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Veranlassung genug dar. WaS wird da aber aus dem Welt­frieden?

Vergessen wir nicht, daß Ludwig Philipp's Dynastie sich niemals bei der Armee Eingang verschaffen konnte, trotz Afrika nicht, wo doch ein weites Feld des Ruhmes und des Avance­ments offen stand! Wie Herr Thiers das Gespenst verscheuchen wird, welches die Wahl Napoleon's herausbeschworen, mag Gott wissen; kann er dieses nicht, so wird es wohl kaum ein Anderer in Frankreich können, und dann kommt die Reihe an die rothe Republik; denn an die Enkel des Heiligen Ludwig wird wohl' kaum vor einer Restauration durch die Großmächte zu denken seyn. Herr Thierö hat geglaubt, es genüge wie im Jahr 1830 ein beliebiger Prätendent, um die Februar- Umwälzung wieder ins Geleise zu bringen; allein die Armee war 1830 nicht in dem Zustande, in welchem sie jetzt ist; sie hatte die Sprache der Republik und des Kaiserreichs verlernt, während ihr beide seitdem geläufiger als je geworden sind.

Auch hat man sich bis jetzt bloß dem Siegestaumel über­lassen, allein wie wird man der Reaktion die Stirn bieten: welche aus den belogenen Massen hervorgehen wird? Man hat die Unwissenheit von Hundertlausenden Landleute benutzt, denen man vorgespiegelt, Ludwig Napoleon würde die Steuern abschaffen, er würde ein goldenes Zeitalter über Frankreich Klingen. Die unwissenden Massen haben das geglaubt, und wie wird man sich mit diesen abfinden? Die Revolution von 1830 dauerte so kurze Zeit, daß sie kaum über das Weichbild von Paris hinausdrang. Die Februar-Revolution hat ganz Frankreich in seinen tiefsten Schichten umgewühlt. Allerdings steht Ludwig Napoleon das Panacâum des Herrn v. Girardin zu Gebote; es bleibt nur die Frage, wie das Mittel dem Kranken gefallen werde!

Wirb endlich der Sozialismus, wie die rothe Republik, werden sogar die blauen Republikaner sich ohne Weiteres in eine Restauration des Königthums fügen? Werden die theil­weise republikanisirten Truppen eine solche befördern oder un­gehindert vor sich gehen lassen? Bei allen diesen Fragen, deren Lösung ein Räthsel ist. und die doch alle nach der Reihe sich gebieterisch aufdringen werden, können wir uns die Ruhe nicht erklären, mit welcher Manche auf die Zukunft blicken, weil Ludwig Bonaparte aus der Wahlurne hervorgegangen ist. Oder glaubt man, daß es bei der Bevorzugung dieses Mannes durch die verschiedensten Parteien bloß auf die Wahl eines Präsidenten der Republik abgesehen ward. (Köln. Z.)

D e u L s ch l a n D.

* Wiesbaden, 18. Dez. Unter der Rubrik:Proviso­rische Abänderungen in der bestehenden Gewerbegesetzgebung" ist den Landständen nachfolgender Gesetzentwurf von der Regie­rung vorgelegt worden:

Nach Einsicht des Gutachtens, welches nach der nach Ministerialverorvnung vom 1. Mai l. I. erwählten Kommission zur Berathung der auf Schutz und Förderung der Arbeit be­züglichen Einrichtungen erstattet worden ist, haben Wir mit Zustimmung Unserer Landstände beschlossen, vorläufig bis da­hin, daß die zu erwartende allgemeine deutsche Gewerbeord­nung erlassen werden wird, diejenigen Modifikationen in dem bestehenden Gewerbegesetz vom 15. Mai 1819 eintreten zu lassen, welche sich zur Hebung des Gewerbstandes vorzugs­weise als nothwendig ergeben haben. Wir wollen demnach und verordnen wie folgt:

8. 1. Künftig soll nur Derjenige zur Betreibung eines Handwerkes konzessionirt werden, welcher als Bürger in eine Gemeinde ausgenommen worden ist oder die Erlaubniß zum temporären Aufenhalt mit Gewerbbetrieb von Seiten des be­treffenden Gemeinderathes erhalten hat und außerdem eine ordnungsmäßig vorzunehmende Meisterprüfung bestanden und dadurch den Beweis geliefert hat, daß er die zum Betrieb des fraglichen Handwerksgewerbes erforderliche Befähigung besitzt. Zur Meisterprüfung wird kein Bewerber zugelassen, der nicht nach beendigter Lehrzeit die Gesellenprüfung bestanden hat.

8. 2. Bei der Gesellenprüfung hat der zu Prüfende durch Ablage einer Probe seiner Kenntnisse und Fertigkeiten nachzu­weisen, daß er seine Lehrzeit wohl angewendet und sein Hand­werk so weit erlernt hat, daß er es als Geselle betreiben kann.

Bei der Meisterprüfung hat dagegen der zu Prüfende über (eine vollständige Kenntniß des betreffenden Gewerbes und Über seine Befähigung zu dessen selbstständiger Betreibung eine theoretische und praktische Prüfung zu bestehen.

1 bestellten. Prüfungskommission bleibt es überlassen, der den Meisterprüfungen zur Beihülfe in der theoretischen

Prüfung weitere Sachverständige nach ihrer Wahl beizuziehen, welche demnächst ihr Gutachten abzugeben haben, ohne daß ihnen eine entscheidende Stimme zusteht.

