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Innsbruck, 19. Dez. Einem Schreiben aus Kremsier zu­folge würde bet der Konstituirung des österreichischen Gesammt, staats die Provinz Tyrol in vier Kreise zerfallen: 1) Ober- und Unterinnthal; 2) Botzen und Pusterthaler Kreis; 3) Vor­arlberg, und 4) die zwei wälschen Kreise. Jeder Kreis bekäme seine eigene Kreisregierung und als parlamentarische Vertre­tung eine Kreiskongregation nach dem Muster der Lombardei. An die Spitze der Lanbesverwaltung träte ein verantwortlicher Provinzialminister, welcher in wichtigen Angelegenheiten die Kreiskongregationen zu einer vereinten Provinzialkongregation einzuberufen berechtigt wäre. Die untere politische Verwal­tung, so weit sie nicht in den Wirkungskreis der Gemeinden fällt, würde von erponirten Kriegskommissären besorgt. Im justitiellen Ressort würde eine entsprechende Anzahl Tribunale erster Instanz konstituirt mit zwei Appellationsgerichten, einem deutschen und einem italienischen. (B. f. T.)

Tessin. Laut dem hiesigen Republikano hat seit dem Ab­züge der eidgenössischen Truppen der Notenwechsel wieder be­gonnen. Radetzky soll sich in einer Note beklagen, daß der Waffenhandel in diesem Kanton nicht verhindert werde, in ei­ner andern soll er Flüchtlinge anzeigen, die Feuerwaffen ver­steckt halten und endlich beschwere er sich darüber, daß die eid­genössischen Repräsentanten die eidgenössischen Truppen ent­lassen haben. Der Republikaner findet den Waffenhandel ganz in Ordnung und hofft, die eidgenössischen Repräsentanten wer­den Rabetzky's Forderungen entschieden zurückweisen. (N.Z.Z.)

Sprechsaal

f Muß der Bürgermeister Vermögen besitzen?

Es ist dieß eine Frage, die bei der bevorstehenden Bürger" meisterwahl oft aufgeworfen wird, und worüber mancherlei Bedenken obwaltèn.

Nach §. 25 des Gesetzes über die Verfassung und Ver­waltung der Gemeinden, besteht oas Feldgericht aus dem Bür­germeister und 3 bis 9 Felbgerichtschöffen nach der Größe der Bevölkerung und Gemarkung, und nach 8. 26 sollen die Felb- gerichlschöffen aus der Klasse der größeren Guts- und Häuser­besitzer gewählt werden.

Da also, wo wie in Wiesbaden 9 Felbgerichtschöffen aus den größeren Guts- ober Häuserbesitzern gewählt werben, wird, auch wenn der Bürgermeister kein Vermögen besitzt, dem Pu­blikum, und insbesondere den Hypothekargläubigern die in §.27 des Gesetzes zugesicherte Garantie unbezweifelt zu Theil; das Publikum hat also wenig aber gar kein Interesse an den Vermögensbesitz tes Bürgermeisters. Dagegen ist es für die Felbgerichtschöffen nicht gleichgiltig, ob der Bürgermeister ver­mögenslos ist, da bei vorkommenden Versehen sie es sind, die für den Bürgermeister mitzahlen müssen. Die Felbgerichtschöffen werden daher mit Recht verlangen können, daß der Bürgermei­ster, der nach 8. 28 alle Geschäfte des Feldgerichts leitet, wenn er durch Vermögensbesitz dieß nicht kann, wenigstens durch seinen Charakter, durch seine Geschäftskenntniß und seine Ge- schäftsthäligkeit, ihnen gegenüber die Garantie darbietet, daß sie nicht durch Versehen in Schaden gerathen.

Ein Feldgerichtschöffe dürfte daher wohl schwerlich genö­thigt werden können, mit einem Bürgermeister ohne Vermögen, dem er kein persönliches Vertrauen schenken kann, in Dienst zu treten, weßhalb bei der bevorstehenden Wahl des Bürger­meisters auch hierauf besonders Rücksicht genommen und jeden-, falls ein Mann gewählt werden sollte, der durch seine bishe­rige Dienstführung zur Genüge bewiesen hat, daß er auch ohne Vermögen im Stande ist, das Feldgericht vor Schaden zu wahren.

Verantwortlicher Redakteur: W. H. Riehl.

Frankfurt a. M., den 27. Dezember.

