festzuhalten, je mehr er befürchten könnte, dieselbe versagen zu müssen, um so lebendiger dürfte sich ihm die Verpflichtung aufdringen, sich nicht auf die nachträgliche Negation zu beschränken, sondern die Bedenken und Abänderungsvorschläge rücksichtlich der vor­läufigen Beschlüsse zur Kenntniß der Nationalversammlung zu bringen und derselben zu deren reiflicher Erwägung vor der zweiten Beschlußfassung Gelegenheit zu geben. Und wenn wir auf der anderen Seite sehen, wie selbst die das Vereinbarungs­recht im Prinzip am entschiedensten bestreitenden Fraktionen der Nationalversammlung doch die Herbeiführung einer Ueber­einstimmung mit den Regierungen als wünschenswert!) erken­nen: so dürfen wir hoffen, daß die Versammlung selbst, ein­gedenk ihrer Würde und ihrer Pflicht gegen das gesammte Vaterland, durch ein gleiches freundliches Entgegenkommen, auf dem Wege der Verständigung jenem gefährlichen Gegensatze die Spitze abbrechen werde. Die königl. Regierung glaubt da­her mit diesem Vorschläge um so mehr den Wünschen der deut­schen Regierungen entgegen zu kommen, als sie fest überzeugt ist, daß das wahre Interesse der Regierungen mit den Bedürf­nissen und Wünschen des deutschen Volkes Hand in Hand geht. Sie darf daher auch hoffen, daß, wenn auch die Ansichten in einzelnen Punkten aus einander gehen mögen, doch bei dem bei allen Regierungen vorausgesetzten deutschen Sinn und der Gemeinsamkeit der Interessen in den wesentlichsten Stücken Uebereinstimmung herrschen werde. Der Gewinn wird um so größer seyn, je mehr die Staaten sich gleichmäßig aussprechen, und indem die k. Negierung dazu die Hand bietet, erwartet sie ein gleich vertrauensvolles Entgegenkommen von den an­dern deutschen Regierungen.

Sie hat ihren Bevollmächtigten in Frankfurt a. M. mit umfassenden Instruktionen zu diesem Zweck versehen, und in­dem sie der Ansicht ist, daß jener Ort für alle Regierungen den geeignetsten Mittelpunkt der Verständigung bilden werde, so stellt sie daS Ersuchen an dieselben, dorthin baldmöglichst ihre Bemerkungen und eventuellen Vorschläge auf geeignetem Wege gelangen lassen zu wollen, da sie eine baldige Bespre­chung und Verständigung im Interesse des gestimmten Deutsch­lands für höchst wünschenswerth halten muß.

Ew...... wollen die hier ausgesprochenen Erwägungen und Vorschläge der.....Regierung vorlegen und zu der, der Wichtigkeit der Sache gemäßen Berücksichtigung empfehlen. Zugleich aber wollen Ew.......nicht unterlassen, die...... Regierung über die wahren Gesinnungen der noch neuerdings vielfach angefochtenen Regierung Sr. Maj. aufzuklären. Preußen strebt Nach keiner Machtvergrößerung oder Würde für sich selbst; es begehrt, wie auch die deutsche Verfassung sich gestalte, keinen andern Antheil an der obersten Leitung der Bundesgewalt, als denjenigen, welchen seine Stellung in Deutschland und die Bedeutung der geistigen und materiellen Kräfte, die es dem gemeinsamen Vaterlande zur Verfügung stellen kann, der Natur der Dinge nach, ihm anweist. Es wird keine ihm angebotene Stellung annehmen, als mit freier Zustimmung der verbündeten Regierungen; cs hält sich aber verpflichtet, sich bereit zu erklären, Deutschland diejenigen Dienste zu leisten, welche dieses im Interesse der Gesammtheit von ihm verlangen sollte, selbst wenn dies nicht ohne Opfer von feiner Seite geschehen könnte. Es wird dabei eben so gern Allem entgegenkommen, was ohne Gefährdung deS gemeinsa­men Zweckes, die Selbstständigkeit und Unabhängigkeit der ein­zelnen Staaten zu erhalten geeignet ist. In Folge dieser Ge­sinnung kann ich eS schon fe^t Ew......aussprechen, daß Se. Maj. der König und Hochstdessen Regierung nicht der An­sicht sind, daß die Aufrichtung einer neuen deutschen Kaiser­würde zu der Erlangung einer wirklichen und umfassenden deutschen Einigung nothwendig sey; daß wir vielmehr befürch­ten müssen, daß das ausschließliche Anstreben gerade dieser Form des an und für sich nöthigen Einheitspunkts der wirk­lichen Erreichung jenes Zieles der Einigung wesentliche und schwer zu überwindende Hindernisse in den Weg legen würde. Es dürfte wohl eine andere Form gefunden werden können, unter welcher, ohne Aufopferung irgend eines wesentlichen Be-