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Nassauische

Allgemeine Zeitung.

M. 22. Freitag den 28. Januar L8LS

Die Nass. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich, mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Pränume- rativnspreis ist in Wiesbaden 8 ft-, für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des GroKherzogthum« und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fl. 30 fr., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes 8 fl. 40 fr. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellc»- berg' scheu Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Amtlicher Theil.

Dienstnachrichten.

Nichtamtlicher Theil.

Erklärung eines reaktionären Redakteurs.

Der Religionsunterricht in den Staatöschulcu.

Deutschland. Wiehbaden (Raub in Biebrich). Biebrich (Vür- germeisterwahl). Weilburg (Die Demokraten). Mai»; (Die Rheinbrücke). Kassel (Der nationale Verein für Deutschland). Aus der preußischen Nheinprovi »z (Die Wahlen). Al ü nster (Die öffentliche Stimmung), Berlin (Die Wahlen.) Wien Kremnitz und Schemnitz von Windischgrätz besetzt). Ollmütz (Die Operationen in Ungarn und das Thauwetter). Bruun (Widersetz­lichkeit der Landleute).

Frankreich. Paris (Tagesbericht).

Großbritannien. London (Entdeckung von Kohlenlagern an der Ma- gellansstraße).

Italien. Neapel (Attentat auf den König).

Sprechsaal für Stadt und Land.

dieses vorübergehenden Uebels aber die innere Zweckmäßigkeit solcher Neubildungen zu bestreiten, ist jedenfalls sehr voreilig.

Trotz einzelner Ausstellnngen halten wir aber die neue freie Gemeindeordnung für den Grundpfeiler des neuen poli­tischen Lebens und in Verbindung mit einer zweckmäßigen Gewerbegesetzgebung für das einzige Rettungsmittel des Mittelstandes aus seiner nicht sehr beneidenswerthen Lage. Wir halten ferner die neue Gemeindeordnung für die wahre Schule politischer. Bildung für's Volk, und' wenn das Volk bei der Einführung derselben zeigt, daß ihm hier und da die politische Bildung abgeht, dann muß man ihm eben Gelegen­heit geben, sich eine solche zu erwerben, nicht aber das einzige Institut angreifen, durch welches die Theorie von der zu er­strebenden politischen Mündigkeit des Volkes allein einen Sinn hat.

Wir halten cs daher für zweckmäßig, förmlich zu erklären, daß uns unser politisches Gewissen nicht gestattet, solchem, aus offenbarem Kleinmuth hervorgegangenen Verdammungs­urtheilen der neuen Gemeindeordnung, wie wir sie oben er­wähnten, eine Stelle in unserm Blatte zu geben.

Amtlicher Theil.

Dem Pfarrer Kremer zu Lindenholzhausen ist die Ver- waltung des Dekanates Limburg übertragen worden. Dr. 21 r- no ld Otto von Herborn und Dr. Eduard Widerstein von Dillenburg sind nach bestandener Prüfung in die Zahl der geprüften Kandidaten der Medizin ausgenommen worden

Nichtamtlicher Theil.

* Erklärung eines reaktionären Redakteurs.

Von verschiedenen Seiten und theilweise von sehr acht­barer Hand gehen der Redaktion neuerdings Artikel zu, welche eine Polemik gegen die neue nassauische Gemeindeordnung führen und dieselbe als ein übereiltes und allzufreisinniges Gesetz hin­stellen. Namentlich werden ^.Schwierigkeiten geltend gemacht, welche sich der Ausführung der neuen Einrichtungen entgegen­stellen, die Unanstelligkeit, welche hier und da das Landvolk bei den Gemeinderaths- und Bürgermeisterwahlen zeigte und welche theilweise wohl auch in Unordnungen ausgeartet seyn soll.

Wir sehen aber darin einen großen Kleinmuth, daß man das Wichtigste und Beste unter den neugewonnenen Gesetzen deßhalb sogleich für unzuträglich erklärt, weil bei seiner Ein­führung kleine Mißstände sich herausstellen.

Jede staatliche Neubildung wird im Anfänge von der großen Mehrzahl falsch aufgefaßt und führt eine Krisis mit sich, deren Schattenseite größer ist, als ihre Lichtseite. Wegen

Z Der Religionsunterricht in den Staatsschulen.

(Schluß.)

Die nassauische Regierung, und nicht blos ihre Theologen, sondern auch ihre Juristen, kannten diesen Wendepunkt schon im Jahre 1817 recht wohl, und glaubten bei der unausbleib­lichen Alternative, die-hier unumgänglich allein sich darstellte, nur zwei Auswege zu finden, entweder allgemeinen christlichen Religionsunterricht anzuordnen, oder, wie in Holland, allen Religionsunterricht aus der Schule weg in die Kirchen zu ver­weisen. Dem letzteren Auskunftsmittel, wozu die praktischen Holländer, durch äußere Roth gedrängt, endlich schritten, wider­strebte daS deutsche Gemüth, und die lange Gewohnheit der ganzen Nation, in Schulen den Religionsunterricht ihrer Ju­gend zu finden.

Die katholischen Bischöfe zu Limburg haben ^zunächst die Aufhebung des allgemein christlichen Unterrichtes betrieben, und die Regierung hat ihnen, wie die Sachen standen, nach­zugeben kein Bedenken getragen und blos konfessionellen an dessen Stelle gesetzt, auch die betreffenden Geistlichen beider Konfessionen aus Staatskassen für ihre Bemühungen honorirt. Die evangelische Kirche, welche sich bei dem allgemeinen Un­terrichte zu mancher rücksichtsvollen Verleugnung ihrer Diffe­renz genöthiget sah, war dadurch auch gleichsam freier gewor­den. Wie die Sachen standen, sagten wir. Aber die Sachen stehen jetzt ganz anders. Staat und Kirche befinden sich am Scheidewege. Die Bildung jeder neuen Religions- oder Kirchengesellschaft ist fortan frei gegeben. Wir müssen also auf ähnliche Mannichfaltigkeit der christlichen und, jüdischen Sekten (ohne verächtliche Nebenbedeutung wird hier dieses Wort gebraucht) gefaßt seyn, wie man sie in Holland findet.