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Beilage zur Nassauischen

M 232.

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Montag den 11» Dezember

1828.

Uebersicht.

Deutschland. Frankfurt (Reichstag). Die Abdankung des Kaisers von Oesterreich. Die konstituirende Versammlung für Frankfurt). Elberfeld (Der konstitutionelle Verein und der Märzvereiu). Leipzig (Der letzte Brief Robert Blums). Berlin (Die Auf­nahme der oktroyirten Verfassung. Die Abgeordneten. Der Belagerungs­zustand). Wien (Entfernung mehrerer Personen der alten Hofpartei). Frankreich. Paris (Tagesbericht.)

D e u t s ch l a n d.

Frankfurt, 9. Dez. (Nationalversammlung. D. Z.) Vorsitzender: Heinr. v. G'agern. Die ministeriellen Antwor­ten, die heute ertheilt werden, sind folgende:

v. Schmerling: Die Herren Rheinwald, Fehrenbach, Peter und Pfähler haben an das Reichsministerium die Frage gerichtet:Ob dasselbe wegen der obschwebenden Zerwürfnisse mit der Schweiz die Maßregel des Fruchtausfuhrverbots gegen die schweizerische Eidgenossenschaft in Anwendung zu bringen beabsichtige." Auf diese Frage habe ich mich nur auf Das­jenige zu beziehen, was ich bereits am 17. Nov. zu erklären hatte, daß nämlich das Neichsministerium und wie ich glaube wird man hierin demselben beistimmen durchaus nicht in der Lage ist, die Maßregeln, die es gegen die Schweiz beantragt hat, schon jetzt näher zu bezeichnen. Nur bemerke ich, daß das Neichsministerium bei der Wahl der Maßregeln gar wohl berücksichtigt hat, daß dadurch deutsche Staatsbürger nicht benachteiligt werden.

Die Interpellationen des Abg. Herrn Wiesner gehen im Wesentlichen dahin, ob das Ministerium einen Dermittlungs- wèg in dem obwaltenden Bürgerkriege zwischen Oesterreich und Ungarn einzuschlagen gedenke? Herr Wolf aber interpellirt namentlich dahin, was das Reichsministerium zum Schutze der durch diesen Bürgerkrieg gefährdeten deutschen Interessen vorzukehren gedenke? Von Hrn. Wiesner wird insonders sehr lebendig darauf hingewlesen, wie das Reichsparlament seine Sympathie für die ungarische Nation an den Tag ge­legt und deßhalb verpflichtet sey, sich für dieses hochherzige Volk zu verwenden.Meine Herren, die Sympathien dieses Hauses und aller Deutschen für das magyarische Volk sind unbestreitbar und das Ministerium theilt sie. Allein daraus glauben wir grad noch nicht zu folgern, daß wir sehr leben­dige Sympathien auch für die gegenwärtige ungarische Regie­rung empfinden. Da nun ferner weder von dieser, noch weni­ger aber von der österreichischen Regierung die Vermittelung des Ministeriums angerufen worden, so können wir uns kaum berufen fühlen, eine solche Vermittelung anzubieten. Was den Schutz der deutschen Interessen betrifft, die durch diesen Bürgerkrieg offenbar und nicht wenig gefährdet sind, so be­dauern wir, bei der großen Entfernung, wie begreiflich, direkt dafür nicht wirken zu können. Wir hoffen indeß von den Operationen des österreichischen Heeres, daß jene Nachtheile, welche durch Einfälle ungarischer Schaaren auf das deutsche Gebiet entstehen, bald beseitigt seyn dürften." (Bewegung der Heiterkeit.)

Der Abgeordnete Wiesner hat woch eine Interpellation gestellt, nämlich: ob das Reichsministerium das Beispiel des steiermärkischen Landtags nachgeahmt habe, welcher bereits gegen die Maßregeln des Fürsten Windssch-Grätz Protest ein­gelegt habe und ob es die von Windisch-Grätz so widerrechtlich bedrohten Provinzen von Nieder- und Oberösterreich durch einen reichsministeriellen Protest gegen die tyrannische Willkür in Schutz genommen habe? DaS Ministerium hat einen solchen Protest nicht eingelegt, denn dieser würde den Vorwurf der Phrase mit Recht verdient haben. .

Eine zweite Frage ist dahin gerichtet, welche Maßregeln das Reichsministerium ergriffen habe, um zwei widerrechtlich verhaftete Bürger von Gratz, die nach Wien abgeführt worden, aus den Händen der Militärgewalt zu befreien? Das Reichs- minifterium hat in dieser Angelegenheit keine Maßregeln er­griffen. Ich glaube, daß das auch ganz zweckmäßig war, nach­

dem ich von Männern aus Steiermark in der neuesten Zeit die Erläuterung erhalten hatte, daß jene Bürger keineswegs vor ein tyrannisches Kriegsgericht gestellt, sondern nur, um als Zeugen in Wien vernommen zu werden, dahin eingeladen worden sind. (Heiterkeit in der Versammlung.)

