Einzelbild herunterladen
 
  

Verfassung zu bauen oder daran abzuändern. Die Regierung hat dabei nicht mitzuwirken, wir befehlen, diese gehorcht.

Schnell gesagt, oder gedacht, aber wahrscheinlich nicht so schnell ausgeführt. Es möchte auch eine schöne Versassungs- urkunde geben, welche von den Herrn von der Linken ausge­arbeitet würde, wenn man ihre schon zu Tage geförderte legis­latorische Versuche als Beweise ihrer Weisheit ansieht.

(Fortsetzung folgt.)

Die preußische Note.

(Fortsetzung.)

Mit hoher Befriedigung sicht die königl. Regierung nun­mehr festgestellt, daß Oesterreich, mit uns den deutschen Bund als fortbestehend betrachtend, in demselben beharren und an dessen kräftiger Entwickelung theilnehmen will und zu einer Verständigung darüber mit der Nationalversammlung und den übrigen Regierungen Deutschlands bereit ist. Diese_ Verstän­digung wird jedenfalls der Art seyn müssen, daß in ihr weder die Bestrebungen des Kaiserstaats, in seinem ganzen Länder- komplere zu einer kräftigen, dem inneren Bedürfniß desselben genügenden Konstituirung ;u gelangen, noch die Bestrebungen Deutschlands, die auf die Darstellung eines dem Auslande gegenüber einheitlich verbundenen politischen Körpers, so wie auf die Verschmelzung der kommerziellen und materiellen Inte­ressen und eine möglichste Ausgleichung der inneren Gesetz­gebung gerichtet sind, ein Hinderniß finden. Es ist von der kaiserl. österreichischen Regierung zu erwarten, daß sie auch hierzu nach Kräften die Hand bieten und auch bei der Gestal­tung der inneren Verhältnisse jener Monarchie auf die Be­ziehungen zu Deutschland die möglichste Rücksicht nehmen werde. Wenn sie indessen glauben sollte, an der eben angedeuteten -Entwickelung Deutschlands nicht in vollem Maße Antheil neh­men zu können, wenn sie die dazu erforderlichen Beschränkun­gen der Souveränetätsrechte zu Gunsten einer kräftigen Zen­tralgewalt des Bundes und die Anwendung der materiellen Verknüpfung der Interessen auf ihre deutschen Länder nicht eintreten lassen könnte, so würde daraus freilich folgen, daß Oesterreich einerseits nicht begehren würde, Rechte auszuüben, denen nicht die korrespondirenden Pflichten gegenüber ständen, und daß andererseits den übrigen deutschen Staaten nicht an- zusinnen wäre, einer aus der Gesammtbevölkerung des Bun­des hervorgehenden Vertretung und einer die Angelegenheiten der Gesammtheit leitenden Bundesregierung, in welcher Oester­reich seine Stelle behauptete, Rechte in Beziehung auf die auswärtige allgemeine und kommerzielle Politik, auf die in­nere Gesetzgebung und Finanzwirthschaft einzuräumen, bei deren Ausübung das österreichische Bundesgebiet nicht in glei­chem Umfange den Beschlüssen der Zentralgewalt unterworfen wäre. Es würde aber daraus noch nicht der Schluß zu ziehen seyn, daß Deutschland ausschließlich zu den wesentlichen Grund­lagen des StaatenbundeS zurückkehrcn, und daß der mit Be­geisterung erfaßte Plan einer bundesstaatlichen Verbindung gänzlich verlassen werden müsse. Vielmehr wird sowohl die Aufrechthaltung und Entwickelung des deutschen Bundes, Oesterreich , sowie das deutsche Gebiet der Niederlande und Dänemarks eingeschlossen, als die Erhaltung der dem öster­reichischen Kaiserhause gebührenden Stellung in Deutschland vollkommen vereinbar seyn mit dem Zusammentritte der übri­gen deutschen Staaten zu einem engeren Vereine, zu einem Bundesstaate innerhalb des Bundes. Sowie innerhalb des Bundes der Zollverband nicht nur einen engern Verein für Handel, Gewerbfleiß und Verkehr darstellen, sondern auch die Wurzeln zu einer gemeinsamen handelspolitischen Vertretung nach Außen in sich tragend, entstehen und bestehen konnte, ohne den Bund selbst und das Verhältniß zwischen den dem Zollverein angehörenden und den demselben nicht angehörenden und den demselben nicht angehörenden Bundesgliedern zu stören, so kann auch ein, noch weitere Interessen umfassender Verein unter der Mehrzahl der Bundesglieder geschlossen werden und innerhalb des Bundes bestehen. (Schluß f.)

D e u t s ch l « n d.

* Wiesbaden, 30. Jan. (Ständeversammlung.) Reg.- Kommissär Reichmann übergibt die Akten über eine Ent- fchâviguNgSforderung des ehemal. Gesandten Frhrn. v. Zed­

litz in Wien und bringt deßfalls eine Anforderung von 1000 t Gulden vor. Auf die Interpellation Wenckenbach's I. we- < gen deö 4. Verordnungsblattes erklärt Reg.-Komm. Werren, daß die Anschaffung desselben von der frühern Regierung auf Wunsch der früheren Landstände verfügt worden sey.

