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j Nassauische

Allgemeine Zeitung.

M 17» Samstag den 20» Januar 1849»

Die Nass. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich, mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Prânume- rgtionsprcis ist in WieSbaven S ft-, für den Ilmfang des HerzogthumS Nassau, Les Großherjogthums und Kurfürstenthums Hessen, der Lanvgrasschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fl. 30 fr., in den übrigen Ländern deS fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes 8 fl. 40 fr. __Inserate werden die dreispaltige Peritzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellen- berg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

u e b e r s i ch r.

Die neueren Ergebnisse des nassauischen Landtags. Deutschland. Wiesbaden (Leichenraub). Westerburg (Das Verschwinden alter Mißbräuche). Aus Nassau (Die Landesregie­rung und die deutsche-Einheit). Mainz (Der Rhein. Wiederbeginn der Dampfschifffahrt). Frankfurt (Reichstag). Freib urg (Struve wegen Kaffenraub angeklagi). Stuttgart (Die Pietisten wollen Dr. Strauß Wiederwahlen). rnberg (Verwüstende Wasser- ssuth). Münch e n (Fallmereher erhält den Nischan). Leipzig (Die Linke). Berlin (Persönliche Ansicht des Königs von Preußen über die Oberbauptsfrage). H a m bürg (ReichSgesandter Heckscher).

Schleswig-Holstein (Eifer der Herzogthümcr für die deutsche Flotte). Schleswig (Die Insel Alsen. KriegSaussichteu). Krem sier (Pach und Stadion treten aus dem Ministerium).

Italien. Rom (Der Papst erkomunizirt die Aufständischen).

st Die neueren Ergebnisse des nassauischen Landtags.

Seit dem Anfänge des Monats Dezember, wo die Stände- versammlung nach einer sechswöchigen Beurlaubung wieder zu­sammengetreten ist, hat dieselbe, das Armengesetz, die vorge- schlagenen Abänderungen in der Gewerbegesetzgebung und in den Pcnsionscdikten erledigt. Da die Regierungsvorschläge sich naturgemäß an den Geist der jetzigen Gesetzgebung anschlossen, und deßhalb ohne irgend eine erhebliche Abänderung von den Ständen angenommen wurden, so ist von diesen seit dem An­fänge des Monats Dezember in der That wenig geleistet wor­den. Alle diese Angelegenheiten einschließlich der Trennung der Justiz von der Verwaltung, hätten jedensalls vor Weih­nachten beendigt werden können.

Von den ständischen Ausschüssen, welche im Oktober und November zu Wiesbaden anwesend waren, hat man noch We­niges zu Gesicht bekommen. Der eine Ausschuß über die Verwaltungsorganisation hat dem von der Regierung vorge­legten Gesetzentwurf über die Trennung der Justiz von der Verwaltung ein Gegenprojekt entgegengestellt, welches an gro­ßen Mängeln leidet.' Es soll danach daS Herzogtum in 38 Friedensgerichtssprengel abgetheilt werden, während noch gar nicht feststeht, welche neue Zivilprozeßordnung das Herzogthum erhalten wird, wovon doch die Anordnung der Gerichtssprengel abhängt. (Nebenbei bemerken wir, daß Rheinhessen mit einer Bevölkerung von mehr als 200,000 Seelen 12, und Rhein­bayern mit einer Bevölkerung von ungefähr 600,000 Seelen 35 Friedensgerichte hat.) Dasselbe Gegenprojekt bringt einen durch direkte Wahlen mit relativer (!) Stimmenmehrheit ge­wählten Kreisbezirksrath in Vorschlag, und will demselben die Stellung eines kleinen Landtags zu dem Kreisbeamten geben, wodurch die Absicht des Gesetzes, die Administration selbst mit volksthümlichen Elementen zu versehen, geradezu verfehlt wird. Ein so kleines Land, wie das Herzogthum Nassau, welches

nicht größer ist, als eine einzelne Provinz eines andern Staa­tes, bedarf keiner Provinziallandtage, wohl aber eine Fürsorge für eine volksthümliche Verwaltung, welche nach oem Regie­rungsvorschlage, cer den Beispielen Kurhessens und Badens nachgebildet seyn soll, erreicht wird.

Von der Regierung ist unsers Wissens ein Gesetzesvor­schlag über Umgestaltung der Zentralverwaltung noch nicht vorgelegt worden, was nicht auffallen kann, wenn man über­legt, daß eine dem Zwecke entsprechende, einfache und Kosten- ersparniß erzielende Organisation für ein kleines Land zu den schwierigsten Aufgaben der Gesetzgebung gehört. Der ständische Ausschuß hat nun zwar selbst einen Entwurf zu einer neuen Zentralorganisation ausgearbeitet: allein der Zweck der Ver­einfachung wird dadurch nicht erreicht, weßhalb wir auch mit Befriedigung wahrgenommen haben, daß die Regierung sich mit einem Projekte, welches die Staatskasse stärker als bisher belasten würde, nicht einverstanden erklärt hat. Die Motivi- rung des Entwurfes ist voll von Tiraden über Bureaukratie und Polizeistaat, die keinen wissenschaftlichen und praktischen Werth haben; besonders aber ist uns aufgefallen, daß die Berichtserstatrer ihrem Vorgänger in. der Nassauischen Orga­nisation, dem Regierungspräsidenten Jbell, den Vorwurf machen, daß er sein Werk den französischen Einrichtungen nachgebildet habe, während doch in der That die Nassauische Justiz- und Verwaltungsorganisation vom Jahre 1816 mit den französischen Institutionen gar keine Aehnlichkeit hat.

Der Ausschuß für Strafrecht und Strafprozeß hat noch keinen Bericht erstattet, wenigstens ist ein solcher nicht zur öffentlichen Kenntniß gekommen. Uebrigens ist nicht äb'zusehen, warum man nicht den Vorschlag der Regierung , sich provi­sorisch an die Großh. Hessische Gesetzgebung anzuschließen, bei- treten will, da doch die Reichsgewalt in Kurzem veranlaßt und genöthigt seyn wird, Reichsgesetze über das öffentliche und mündliche Verfahren mit Schwurgerichte für das Reichsgebiet zu erlassen. Der §. 13 der Grundrechte des deutschen Volkes bestimmt, daß über, Preßvergehen, welche von Amtswegen ver­folgt werden, durch Schwurgerichte gcurtheilt, und daß ein Preßgesetz vom Reiche erlassen werden solle. Da nun ein Gesetz über Schwurgerichte für Preßvergehen auch bei andern Ver­gehen maßgebend seyn wird, so wird die ganze Angelegenheit in das Bereich der Reichsgesetzgebung fallen, wie dies auch gewiß am besten ist. Wir würden gegen die ständischen Be­mühungen in Beziehung auf die Theilnahme an der Gesetz­gebung und Kontrole der Regierung nichts einzuwenden haben, wenn der Landtag sich nicht über alle Gebühr in die Länge zöge, und derselbe kein Geld kostete.

Deutschland.

R. R. Wiesbaden, 19. Jan. Aus sicherer Quelle ver­nehmen wir soeben, daß die Leiche des im vorigen Jahre ver­storbenen Generals Freiherrn von Kruse nächtlicher Weise aus der Gruft einer zu den Besitzungen der Hinterlassenen. Wittwe gehörenden Kapelle bei Kamberg entfernt und in einem