Nassauische
Allgemeine Zeitung.
«M. 24K Montag den 23. Dezember 1848.
Mit dem 1. Januar beginnt ein neues Abonnement auf die „Nassauische Allgemeine Zeitung". Sie wird nach wie vor das konstitutionell - monarchische Prinzip im freisinnigsten Geiste vertreten und mit gleicher Entschiedenheit wie bisher, sowohl gegen die Anarchie wie gegen die Reaktion ankâmpfen. Die Redaktion wird sich stets auf dem Boden einer praktischen Polemik zu halten suchen, und denselben auch um der glänzendsten Theorieen und beliebtesten Tagesphrasen willen niemals verlassen.
Die großen Fragen der deutschen Politik werden in leitenden Originalartikeln erörtert, für die speziellen nassauischen Interessen sind tüchtige Korrespondenten in allen Landestheilen thätig; den rein örtlichen Angelegenheiten ist der Sprechsaal gewidmet; der Unterhaltung und Belehrung die Beiblätter. Da sich die Zeitung nicht blos im Her- zogthum, sondern auch über dessen Gränzen hinaus einen ansehnlichen Leserkreis erworben hat und mit jedem Vierteljahr ihres Bestehens in ihrer Abonnentenzahl gewachsen ist, so erscheint sie zugleich zur Verbreitung aller Arten von Anzeigen in hohem Grade geeignet.
Der vierteljährige Pränumerationspreis ist in Wiesbaden 2 st., für den Umfang des Herzogthums Nassau, des Groß- herzogthumS und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrasschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 2 st. 30 kr. in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes 2 fl. 40 kr. — Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schell en- berg'schen Hofbuchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Die Erpe-ition der Raff AUg. Leitung.
U e b e r s i ch t.
Die Zehntfragc hoffentlich zum Letztenmal ek, wwt Schrift LouiS Napoleons
Deutschland. Frankfurt (Zur allgemeinen Verbreitung der Grundrechte. Die sorkderhündischen Bestrebungen deutscher Höfe). — Freiburg (Denkmal für Ratteck). — Stuttgart (Dr. Strauß tritt aus der Kammer). — SluS Bayern (Verhandlungen wegen der Zentralgewalt). — München (Ministerwechsel). — Berlin Die Bedingungen unter welchen der König die Kaiserkrone annehmen würde. Judeneman- zipation.) — Schleswig (Kriegerische Rüstungen Dänemarks).
Frankreich. Paris (Proklamirung des Präsidenten. Neues Ministe
rium. Tagesbericht.)
Sprechsaal für Stadt und Laud.
i* Die Zehntfrage hoffentliâ zum èetztenmate!
Wiesbaden, 23. Dezbr. In der gestrigen Sitzung der Ständeversammlung ist der frühere B>schluß, wonach der Re- duktionsbetrag der früher abgelösten und noch künftig abzulösen- den Zehnten auf den zwölsfachen Betrag festgestellt werden sollte, in Folge der Einsprache der Regierung dahin abgeändert worden, daß für den seit dem Jahre 1841 abgelösten Zehnten der 18fache, und für den noch abzulösenden der 14fache Beirag angenommen wird. Von dem ursprünglichen Regierungsvorschlag weicht tiefere letztere Beschluß insoweit ab, als danach der 20sache, resp. 16sache Betrag in Aussicht gestellt war. Auch nach dem neuesten Beschluß erhalten die Privatzehnlberechtigten für den noch abzulösenden Zehnten den Ikfachen Betrag, so daß also die Staatskasse 7i6 zulegen muß.
Da nach der Erklärung des Ministerpräsidenten der gestrige Beschluß die Genehmigung der Regierung erhalten wird, so stehen wir denn endlich am Schlüsse der unseligen Zehntangelegenheit. Beiden Parteien in der Kammer, mit Ausnahme von einigen wenigen Mitgliedern, haben sich zu einem Vergleiche verstanden, welcher hoffentlich eine größere Eintracht der Ständeversammlung im Gefolge haben wird.
Für diejenigen Ständemitglieder, welche dem durchaus nicht zu rechtfertigenden, höchst übereilten Beschluß einer Ab
lösung im 12fachen Betrage beigetreten waren, war es eine Pflicht, die Hand zu einer Vereinbarung zu bieten: aber denjenigen Ständegliedern, welche bis dahin an den billigen — bezüglich der jBrivatâ£k«Lb»v^ o" '^^ ^V“, c MâUWsMMlägen festgehalten hatten, mußte es sehr ich wer weroen, von ihrer gerechten Sache auch nur einen Schritt zurückzuweichen. Diese Männer haben offenbar nur nach genauer Abwägung der großen Nachtheile, von welchen das Land und Volk durch das längere Schwanken der Zehntablösungs- srage bedroht war, d.e Zustimmung zu dem neuesten Beschlusse für gerechtfertigt erachtet, und es dennoch für ihre Bürgerpflicht erkannt, ohne Rücksicht aus persönliche Verhältnisse und Wünsche, ohne Rücksicht auf den Schein der Inkonsequenz zur Beendigung deS lange genährten Streites beizulragen.
Wenn die Regierung und eine starte, Majorität der Ständeversammlung darüber einig sind, daß die Zehntablösung im 18 resp. 14fachen Betrage stallfinden soll, so ist nach unserem Dafürhalten gegen ein solches Zehntablösungsgesetz nicht weiter anzukämpfen. Für die Beseitigung der Zehntabgabe, welche, wenn sie auch eine zivilrechtliche Reallast ist, doch zum großen Theile im öffentlichen Rechte ihren Ursprung hat, haben seit dem Schluffe des vorigen Jahrhunderts alle Staaten große Opfer gebracht, und es kann sich diesem Prinzip die nassauische Finanzverwastung nicht entziehen. Ucber- dies hat man im Herzogtum länger als in andern Ltaaten mit der Zehntablösung gezögert, und dadurch den Grundeigen- thümern, welche den Zehnten fortentrichteten und überdies den Werth des Zehntens durch ihren Fleiß jährlich erhöhten, einen Nachtheil zugefügt, welcher einigermaßen ausgeglichen werden muß. ~ = , ..
Ein Punkt ist freilich in der Zehntablosungsangelegenheit in hohem Grave zu bedauern, es ist dies die den Privatzehntberechtigten auferlegte Verbindlichkeit, sich die Redaktion im Ikfachen Betrage gefallen zu lassen.
Die Zwangsablösung in Ikfachem Betrage ist theilweise Erpropriauon ohne Entschädigung, und deshalb in keiner Weise zu rechtfertigen. Die Staats.aste kann bei vorliegenden Zusammenwirken von Regierung unv Ständen zu großen Opfern in öffentlichem Interesse verpflichtet erklärt werden. Die P r iva i in t eres s en aber sind stets heilig zu achten, und nicht ohne vollständige Entschädigung zu verletzen. Wahrlich der in der Kammer sitzende Präsident eines Ober-