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Nassauische

Allgemeine Zeitung.

^N 2L1 Donnerstag den 21. Dezember L8L8.

Die Nass. Allg. Zeitung mit ihrem belletristischen Beiblutt erscheint täglich. Der vierteljährige Pränumerationspreis ist in Wiesbaden S fL, für den Umfang des Herrogthums Nassau, des Großherzvgthums und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrusschuft Hessen-Humburg und der freien Stadt Frankfurt 2 fL 30 fr., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes Ä ff. 40 fr. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile vder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, aus­wärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Teutsche Reichsgewalt. (Amtlicher Artikel).

Die künftige Bildung unserer Söhne.

Die deutsche Nationalkirche.

Deutschland. Wiesbaden (Gemeinderathswahl). Von der Aar

(Die Solidität des Bürgerstandes). Frankfurt (Reichstag. Das Reichsoberhaupt. Die Partei der Majorität im Reichstage). Karls­ruhe (Einer von den Mördern Lichnowskp's verhaftet). Leipzig (Die russische Flotte im adriatischen Meer). Wien (Verurtheilungen). H Kremsier (Der österreichische Gemeindegesetzentwurf). Triest (Russische Schiffe im adriatischen Meer).

Deutsche Reichsgewalt

(Amtlicher Artikel.)

Das Reichsministerium der Justiz hat sich, zur Befriedi- guwg eines längst von der deutschen Nation gefühlten Bedürf­nisses, veranlaßt gesehen, zur Ausarbeitung des Entwurfes eines gemeinsamen Handelsgesetzbuches für ganz Deutschland eine Kommission von Nechtögelehrten mit dem UnterstaatSsekrc- târ Widenmann hier in Frankfurt zusammentreten zu lassen. Zu Mitgliedern dieser Kommission sind ernannt und einberufen die Appellationsgerichtsräthe Grimm und Broicher von Köln und der Professor Thöl von Rostock. Die von der Kommission vorzulegende Arbeit soll zunächst die Grundlage für eine, unter Zuziehung noch anderer Rechtsgelehrten und sachverständiger Kaufleute vorzunehmende umfassende Berathung zum Zweck der Ausarbeitung des definitiven Entwurfes bilden.

Eine genaue Kenntniß der in den verschiedenen Einzel­staaten Deutschlands bestehenden handelsrechtlichen Verord­nungen und Gebräuche ist zur Erreichung des Zweckes uner­läßlich, und wesentlich fördernd für denselben wurde die Ein­sicht der, das ganze Handelsrecht oder einzelne Theile desselben betreffenden legislativen Vorarbeiten seyn.

Das Reichsministerium der Justiz, von der Geneigtheit der deutschen Regierungen zur Förderung eines für das ge- fammte Deutschland so wichtigen Werkes überzeugt, ersucht daher die Einzelregierungen um gefällige Bezeichnung der Ge­setze und Observanzen, welche in Beziehung auf das Handels­recht in deren Staaten bestehen, um Mittheilung derselben, so weit sie nicht in allgemein zugänglichen offiziellen Sammlungen enthalten oder durch den Buchhandel zu beschaffen sind, und um Mittheilung der nicht in den Buchhandel gekommenen legislativen Vorarbeiten, welche das Handelsrecht oder einzelne Theile desselben betreffen. Das Wechsclrecht würde, so weit nicht in den einschlägigen Verordnungen zugleich andere handels­rechtliche Materien berührt sind, als durch die allgemeine Wech­selordnung erledigt, ausgeschlossen seyn. Das Seerecht bleibt aus anderen Gründen, wenigstens vor der Hand, von den Arbeiten der Kommission ausgeschlossen,

Um mögliche Beschleunigung wird der Dringlichkeit des Gegenstandes wegen ersucht.

Frankfurt, den 18. Dezember 1848.

Das Reichsministerium der Justiz:

R. Mohl.

§§ Die künftige Bildung unserer Söhne.