Diez' Tagesordnung führt zur Berichterstattung über die Gartenanlagcn bei dem neuen Irrenhause. Berichterstatter i Wenckenbach I. Für 1849 werden 1500 fl. angefordert. Die Anforderungen namentlich für Zierpflanzen u. dgl. belaufen sich sehr hoch, so daß der Bericht statt 1500 fl. 1000 fl. zu be­willigen beantragt. Zur Anrodung eines Weinbergs sollen 500 fl. bewilligt werden. Auf die Diskussion wird verzichtet, und die Anträge des Ausschusses genehmigt.

Für eine neue Wasserleitung an das neue Irrenhaus sind 31,000 fl. angefordert. Nach vielfachen Versuchen, Wasser zu gewinnen und zwar auf billigerem Wege, hat sich herauSge- stellt? daß dieß nicht möglich sey , weßhalb der Ausschuß die ungefütterte Summe zu verwilligen beantragt. . Jung I. be­antragt, die Bewilligung auf 1 Jahr auszusetzen. Dieser An­trag wird gegen 3 Stimmen abgelehnt, der Ausschußantrag angenommen.

1474 fl. zur Erbauung einer Remise auf dem Traisfurther Domanialhof werden verwilligt.

Für Verwaltung der Badanstalten zu EmS, Schwalbach, und Schlangenbad werden 15,081 fl. in Anforderung gebracht, welche gegen 1847 um 13,000 fl. gegen die von 1848 um 20,000 fl. zurückstehen. Ihre Bewilligung wird beantragt und ge­nehmigt.

Die Tagesordnung führt zum Bericht über die Wahl des Pfarrers Snell. Berichterstatter Wenckenbach I Der Aus­schuß beantragt Anerkennung der Wahl. Zoll mann. Die Wahl zu Hochheim hat die Aufmerksamkeit des ganzen Landes auf sich gezogen, wegen der dort vorgefallenen Unordnungen. Zwei nicht Wahlberechtigte, Prediger Graf unb Dr. Braun, sind bei ter Wahl mitwirkend gewesen. Außerdem waren die Wahlmänner bei der zweiten Abstimmung nicht mehr durch ihre Legitimation ausgewiesen. Großmann weist aus dem Gesetzeslaut nach, daß die absolute Majorität nicht bei bet ersten Abstimmung vorhanden gewesen sey, sowie er andere Nichtigkeitsgründe geltend macht. Hehner sucht die vorge­brachten Bedenken zu widerlegen. Nach längerer Debatte wird die Wahl mit 23 Stimmen als gültig anerkannt. Heyden­reich schildert den Unfug, der mit Wahlzetteln in Hochheim getrieben worden sey, und beantragt, in Zukunft unbeschrie­bene, gestempelte Zettel auszutheilen. Die Tagesordnung führt zu Petitionsberichten.

Die Abgeordneten Creutz, Jung II, v. Gödecke, Justi, Müller II und Wenckenbach I bringen einen Antrag, ein, die Taggebühr der Abgeordneten bei dem Landtage von 5 fl. 30 kr. auf 4 fl. herabzusetzen.

Die Abgeordneten Keim und Bellinger II stellen hierzu den eventuellen Antrag, diese Gebühren auf 3 fl. 30 kr. zu mindern.

Fresenius beantragt zu dem Anträge von Creutz und Consorten, die Gebühren der in Wiesbaden wohnhaften Ab­geordneten auf die Hälfte herabzusetzen. Der Abg, Siebert beantragt die Besoldungen der in der Kammer sitzenden Be­amten für die Sitzungszeit auf zwei Drittel herabzusetzen.

Die Versammlung beschließt die Anträge in eine Kom­mission zu verweisen.

*** Usingen, 28. Jan. Gestern Abend gegen halb neun Uhr wurde in das Wohnzimmer des Herrn Direktors Flach dahier geschossen. Zwei Fensterscheiben wurden zertrümmert, und hierauf wurde durch einen Steinwurf noch eine Scheibe zerstört.

Obgleich mehrere Personen in dem Zimmer waren, so wurde doch Niemand verletzt.

Wer nach solchen Vorgängen noch daran zweifeln will, daß wir alle Freiheit genießen, und daß von einem Polizdi- staat bei uns keine Rede mehr seyn kann, der muß ein un­gläubiger Thomas seyn. x .

§§ Von der Nister, im Januar. Wie bereits früher in dieser Zeitung berichtet wurde, haben die sogenannten Deckö- kraten in Weilburg im verflossenen Herbste mehrere Volksver­sammlungen auf dem Westerwalde veranlaßt, deren Zweck wär, die Westerwälder zur Bildung von demokratischen Vereinen aufzufordern. Außerdem bereiste ein Mitglied des Weil­burger Vereins sowohl im Interesse seines Geschäfts als in