Mittags 1 Uhr.

Papier.

Geld.

Oesterreich, 5 % Metalliques ......

I '

3 °/0 Bankactieu o. D. . . - . ,

500 st. Loose........

250 fl. Loose........

Preußen, 50 Thaler Prämienscheine .... 3'/, % Staatsschuldscheine â 105 kr. .

Bayern, 3'/, % Obligationen....... Berba cher-Eisenbahn-Aetien..... Würtemberg, 3'4 % Obligationen.....

4'4 % neue Obligationen . . .

Baden, 3'4% Obligationen von 1842 . . . . Lotterie-Anl. a 50 st. bei G. u. S. . .

35 fl. Loose vom Jahr 1845 ....

Darmstadt, 3'/, °/0 Obligationen.....

4 % .....

50 fl. Loose........

25 fl. Loose.........

Kurhessen, Friedrich-Wilhelms-Nordbahn-Actien 40 Thlr. Loose bei Rothschild. . .

Nassau, 3'/2 % Obligationen bei Rothschild . .

25 fl. Loose ..........

Frankfurt, 3 % Obligationen.......

3%% von 1839 . . .

3'/2 von 1846 . . .

T au nu s - Ei se nbah n - A e t i en ä 250 fl. . . . Holland, 2%% Integralen ....... Spanien, 3 % Innere Schuld .......

5 Ardoin incl. 16 Coup.....

Polen, 300 fl. Lotterie-Loose.......

500 fl. -...... .

Sardinien, 36 Fres. Loose bei Gebr. Bethmann D i s c o n t o..............

74'4 59'4 39'4

1201

129

77

79'4 76'4 67% 77 94

744 45% 26'4 76'4 85'4 61'4 21

39% 25'4 79% 21 77

90% 87% 270

48'4 19'4

72'4 24%

73% 59 384 1193

128'4 76'4 94 79 76

67% 76% 93'4 74% 45%

26

75 %

85

61% 20% 39% 25%

20% 76'4 90'4

86% 267

48

19'4 r

977.

72

24%

1%

Gold.

fl.

kr.

Silber.

ff.

fr.

Pistolen........

9

54

Gold al Marco

382

Pr. Friedrichsd'or . . .

9

55

Laubth., ganze.....

2

43'4

Holl. 10 fl. Stucke . .

10

2

Preuß. Thaler.....

1

45

Rand- Dueaten ....

5

36

5 Frankenthaler ....

20 Francsstücke ....

9

36

Hochhaltig Silber. . .

24

24

Engl. Souverains. . .

12

2

Gering u. mittelh. . .

24

18

BekENtmachusrgesL

Wie Deutsche Leitung

wird vom 1. Januar an regelmäßig in folgender Weise erscheinen: Das Hauptblatt wird in Frankfurt um 8 Uhr Morgens ausgegeben: im Laufe des Tages folgen der Regel nach zwei Belegen; die eine bringt die Parla- ments-Berbandlungen unmittelbar nach deren Schluffe; die andere ist vor­zugsweise für ausführliche Aufsätze bestimmt.

Die Theilnahme und Mitwirkung ausgezeichneter Männer unter denen es uns gestattet ist, die HH. G e r v i n u s , Dahlmann, Häuf se r, Wilhelm Besel er und Paul Pfizer zu nennen läßt uns hoffen, daß die Deutsche Zeitung fortfahren wird, sich der Beachtung des gebildeten Deutschlands zu erfreuen.

Die günstige Lage Frankfurts wird benutzt werden, um alle politischen Neuigkeiten auf'S Schleunigste mitzutheilen. Der Preis ist für das Halb­jahr Sechs Gulden (Drei Thaler 13 Silbergroschen) wofür < im ganzen fürstlich Thurn- und Taris'schen Berwaliungsbezirk unsere Zeitung an die Leser abgegeben wird, nur mit Zuschlag der Transit-, Stempel- und Be­stellgebühren. Den alleinigen Debit hat das Ober-Post-Amt Frankfurt übernommen. Bestellungen bitten wir bei den nächstgelegenen Poststellen recht bald zu machen, für Frankfurt auch in unserer Erpedition, Buchgaffe im Bronnerschen Hause.

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Hierzu eine zweite Ausgabe des politischen Blattes? welche an jedem Werktage, Vormittags um 11 Uhr, iw Expeditionslokale abgeholt werden kann.

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