8. 3. Die Prüfungskommissionen werden in der Art ge­bildet, daß die Handwerksgewerbtreibenden eines Justizamts­bezirks von gleichem Handwerke zusammentreten, und auf die Dauer eines Jahres eine, aus drei Mitgliedern bestehende Prüsungskommiision, zugleich für den Fall der Verhinderung des einen oder andern Prüfungsmeisters einen Stellvertreter, mittelst geheimer Abstimmung, durch absolute Stimmenmehr­heit wählen. Nach Ablauf eines Jahres findet jedesmal eine neue Wahl statt, doch können die Austretenden wieder gewählt werden.

8. 4. Findet sich in einem Justizamtsbezirke nicht die erforderliche Anzahl ron Handwerkern von Einem Gewerbe, so verbinden sich die Handwerksmeister eines Kreises zur gemein­samen Wahl.

8. 5. Die Wahl wird auf Anordnung des betreffenden Kreisbeamten an den Justizamtssitzen oder (im Falle des §. 4) an den Kreisamtssttzen vorgenommen. Dieselbe wird durch den Kreisbeamten oder in dessen Auftrag durch den Bürger­meister der Gemeinde, in welcher die Wahl stattfindet, geleitet. Nach vollzogener Wahl werden die Prüsungsmeister von dem Kreisrathe in eidliche Pflichten genommen. (Schluß, f.)

Karlsruhe, 15. Dez. In der heutigen Sitzung der zwei­ten Kammer wurde durch Häusser eine Frage angeregt, welche von der größten Wichtigkeit ist, und nicht nur die ba­dische Kammer, sondern die Interessen des ganzen deut­schen Volkes berührt. Seit die Entscheidung über ein de­finitives deutsches Oberhaupt sich nähert', sagt der Redner, laufe das Gerücht ^durch die Zeitungen, als wollten ein­zelne deutsche Staaten in einen Sonderbund tre­ten, um dieser Entscheidung, wenn sie nicht nach Wunsch aus­falle, sich zu entziehen. Solche Gerüchte könnten freilich in beweglichen Zeiten, wo Hoffnungen oder Befürchtungen in Ge­stalt von Thatsachen auftreten, leicht auftauchen. Aber es scheine mehr als Gerücht zu seyn, wenn man die öffentlichen Organe einzelner süddeutschen Regierungen näher in das Auge fasse, und dort lese, wie unverhohlen solche Sonderbundsge- danken hervortreten. Man nenne insbesondere Bayern als Vertreter jener Bestrebungen, man nenne ferner einen nord­deutschen Staat, dessen Regent mit der englischen Krone im Vasallenverhältnisse stehe. Gerade nun bei Bayern spreche leider die innere Wahrscheinlichkeit für das Begründete solcher Gerüchte, indem dasselbe häufig eine Sonderstellung zu Deutsch­land gehabt und schon auf dem Wiener Kongresse im Einver- ständniß mit andern kleinen deutschen Staaten und im Bunde mit Frankreich in einer Weise eingenommen habe, wodurch da­mals die Hoffnungen auf deutsche Einheit durch dynastische Bestrebungen vereitelt worden sind. In dieser Rücksicht sey es von Interesse, daß, wie das ofsizielle Organ der Reichsgewalt jüngst berichtet, auch ein französischer Agent sich in Deutschland umhertreibe, um in diesem Sinne die partikularistischen Be­strebungen zu unterstützen.

Die Wichtigkeit dieses Gegenstandes brauche kaum erörtert zu werden; es scheine dringende Gefahr vorhanden, daß wir noch einmal erlebten, wie uns durch dynastische Interessen die kaum in ihren Grundlagen begonnene Freiheit zerstört werde. Denn nur dynastische Interessen könnten hier mitwir­ken, indem materielle Interessen auf dem Wege der Einheit besser, als auf dem der Zersplitterung befördert würden. Wenn aber Bayern und andere süddeutsche Staaten einen neuen Rheinbund bilden, Oesterreich sich in seine Sonderstel­lung zurückziehe, Preußen dasselbe thue, so werde Deutschlanv in drei Stücke zerfallen, deren jedes nicht so mächtig sey, sich selbst zu erhalten. Neue Erschütterungen unseres Vaterlandes würden unvermeidlich seyn. Er, der Redner, habe diese Sache zur Sprache gebracht, weil Gefahr auf dem Verzug stehe, und stelle daher, damit die Kammer ganz klar sehen möge, an die Regierung die Frage: ob ihr mittelbar oder unmittelbar irgend eine Kenntniß von solchen Bestrebungen zugekommen seyen ?

Staatsrath Bekk: Von den sonderbündlerischen Bestre­bungen, von welchen der Herr Aba. Häusser sprach hat die großherzogliche Regierung bisher keinerlei offizielle Kenntniß erhalten. Wir wissen nicht mehr, als was die öffentlichen Blätter und etwaige Privatnachrichten bringen, und was Ihnen allen ebenfalls bekannt ist. Demnach sind die großen Interessen der deutschen Einigung zur Zeit allerdings noch nicht gesichert. Ein solch' großes Werk, das so lange bestandene und verwach­sene Zustände erschüttert, ist nicht so leicht zur Vollendung zu bringLN. Die Macht der Umstände ist oft stärker, als der