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fassung in den Organen des Staaten- und Volkshauses Mittel genug dagegen.

Herr Schüler von Jena erklärt sich für sich und seine Genossen von der Minderheit des Verfassungs-Ausschusses (Hr. Simon, Wizard, Reh, Mittermaier, Ahrens, Somaruga, Schreiner, Zell) gegen die Anstalt des Reichsraths überhaupt. Er begreift nicht, wie gerade die Partei des Hauses, die im­mer mit so viel Eifer verkünde, daß sie vor Allem nach der Macht des Reiches trachte, die Zenkralgewalt durch einen Reichsrath schwächen wolle. Im Sinne dieser Minderheit ist der nachfolgende Antrag Hrn. Wigard's gestellt:

Die Nationalversammlung wolle beschließen, das von der Mehrheit des Verfassungsausschuffes vorgeschlagene In­stitut eines Reichsraths in daö Verfassungswerk nicht auf­zunehmen"

über welchen durch Namensaufruf abgestimmt wird. Mit 211 gegen 200 Stimmen verworfen. Eine Erklärung aus dem Zentrum besagt indessen, daß die Unterzeichneten für die Anstalt des Reichsraths nur gestimmt haben in der Voraussetzung, daß die Erblichkeit der Reichsoberhauptswürde bei der zweiten Lesung zum Beschluß erhoben werde.

Bei der Abstimmung über die einzelnen Paragraphen stellt sich folgendes Ergebniß heraus. Angenommen wird die erste Bestimmung des §. 1 :Der Reichsrath besteht aus Bevoll­mächtigten der deutschen Staaten." Verworfen wird hingegen der fernere Vorschlag, sowohl der Ausschußmehrheit, als der Ausschußminderheit, worauf der nachstehende Antrag von Arndts, Graf, Edel rc. zur Abstimmung kommt:Preußen, Oesterreich Baiern, Sachsen, Hannover, Württemberg und Baden ernen­nen dazu je ein Mitglied. Das achte die drei Hessen. Das neunte Nassau, Luxemburg, Limburg und Braunschweig. Das zehnte Schleswig-Holstein, Lauenburg, beide Mecklenburg und Oldenburg. Das eilfte die thüringischen Fürstenthümer, An­halt, die beiden Lippe, Waldeck, (Hohenzollern, Lichtenstein). Das zwölfte die vier freien Städte." Wird gleichfalls ver­worfen mit 206 gegen 204 Stimmen.

Der dritte Absatz von §. 1 dagegen :Die Ernennung der Mitglieder des Reichsraihs geschieht durch die Regierungen der betreffenden Staaten und Staatsverbände" wird angenom­men. Deßgleichen

8. 2. Der Reichsrath bildet ein begutachtendes Kollegium. Derselbe tritt am Sitze der Reichsregierung zusammen.

Den Vorsitz im Reichsrathe führt der Bevollmächtigte des größten deutschen Staates, dessen Regent nicht daö Ober­haupt ist.

§. 3. Die Beschlüsse des Reichsraths werden durch Stim­menmehrheit gefaßt.

8. 4. Die Reichsminister sind berechtigt , den Sitzungeu des Reichsrathes beizuwohnen, oder sich in denselben durch Kommissarien vertreten zu lassen.

8. 5. Dem Reichstage sind die Gesetzentwürfe, welche die Reichsregierung bei dem Reichstage einbringen will, zur Be­gutachtung vorzulegen. Der Reichsrath hat sein Gutachten binnen einer jedesmal von der Reichsregierung zu bestimmen­den Frist zu erstatten. Wird diese Frist nicht eingehalten, so ist die Reichsregierung hierdurch an dem Einbringen des Ge­setzentwurfs bei dem Reichstage nicht behindert.

8. 6.Die Reichsregieruug ist befugt, in allen Fällen, in welchen es ihr angemessen erscheint, das Gutachten des Reichs- ratheS einzuziehen."

Hiermit ist die Berathung über den Abschnitt vomReichs­rathe" beschlossen.

Hr. Ludwig Simon stellt den dringenden Antrag, die Na­tionalversammlung möge die Aufhebung der wider Hrn. Temme verhängten Haft verfügen. Der Antrag wird als ein dring­licher erkannt, worauf Hr. Simon zur Begründung desselben das Wort ergreift. Thatsache sey, daß Temme in die Reichs­versammlung erwählt worden, und daß er verhaftet sey. Das genüge, um einen Beschluß zu fassen, damit Herr Temme in die Läge gesetzt werde, hierher zu kommen, und seinen Platz in der Paulskirche einzunehmen. Staatssekretär Hr. Basser­mann theilt mit, daß der preußische Bevollmächtigte auf An­regung des Reichsministeriums die beschleunigte Vorlage der Hrn. Temme betreffenden Akten zugesagt.

Herr G. Beseler beklagt mit dem ganzen Hause die in Preußen gegen die Mitglieder der Berliner Versammlung ver­hängten Verfolgungen. Allein juristisch hält er daS Haus noch nicht für hinlänglich unterrichtet und berechtigt zu einer Ent­scheidung. Er räth über Hrn. Simons Antrag Uebergang zur motivirten Tagesordnung.

