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alle drei eine gleiche ist. Jedes dieser Armeekorps wird mit mannichfachen Echwierigkeiten auf dem Marsche zu kämpfen haben, wird sich bei der gemischten Bevölkerung bald auf Freundes, bald auf Feindes Boden bewegen. Alle Unterhand­lungen sind so viel wie abgebrochen; es liegt jetzt nicht im Plane des österreichischen Ministeriums, auf Bedingungen ein­zugehen, und wären sie dreimal annehmbar.

Wien, 15. Dez. DieWiener Zeitung" zeigt abermals eine Verurtheilung an. Karl Pfanl, ein Fleischergeselle aus Sechshaus, istwegen äußerst empörenden und beleidigenden Aeußerungen in einem Gasthause gegen Ihre Allerhöchsten k. k. Majestäten" und wegensehr aufgeregten Drohungen gegen die hohe k. k. Generalität", zu achtjähriger Schanzarbeit in schweren Eisen verurtheilt worden.

Frankreich

Straßburg, 21. Dez. 11 Uhr Morgens. Telegra­phische Depesche: Paris, den 21. Dez. 1848 772 Uhr Morgens. Der Minister des Innern an den Präfekten des Niederrheins: Louis Napoleon Bonaparte, durch absolute Stimmenmehrheit zum Präsidenten der französischen Republik erwählt, ist durch die Natio­nalversammlung in ihrer gestrigen Sitzung proklamirt wor­den. Die Zeremonie seiner Installation ist in der vollkommen­sten Ruhe vor sich gegangen.

Sprechsaal für Stadt und Land.

K Wie das saubere Geschichtchen in Nr. 240 Ihres Eprechsaals bei Manchem eine Entrüstung mag hervorgerufen haben, so ist auch eine solche in Ihrer Beilage Nr. 241 zu lesen, nur mit dem Unterschiede, daß diese nicht gegen das Faktum, sondern gegen dessen Veröffentlichung gerich­tet ist. Ja, es wird sogar die ganze Geschichte als eine mit teuflischer Bosheit ausgeführte Verleumdung hingestellt, die daraus hervorgehen soll, daß sich deren Verfasser nicht vor der Oeffentlichksit nannte, und wird weiter daraus gefolgert, daß

sie blos den mit dem 4. März begrabenen Judenhaß wieder anzufachen den Zweck habe. Wie mein ehrenwerther Gegner solche Konsequenzen aus besagter Geschichte, in welcher es sich nur um eine Schurkerei zweier Personen handelt, ziehen und von Intoleranz und Angriff einer ganzen Konfession sprechen kann, ist mir unbegreiflich! Gerade dem 4. März haben wir ja die Wohlthat der Preßfreiheit zu verdanken, und nun er, klärt er, da es nicht in seinen Kram zu passen scheint, dieses Mittel für schlecht, um Schlechtes awö Licht zu bringen. Daß solche sauberen Geschäfte auch bei Christen vorkommen können, vorgekommen sind und Vorkommen werden, wer stellt bas in Abrede?

Zur Beruhigung meines Gegners aber erkläre ich, daß ich mit der Veröffentlichung jener Thatsache weder die Absicht hatte, Judenhaß anzufachen, noch irgend Jemand, vielweniger eine ganze Konfession zu verdächtigen, daß ich im Gegentheil über­zeugt bin, daß es unter den Juden ebenso Rechtschaffene gibt als unter den Christen, daß mir ferner ein Jude, der christlich handelt, mehr werth ist, als 99 Andere, die sich Christen nen­nen und einer solchen Handlung fähig wären. Entschieden muß ich mich hingegen verwahren, daß jene angeführte That­sache auf Verleumdung beruhe; nur die Indignation darüber hat sie als Beispiel des Wuchers hingestellt,' nicht teuflische Bosheit.

Wenn aber mein Herr Gegner in seiner Eitelkeit glaubt, diese Denunziation habe das Licht der Oeffentlichkeit zu scheuen, so bemerke ich ihm nur, daß der Vermittler dieser Schurkerei der Jude H. war, früher in Dotzheim, jetzt hier; damit wird er ihn und viele Andere kennen. Zu einer Klage sehe ich mich, als bei der Sache nicht betheiligt, nicht bemüßigt. Für die Aufklärung, daß er alsdann nach den Landesgesetzen strenge bestraft worden wäre, meinen verbindlichsten Dank. Ich wollte nur einfach die Frage stellen, ob es im Wege der Gesetzgebung nicht möglich wäre, solchem Wucher vorzubeugen?*)

*) Auf Verlangen bezeugen wir hierbei, daß die erste Erwiederung nicht von Herrn B. Berle verfaßt war. Die Red.

Bekanntmachungen.

5471 EdiktlrUKdurlH.

Ueber das im Besitz der Herrmann Wetz II. Ehefrau Catharine geb. Lenz, vormals Ehefrau des Johann Georg Nickel von Offenbach befind­liche Vermögen ist der Concursproceß erkannt worden und hat das Urtheil die Rechtskraft beschritten.