Rheinwald behält sich vor, in Beziehung auf ein et­waiges Ausfuhrverbot gegen die Schweiz den geeigneten An­trag zu stellen.

Wiesner aus Wien verschiebt seinen Antrag ebenfalls aufdie nächste günstige Gelegenheit."

Camille Wagner und mehr als zwanzig Genossen stellen einen Antrag dessen Dringlichkeit jedoch abgelehnt wird und der deßhalb an den österreichischen Ausschuß verwiesen wirdauf Errichtung eines Zollverbandes und eines Schutz- und Trutzbündnisses zwischen Oesterreich und Deutschland.

Wesendonck: Der Biedermann-sächsische Ausschuß ver- schleift die Anträge über die preußischen Verhältnisse, er ist meinen Erkundigungen zufolge gestern nicht einmal zusammen­getreten, um die ihm überwiesenen Gegenstände auch nur in Berathung zu ziehen. Ich beantrage, daß er zur Beschleuni­gung aufgefordert und ihm aufgegeben werde, nächsten Mon­tag Bericht zu erstatten.

v. Saucken erklärt im Namen des angeschuldigten Aus­schusses, daß derselbe, was den frühern Wesendonck-Grubert'schcn Antrag betreffe, authentische Ermittelungen von den Reichs- kommiffären in Berlin eingefordert habe. In Bezug auf den jüngsten Wesendonck'schen Antrag, so sey der Ausschuß der Meinung, daß abzuwarten, wie das preußische Volk selbst die neuesten Regierungsmaßregeln aufnehme. (Forts, f.)

Frankfurt, 9, Dec. Die konstituirende deutsche Reichö- versammlung beschäftigte sich in ihrer heutigen 132. Sitzung, nachdem zuvor Reichsminister von Schmerling mehrere Inter­pellationen beantwortet hatte, mit der Berathung folgender Berichte: 1) über die beantragte Untersuchung gegen den Her­ausgeber derReichstagszeitung" Günther wegen Preßver­gehen, 2) über die vom -PolizcigvUchte. de,r freien.Stadl^ Frank­furt beantragte Zustimmung zu einer auf Klage des Abge­ordneten Minkus wider den Abg. Jürgens, als Herausgeber derFlugblätter", wegen Verleumdung eingeleiteten Unter­suchung, 3) über die vom Jnquisitoriate zu Grünberg bean­tragte Genehmigung zur Fortsetzuug der Untersuchung gegen den Abg. Levysohn. Die Anträge des Ausschusses: die Zu­stimmung zur Untersuchung beziehungsweise Fortsetzung dersel­ben zu ertheilen, wurden für alle drei Punkte angenommen.

Frankfurt a. M., 6. Dez. (D. Allg. Z.) Die Nachricht von der Abdikation des Kaisers Ferdinand von Oester­reich zu Gunsten seines Neffen, des Erzherzogs Franz Joseph, hat hier einen ungemeinen Eindruck hervorgebracht.^ Sie ist allen Kreisen durchaus unerwartet gekommen. Der Reichsver­weser, Erzherzog Johann, welcher durch Estaffette von diesem Ereigniß in Kenntniß gesetzt wurde, war, wie man vernimmt, aufs höchste überrascht.

Der Vcrfassungsausschuß der konstituirenden Ver­sammlung des Freistaats Frankfurt hat sich, wie es heißt, bereits darüber vereinbart, daß die Bildung eines Re­gierungsraths und eines Großraths nach rein dcmokratfichtzn Prinzipien, die Trennung der städtischen Verwaltungsangele- genheiten von den eigentlichen staatlichen Verhältnissen und die völlige Scheidung der Justiz von der Verwaltung als Grundzüge der neuen Verfassung aufgestellt werden müßten.

In diesen Beziehungen würde der Verfassungsausschuß allerdings den Wünschen'und Ansichten der großen Majorität der Bevölkerung gemäß verfahren seyn. Die Art der Aus­führung aber wird die Hauptschwierigkeiten darbieten.

Frankfurt, 8. Dez. (D. Z.) Der Erzherzog Ferdinand ist heute von Potsdam hier eingetroffen und im Englischen Hofe abgestiegen.

Der Gedanke, Reichsgesandte nach Kremsier zu schicken, ist als aufgegeben zu betrachten.

Elberfeld, 6. Dez. In der heutigen Sitzung des kon­stitutionellen Vereins ist folgender Antrag gestellt:Der von der Minorität der Reichsversammlung gegründete Märzverein ist den verfassungsmäßigen Stetten des Volkes und der Regie-