Von der Aar. Jeder Vater war schon lange in der größten Verlegenheit, was er bei der Übersetzung aller Fächer und der enormen Mitteln, die jedes nach den jetzigen Ansprü­chen unter uns erfordert, aus seinen Söhnen machen sollte, besonders der Angestellte, der schon seines Standes wegen leider muß man sagen, wenn er nicht seinem Rufe selbst scha­den wollte, nicht jedes Geschäft konnte lernen lassen und da sein ganzes früheres Vermögen gewiß verstuvirt ist, auch den Seinigen selten etwas zurückläßt, womit sie selbstständig auftreten und darauf weiter fortbauen könnten. Diese Frage ist nun durch die jetzigen Zeitereignisse noch ungleich schwieri­ger geworden. Man sagt freilich:Handwerk hat einen gol­denen Boden." Aber sind nicht auch bei uns schon alle Ge­werbe übersetzt? Was sollte doch erst daraus werden, wenn aus den höheren, sogenannten gebildeten Ständen, sich Alles dem zuwendete? Mit dem Studieren ist es aber in unseren Zeiten und bei den Ansichten, die auftauchen, wo man jeden Angestellten als einen Blutigel des Volkes oder als einen Müßiggänger ansicht, der sein Brod mit Sünden esse, weil ihm vielleicht noch Zeit für einen Spaziergang bleibt und er solches schon seiner Gesundheit wegen thun muß, weßhalb denn nun auch alles über sie herfällt, und sich durch Besol- dungsabzüge zu entschädigen denkt mit dem Studieren ist es für lange Zeit weniger als je die Kunst muß auch hier erst wieder rar werden, wenn sie zu Ehren kommen soll.

Darum möchte ich allen Eltern rathen, die mehrere Söhne haben, wenigstens 'einen gleich für die Auswanderung nach Amerika heranzubilden, denn wenn es später doch geschieht und geschehen muß, weil sich kein Plätzchen finden will, mit wie viel ungleich besserem Erfolge würde es nicht geschehen, wenn man sich schon früh darauf gefaßt gemacht hat, und ackern, säen, graben, schwimmen rc. kann, was man dort vorzüglich ge­braucht. Und was das Studieren oder sonst die Einrichtung eines Geschäftes kostet davon kann man sich auch jetzt noch überall in Amerika ein schönes Besitzthum kaufen und wenn man fleißig ist, warum sollte Gott einen aus dem gebildeten Stande nicht dort eben so gut segnen, als den Bauer hier, der in der Regel weiter keinen Vorzug hat, als daß er an Arbeit und Mühseligkeit gewöhnt ist, und in dem väterlichen Erbtheil seine Kunst ohne weiteres ausüben kann. Auch wer nicht so viel hat, sich selbst dort gleich anzukaufen, kann sich selbst mit einem gewöhnlichen Handwerke und ohne gerade Künstler zu seyn, dort ungleich eher durchschlagen, als hier, denn man denke doch nur an die Tausende, die sich jährlich als Anbauer dort niederlassen, an die Städte und Dörfer, die überall aus der Erde wachsen und die man sich mit der Zeit auch wohnlicher einzurichten sucht, wofür man aber Schreiner, Schlosser rc. nöthig hat.

Aus eben dem Grunde werden auch noch Aerzte für viele Jahre dort ein gutes Unterkommen finden, wenn sie sich na­mentlich auch auf dieses Leben gleich gefaßt machen, denn ein Arzt muß in Amerika alles Baver, Chirurg, Apotheker zugleich seyn. Und wenn unwissende Marktschreier bei dem Mangel aller medizinischer Polizei dort selbst nicht selten eine bedeutende Praxis finden, warum nicht auch der wirklich ge­bildete, gewissenhafte Mann?

Wer darauf nun spekulirt, dem möchte ich rathen, die nöthige wissenschaftliche Vorbilds 3 allein auf einem Real-