Herr Vogt von Gießen: So wie die Sachen stehen, liegt Alles daran, daß die preußische Regierung die Wahllegitima, tion Temme's einsende. Wir müssen unsere Mittel aufbieten, diese Einsendung zu beschleunigen oder zu erzwingen. Herr Simon von Trier bemerkt, daß Temme's Wahl schon am 8. d. M. stattgefunden. Die seither vergangene Zeit würde für pflichtgetreue Behörden wohl ausgereicht haben, um ein Aktenstück von Neuß über Koblenz hierher einzusenden. DaS Gesetz zum Schutz der Nationalversammlung üo in Preußen verkündet, mithin stehe einer Verfügung des Hauffs kein Hin­derniß entgegen. Der Reichsjustizminister v. M oh l räth je­doch der Versammlung eine Freilassung des Hrn. Temme, ohne Einsicht in die Akten, heute noch nicht auszusprechen. Sie solle sich begnügen, die beschleunigte Vorlage ter Wahlakten zu beantragen.

Unter Ablehnung der Anträge Simon's und Beseler's er­hebt die Versammlung den Antrag von Robert Mohl zum Beschlusse.

Frankfurt, 25. Jan. (D. Z.) Das Uebel der vorgestri­gen Abstimmung lag nicht bloß darin, daß bei einem der wich­tigsten Punkte der Verfassung die Entscheidung hinausgeschobett wurde, sondern mehr noch in der Gefahr, daß die einmal zer- nssene Mehrheit, deren Zusammenhalten nöthig ist, um das Verfassungswerk überhaupt hinauszuführen, sich nicht wieder vereinigen könnte. Diese Gefahr ist glücklicherweise beseitigt, und damit scheint auch die Bürgschaft gegeben, daß jene Ent­scheidung eben nur hinausgeschoben, nicht vereitelt ist.

Als heute Morgen nämlich der Paragraph, welcher bert Namen des Reichsoberhauptes festsetzen sollte, zur Verhandlung gestellt wurde, da glaubte die Partei, welche neulich die An­nahme der Erblichkeit hintertrieben hat, ihren Sieg weiter ver­folgen zu sönnen und behauptete, durch jene Abstimmung sey der Grundsatz angenommen worden, daß alle Fragen über das Oberhaupt in der Schwebe bleiben sollen. Herr Grundner aus Ingolstadt stellte deshalb den Antrag auf Aussetzung des Paragraphen, und Herr Arndts aus München vertheidigte den Antrag mit der spitzen Bemerkung:wolle man nicht die ehr­bare Messerschmiedezunft zusammenrufen, und sie befragen, ob ein Messer ohne Klinge, dem der Griff fehlt, ein Rasirmesser 'oder ein Federmesser zu nennen sey?" Gerade dieser Ueber- muth mochte aber Manchem von jenen 263, die gegen die Erb­lichkeit gestimmt hatten, zeigen, welche Sache sie unterstützt haben, und nachdem Waitz mit einfachen Worten darauf hinge­deutet hatte, daß doch immer schon einem deutschen Fürsten die Würde des Reichsoberhauptes übertragen, also etwas sehr Positives gewonnen sey, dem man nun auch Form und Ramen geben könne, wurde in namentlicher Abstimmung, mit der um­sonst die Gegner einzuschüchtern suchten, der Paragraph in der ursprünglichen FassungDas Reichsoberhaupt führt den Titel: Kaiser der Deutschen" angenommen.

Damit waren die Hoffnungen derer vereitelt, welche schon den ganzen Verfassungsbau aufgehoben glaubten, und schnell wurde nun weiter Stein auf Stein eingefügt.

L Aus der bayr. Pfalz, 24. Jan. Unter den Deputa­ten auf dem bayr. Landtage in München befindet sich auch der um die Landwirthschaft hochverdiente Ad. Müller aus Ger­hardsbrunn.

Stuttgart, 23. Jan. Seit einigen Tagen ist die Nach­richt verbreitet, daß die würtembergische StaatSregierung Unter­handlungen mit dem Fürsten von Thurn und Taris wegen Auflösung des Postlehensverbandes gegen Entschädigung angeknüpft habe. (Schwäb. M.)

In Geißingen brannten in der Nacht auf den 19. sieben Häuser ab, und dreizehn Menschen büßten dabei das Leben ein. (Karlsr. Ztg.)

Dresden, 23. Jan. Die erste Kammer des Landtags hat heute gegen eine einzige Stimme, welche freilich mehr wiegt als zählt (Dufour-Feronce aus'Leipzig), ihren Beitritt zu dem Schaffrath'lchen Anträge bezüglich der Oben- Hauptsfrage erklärt.

Sachsen. Nach einer statistischen Uebersicht in der Leipz. Zeitung hat das Jahr 1848 vom März bis zu Ende Dezember im Umkreis von Sachsen und Thüringen 70 neue Zeitschriften aller Gattungen ins Leben gerufen. Darunter befindet sich eine