Nassauische
Allgemeine Zeitung.
M 236» Freitag den LS Dezember L8â8.
Die Naff. Allg. Zeitung mit ihrem belletristischen Beiblatt erscheint täglich. — Der vierteljährige Pränumerationspreis ist in Wiesbaden S fl., für den Umfang des Herzogthums Nassau, des Großherzogthums und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt Ä ff. 30 fr., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisscheg Verwaltungsgebietes 2 fl. 40 fr. — Jnsera te werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Ein Muster für das nassauische Verfassungswerk.
Zwei Kammern oder wiederholte Abstimmung.
Deutschland. Wiesbaden. (Rückkehr des 2. Regiments. Landtag. Abenteuerliche Gerüchte). — Dotzhei mZTodschlag). — Frankfurt (Der Sitz der künftigen Reichsversammlung. Ritter Bunsen. Die frankfurter Truppen), — Boni Rhein (Die Differenzen zwischen Deutschland und der Eidgenossenschaft). — Berlin (Das Resultat des Steuerverwei- gerungsbeschlusseö) — Wien (Petition um Fortdauer des Belagerungszustandes. Vertrauiingsvotum für das Ministerium). — Ollmütz (Der Kaiser. Kossuth sucht um Waffenstillstand nach).
Italien. (Der Pabst erklärt das Geschehene, das Ministerium die Erklärung de« PabsteS für null und nichtig.
Sprechsaal für Stadt und Land.
* Cin Muster für das nassauische Versas- sungswerk
— "Wie wir hören, soll ein großer Theil unserer Landtagsabgeordneten geneigt seyn, die Dessauische Verfassung den demnächst beginnenden Berathungen einer Verfassung für Nassau zu Grunde zu legen, ja cs scheint, als ob eine Vorliebe für das dessauische Verfassungswerk manche Abgeordnete epidemisch ergriffen habe, indem sie schon für dasselbe eingenommen waren — bevor sie es nur kannten.
Die dessauische Verfassung ist uns im Augenblicke nicht gegenwärtig; wir wollen also gleichfalls annehmen, dieselbe sey ganz vortrefflich. Dennoch hielten wir es für eine sehr kurzsichtige Politik, darum sofort auf deren Grundlage die unsrige zu erbauen. Soll denn die Buntscheckigkeit der deutschen Einzelstaatcn, die eben erst bei dem Heerwesen, der diplomatischen Vertretung nach Außen rc. zu Grabe getragen wird, in einer Musterkarte von Duodezverfassungen wieder aufleben ? Wird die dessauische Verfassung jemals maßgebend für einen deutschen Großstaat werden? Hat sich Preußen etwa auch seine Verfassung in Dessau geholt? Wird Oesterreich nach Dessau gehen? Oder auch nur Bayern, Hannover, Würtem- berg? Wenn die kleinen Staaten klug, wenn sie deutsch sind, dann schließen sie sich dem Verfassungswerke Preußens an, denn dasselbe wird doch maßgebend für das übrige Deutschland werden, ja es ist es bereits geworden.
Wie es den kleinen Staaten blutwenig nützte, konstitutionell zu seyn, so lange Preußen und Oesterreich absolutistisch waren, so wird ihnen eine Verfassung auf breitester dessaui- scher Basis ebensowenig helfen, so lange Preußen seine Basis etwas schmäler angelegt hat. Im Gegentheil es wird der alte unheilvolle Konflikt von Wollen und Nichtkönnen, von papierener Machtvollkommenheit kraft der Verfassungsurkunde und faktischen Ohnmacht sich wieder einstellen, die unsere ganze politische Vergangenheit während der letzten dreißig Jahre so krankhaft, so faul, so lügnerisch gemacht hat.