Dingliche und persönliche Ansprüche an dieses Vermögen sind bei Ver­meidung des Rechtsnachtheils des Ausschlusses von der vorhandenen Masse, Dienstag den 2. Januar 1849 Morgens 8 Uhr bei unterzeichnetem Amte zu liguidiren.

Herborn, 9. December 1848.

Herzoglich Nassauisches Amt.

Becker.

5761 Beks ȏntmschung

Donnerstag den 28. Dezember d. I., Morgens 10 Uhr anfangend, werden dahier in dem Hofe der Artillerie-Kaserne eine beträchtlich^Anzahl von Artillerie- und Trainpferden gegen gleich baare Zahlung öffentlich ver­steigert, ohne daß der Absteiger gehalten wyn soll, das Pferd, wenn es ver­langt werden sollte, binnen einer kurzen Zeil wieder zuruckstellen zu muffen.

Wiesbaden, den 20. Dezember 1848.

Der Vcrwaltungsrath der Artillerie.

Frankfurter Oberpostamts-Ieitung.

Mit dem 1. Januar 1849 beginnt ein neues Halbjahr-Abonnement auf die Frankfurter OberpostamtS - .Zeitung, welche das von der deutschen Eentralgewalt zur Vcroff nilichung ihrer amt­lichen Verkündigungen ausersehene Organ ist, und fortfahren wird, die aus sicherer Quelle ihr zugehenden Nachrichten aufs Schleunigste mitzutheilen. Das Frankfurter (Kursblatt und aus­führliche und genaue Berichte über den Stand der Frankfurter und der Börsen an den übrigen Haupthandelsplätzen werden täglich und ohne Verzug geliefert. Die F-ankfurter Oberpostamts- Zeitung und das Konversation blatt zusammen werden, zu nach­stehenden Preisey H a l bj ä h r l i ch abgegeben: 1) In dem Bestellungs- bezirk von Frankfurt a M. 5 fl.: 2) in Kurheffen, dem Großherzogtbum Hessen^ Nassau, den sächsischen Herzogthümern und den Hansestädten 5 fl.; 3) in Wimpfen 5 fl. 15 fr.; 4) in dem Königreich Würtemberg, den hohenzolle- rpchen Fürstenthümèrn und dem Kanton Schaffhausen 5 fl. 30 fr. In »er preußischen Monarchie, wie in den übrigen Staaten Norddeutschlands, ferner in Bayern und Baden kostet die Zeitung halbjährlich 6 fl. 15 fr., Stebenfpe^ Monarchie 12 fl. 48 fr. E.-M., einschließlich aller

-^ll Redaktion der Oberpostamts-Zeitung.

Verantwortlicher Redakteur: W. H. Riehl. Druck und Verlag der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung in Wiesbaden.

582]

dem

Mit dem 1. Januar 1849 beginnt ein neues Abonnement auf das

Mainzer Journal,

täglich eine Beilage und ein Unterhaltungsblattdie Rheinischen Blätter" beigegeben wird.

Redakteur: Fran) Sausen.

Freisinnig, wahr und gerecht, im Dienste keiner Partei und darum auch unabhängig von allem Parteigetriebe, wohl aber von dem aufrichtigen Willen beseelt, alle Parteien auf der Grundlage einer gemein­samen Wirksamkeit für die Ehre, Größe und Freiheit unseres Vaterlandes zu versöhnen, war seither unser Wahlspruch, dem wir auch für die Folge treu bleiben werden.

DaS Mainzer Journal erscheint täglich mit Hauptblatt, Beilage und dem BeiblatteNeinische Blätter" mit Ausnahme der Sonntage, wo nur eine Beilage ausgegeben wird. Die Blätter tragen das Datum des Tages, an welchem sie erscheinen, und wird daS Haupiblatt am Nach- mittag, die dazu gehörende Beilage unter gleicher Nummer am folgenden Vormittage versendet. Bestellungen nehmen alle Postämter an. Der Preis des Blattes ist hier in Mainz jährlich 8 fl. in vierteljähriger Vorausbe­zahlung; im gejammten Gebiete deS Fürstlich Thurn- und Tarisschen Postbezirkes ebenfalls jährlich 8 fl. Inserate aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Petitzcile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet.

580] In der Buchhandlung von C. W. Kreidel in Wiesbaden ist vorrâthig :

Charlotte Leander.

Filet - Lckule,

oder gründliche Anweisung alle vorkommenden Netzarbeiten anzufertigen. Ein Handbuch für Schul - und Hausgebrauch. 3>e Auflage. Zwei Hefte mit 42 Abbildungen 1 fl 12 fr. Einzelne Hefte sind ohne Erhöhung des Preises zu 36 fr. zu haben.

Wer Feinschmecker,

oder Sammlung seiner Fischspeisen.

Von Gottlob Gerlach Brosch. 36 fr. 581}

In der L. Schellenberg'schen Hofbuchhandlung in Ti ieSbade» ist vorrâthiq:

Gubitz, Deutscher Volkskaleuder für 1849. Preis 45 kr.