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Nassauische

Allgemeine Zeitung.

JVs. 2S Samstag den 27. Januar 18419t

Zweite Ausgabe.

u e b e r si ch t.

Zeitungsschau.

Verhältniß der Schule zur Kirche.

Deutschland. Fra nksurt (Reichstag). Köln (Unfug). Bom preußischen N jede r rch ein (Der Sieg der Demokraten bei den Wah­len). Magdeburg (Die Wahlen). Berlin (Die Wahlen. Das

, Staatsnlinisterium und das Ordensfest).

Frankreich. Paris (Tagesbericht).

Sprechsaal für Stadt und Land.

Zeitungsschau

Die Oberpostamtszeitung enthält folgenden Artikel über die Oberhauptsfrage:

Wie in dem VerfassungsauSschusse, so hat sich gestern in der ReichsvcrsamKlung für keinen der Vorschläge über die Dauer der Würde des Reichsoberhauptes eine Mehrheit erge­ben. Welcher Antrag dkè meiste Aussicht habe, bei der zweiten Lesung die Mehrheit zu erhalten, kann aus den Stimmenzahlen vermuthet werden, die jeder einzelne Vorschlag erhielt. Für die Dauer von zwölf Jahren stimmten 14, für Lebenszeit 39, für drei Jahre 120, für sechs Jahre 196, für Erblichkeit 211 Mit­glieder ; weitere 27 würden die absolute Mehrheit gebildet ha­ben, und diese wäre vielleicht gestern schon durch die Stimmen Derjenigen erreicht worden, welche eventuell für die Erb­lichkeit gestimmt haben würden, aber nicht dazu gelangen konn­ten, weil mit der Erblichkeit angefangen wurde. Auf die sechs­jährige Dauer der Oberhauptswürde hatten sich alle Diejenigen vereinigt, welche überhaupt oder wenigstens für jetzt keine Ein­heit wollen, weil sie durch die Berufung Preußens zur obersten Leitung der deutschen Angelegenheiten Oesterreichs Eintritt in den Bundesstaat und die Souveränität der Einzelstaaten ge­fährdet erachten. Daß Oesterreich nicht in einen deutschen Bundesstaat eintreten will und kann, daß ein Direktorium nur eine Fortsetzung des alten Bundesverhältnisses bedeuten würde, diese Sätze sind hier schon zu oft ausgesprochen und begründet worden, um noch einmal wiederholend darauf zurückzukommen.

Wir wollen uns dagegen einen Augenblick mit der Frage beschäftigen, ob ein einheitliches, erbliches Oberhaupt gegen­wärtig durchzusetzen sey, ohne Deutschland zu zerreißen, und ob es darum nicht besser gethan sey, mit einer weniger starken und innigen Verbindung der deutschen Staaten, welche doch immer noch mehr Vortheile biete als die Bundesakte, vorlieb zu nehmen? Dies ist eine Frage, an welcher manche redliche Freunde der deutschen Einheit, gerade aus Besorgniß für deren Erhaltung, gescheitert sind. Allein der beste Weg, um über diese Frage in's Klare zu kommen, wäre ein Beschluß für die Erblichkeit bei der ersten Lesung gewesen. Man würde sich allseitig mit dem Gedanken an die Durchführung vertraut ge­macht haben; die vielen Stimmen in der Nation, welche sich schon vorher dafür ausgesprochen hatten, würden manche noch schwankende nach sich gezogen haben, eine Reihe von Bedenken

würde vor der Kundgebung des ernstlichen Willens, den Bun­desstaat auch in seiner Spitze fest zu begründen, jetzt schön ge­schwunden seyn. Auf der andern Seite würden die wirklichen Hindernisse und Abneigungen sich sogleich in ihrer vollen Stärke offenbart und ihre geheimen Wege mit dem Lichte der Oeffent- lichkeit vertauscht haben.

Ein Beschluß der Reichsversammlung für die Erblichkeit würde beschleunigt haben, waS doch geschehen muß, um die Einführung der Verfassung zu sichern, nämlich eine offene Er- I Hürutiß der Einzelstaaten, sey es durch einen Zusammentritt der Regenten, oder ihrer Bevollmächtigten, oder durch Beru, fung eines provisorischen Staatenhauses. So erfreulich die Nachricht lautet, daß Preußen an der Form des Bundesstaates festhalten werde, Oesterreich möge eintreten oder nicht, so be­denklich erscheint uns das Einsammeln der Erklärungen der Einzelregierungen in Berlin. Das Verfahren muß öffentlich und mündlich seyn, der schriftliche Weg führt nicht zum Heile; der Ausspruch muß berathen und gethan werden da, wo das deutsche Verfassungswerk mühsam, aber auch unaufhaltsam seiner Vollendung entgegengeführt wird, wo über alle Sonver- bestrebungen der deutsche Geist waltet und schafft. Berlin hat seine besondere Atmosphäre, welche dem Werke, das mit einer großartigen Auffassung, mit Begeisterung für die Nation ge­schaffen werden muß, eben so wenig zusagt, wie der Jdeenkrels, welcher in den. sächsischen Kammern seinen kurzen Lauf begon­nen hat. Diese Republikaner haben den Eid auf die Landes­verfassung geschworen und wollen keinen Kaiser über ihrem Könige haben. Sie folgen nicht dem Rathe, welchen Herr Stüve in seinem Schreiben an seine Wähler der republikani­schen Partei gibt, für. die Erblichkeit zu stimmen, weil ihr Spiel um so leichter seyn werde, je monarchischer sie das Eine Reichsoberhaupt aufputze; sie glauben ihm nicht, daß die Reichsversammlung an dem erblichen Oberhaupte ein blindes Werkzeug zur Vernichtung der Einzelstaaten haben und zum Convent von 1793 mit einer Regierung der Ausschüsse her­anwachsen würde. Mit solchen Hoffnungen und Aussichten würden sich die sächsischen Städte ohne Zweifel für den Erb­kaiser erklärt haben; allein wir stimmen ihnen bei, wenn sie für ihre Zwecke einen auf Zeit gewählten Präsidenten, dem die Wiedererwählung nach Ablauf der Amtsdauer am Herzen liegt, für tauglicher halten. Dieser müßte sich die Gunst des Volkshauseö um jeden Preis erhalten, während der Erbkaiser, zugleich Regent eines Staats, den etwa auftauchellden Ver­nichtungsbestrebungen des Volkshauses gegen die Einzel­staaten alle Garantien der Verfassung, daS unauflösbare Staatenhaus, den Reichsrath , der aus Bevollmächtigten der Einzelstaaten gebildet werden soll, endlich sein Veto, wenn auch ein beschränktes, entgegensetzen würde. Weder für die Einheit nnd Macht Deutschlands, noch für das Bestehen der Einzelstaaten, noch für die Freiheit des Volkes ist es gut, wenn die Spitze der Gewalt periodisch ein Strebeziel des Ehr­geizes wird. Die Würde eines Reichsoberhauptes muß der zudringlichen Begehrlichkeit entrückt und ein- für allemal unter dem Schutze einer starken Macht außer Frage gestellt werden; nur dann sind auch die Freiheitsrechte deS Volkes vor Beein­trächtigung gesichert. Diese Ueberzeugung hat schon jetzt in