Dazu kommt, daß die „oktroyirte" preußische Verfassung wesentlich ehv ganz vortreffliche ist, von einer Freisinnigkeit getragen, welche jeder selbstständig urtheilende Mann, dem nicht das Gespenst der „Oktroyirung" den Kopf verrückt, unumwunden anerkennt, — eine Verfassung, welche die englische an Freisinnigkeit übertrifft, die französische an innerer organischer Konsequenz, und mit der gepriesenen, im Sturme der Zeit bewahrten belgischen wetteifert.
Es wäre eine großartige Bethätigung des Sinnes für deutsche Einung von innen heraus, wenn ein Staat wie Nassau seine Verfassung mit der preußischen in Harmonie zu setzen suchte, wobei ja Abweichungen in Einzelheiten nicht ausgeschlossen bleiben, es wäre dies ein Beweis, daß die glänzenden Worte von der deutschen Einheit mehr gewesen sind als bloss Phrase, daß die Politik unserer Kammer eine Politik der Zukunft und keine blose Kannegieserei für das souveräne Publikum von Krähwinkel ist.
Wie gesagt, die preußische Verfassung wird doch maßgebend werden für unsere Zustände und wenn unsere Abgeordneten auch noch so eifrig mit einer Erweiterung der dessauischen Konstitution quacksalbern. Klüger also ist's, wir ergreifen die Initiative, als daß wir schließlich dennoch nothgedrungen uns fügen müssen.
Ob wohl unsere Regierung und unsere Kammer den Muth haben auf diesem Wege voranzugehen?
L Zwei Kammern oder wiederholte Abstimmungen!
Vom Taunus. In absoluten (einherrschastlichen) oder gemischten (konstitutionellen) Staatsformen gibt es viele unumgängliche sogenannte Fiktionen (Voraussetzungen), auf welche, so lange es Menschen und Staaten geben wird, das Wichtigste gebaut werden muß, sowohl in der Gesetzgebung, als in der Verwaltung. Aber trotz aller Vorkehrungen, die zur sicheren Erreichung der Zwecke getroffen werden mögen, bleibt der höchst» Grad von Vollkommenheit, dèn man zu erreichen strebt, unerreichbar, und gestattet höchstens eine geradweise Annäherung an (das Ideal. Die Wahrheit, des französischen Sprüchwortes lc mieu est Pennerin du bien), daß das Bessere der Feind des Guten sey, und daß das Gesuchte sogar oft in das Gegentheil umschlage, oder große, wohl gar unerträgliche Unzuträglichkeiten anderer Art, auf welche man gar nicht gefaßt war, herbeiführe, hat das laufende Jahr mit seinen politischen Bewegungen uns vielfach bewiesen.
Wer die Geschichte der Staaten und ihrer Verwaltung in älterer und neuerer Zeit kennt, der weiß ausreichend, daß das Unvollkommene, selbst das Schlechte, was man verbannen wollte, unter allerlei scheinbar gesetzlichen Formen durch Seitenöffnungen, Schleichwege und Hinterpförtchen wieder zurück- kehrt, oft in demselben Augenblicke, wo man es mit aller Mühe bekämpft und auf immer entfernt zu haben wähnte.
So haben z. B. die wenigsten von denen, welche so eben für Deutschland neue Formen des staatlichen Daseyns und des bürgerlichen Gemeinwesens in allerlei gesetzlichen Versammlungen zu berathen und bis in das Einzelste fest zu entscheiden berufen und gesonnen sind, kaum äußerlich die Zeit gehabt, in aller Hast die erforderlichen Kenntnisse sich anzueignen oder ausreichende Erfahrungen zu machen. Aber die gesetzlichen Vorschriften bei der Wahl wurden jetzt beobachtet, ohne die geringste Einmischung der Polizei und der Regierungen von den Ürwahlen bis zur Verkündung des Wahlergebnisses. Gegen die Willkühr und gegen die Begünstigungen des Absolutismus von Gottes Gnaden, sowie der hohen und niederen Bureaukratie, war sonst das Wort gerichtet: „Wem Gott ein Amt gibt, dem gibt er auch Verstand." Jetzt, wer