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Nassauische

Allgemeine Zeitung.

«M 227. Dienstag den 5» Dezember 1SM

Die Nass. Allg. Zeitung mit ihrem belletristischen Beiblatt erscheint täglich. Der vierteljährige PränumerationSpreis ist in Wiesbaden 8 fL, für den Umfang bei? Herzogthums Nassau, des Großherzogthums und KurfürstenthumS Hessen. der Landgrasschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fL 30fr., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes 2 fl. 40 fr.Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, aus­wärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Zur Besteuerungsfrage.

Deutschland. Wiesbaden (Landtag). Frankfurt (Reichstag).

Mannheim (Versuch eines Putsches in Konstanz). Würzburg Die Versammlung der deutschen Bischöfe und die Nationalversammlung).

Altenburg (Die Herzogin gestorben. Thronwechsel).Berlin

(Die Bemühungen Gagerns). Brandenburg (Erste beschlußfähige Sitzung der Reichsversammlung. Fremdenpolizei). Wien (Der Krieg mit Ungarn). Ärentfier (Das Programm des Ministeriums). Frankreich. Paris (Telegraphische Depesche über die Flucht des Papstes).

Zur Besteuerungsfrage

Grau, theurer Freund, ist alle Theorie, doch grün des Lebens goldner Baum.

Gothe.

. So lange es Steuern gibt, hat es auch an gelehrten Leuten nicht gefehlt, welche Bücher geschrieben haben über die Art und Weise der Besteuerung. Es sind Systeme aufgebaut und wieder zerstört worden, und was ein Schriftsteller als das vorzüglichste und allein richtige angepriesen, das hat ein Anderer als zweckwidrig und unhaltbar verworfen.

Wir beabsichtigen nicht, die Forschungen der Staats­finanzmänner in diesem Fache zu besprechen, sondern nur zur Aufklärung und Berichtigung der Begriffe einige Worte von der rein praktischen Seite an unsere Mitbürger zu richten, da wir vernommen haben, daß wegen des Gesetzes vom 7. vori­gen Monats, die Einführung einer wachsenden Einkommen­steuer betreffend, große Mißverständnisse obwalten.

, Die höchste staatswißenschaftliche Gelehrsamkeit bringt uns ulcht über den einfachen Satz hinaus:

das Bedürfniß der Staatskasse muß, soweit es nicht aus eigentlichen Staatsrevènüen gedeckt werden kann, auf dem Wege der Steuererhebung aufgebracht werden. Da das Staatsbedürfniß von'den Abgeordneten des Volks ermittelt und bewilligt wird, so ist es klar, daß die Regierung kein besonderes Interesse dabei hat, auf welche Art die Ange­hörigen des Staats sich hineintheilen und sie würde dieses denselben, selbst überlassen können, wenn sie nicht auf der an­deren Seite die Pflicht hätte, durch vernünftige Gesetzgebung dasitr zu sorgen, daß eine gleiche Vertheilung statlfindet und ulcht Einer für den Andern bezahlen muß.

Betrachten wir die Einleitung zu dem Steuergesetz vom rl809, 1° finden wir, daß die damaligen Regenten diese ^luagchten vorzugsweise vor Augen hatten, denn dort lesen wir:

8. 1. (Besteuerung des reinen Einkommens.) Die Slaatsbedürfnisse, insoweit sie nicht durch Einkünfte aus den Staatsgütern und Regalien gedeckt sind, lallen durch Besteuerung des reinen Einkommens Unse­rer Unterthanen aufgebracht werden.

8. 2. (Gleichheitliches Beitragsverhältniß , nach Aufhebung der bisherigen Befreiungsvorrechte.) Zu der Theilnahme an diesen Staatsauflagen soll in Zu- - x Regel nach, und so viel es möglich ist, eine des reinen Einkommens in gleichheitlichem Verhältniß beigezogen werden."

Hiermit stimmt denn auch der schöne Schluß des Gesetzes überein, welcher also lautet:

Schließlich haben Wir bei dieser neuen Einrich­tung des Steuerwesens keinen andern Zweck, als die Erleichterung des Einzelnen durch gleichmäßigere Ver­theilung der Staatslasten auf Alle, und die der Ge­sammtheit zum Vortheil gereichende Ersparung alles unnöthigen Administrationsaufwandes. Wir erwarten daher von allen Unterthanen, daß sie diese gerechte und wohlwollende Absicht nicht allein dankbar erken- nen, sondern auch zu deren Erreichung, ein Jeder, so weit an ihm ist, gern und thätig beitragen werden." Wenn es fest steht, daß die Besteuerung des reinen Ein­kommens die beste, oder gerade heraus gesagt die allein richtige Norm ist, so erscheint es auch nach obigen Andeutun­gen als ausgemachte Wahrheit, daß Nassau seit 39 Jah­ren sich des besten Steuergesetzes erfreut und den­noch fordert das Jahr 1848, in Folge seiner Märzrevolution, eine Veränderung!

Mit der gleichheitlich en Besteuerung ist man nicht mehr zufrieden, weil man heraus gefunden hat, daß der Reiche mehr bezahlen kann, als der Arme, und der Weg, auf welchem wir den Armen erleichtern könnten, nämlich, wenn wir ihm die Steuer ganz schenkten, oder auf einen geringern Betrag setzten, wodurch die Last von selbst bei den Bemittelten an­wachsen würde, wird für einen Umweg gehalten, weshalb wir uns denn mit der größten Eile auf den Holzweg be­geben haben.

Bei aller Ehrfurcht, die wir vor den aus verfassungs­mäßigem Wege zu Stande gekommenen Gesetzen haben, können wir nicht bergen, daß uns das Gesetz über die wachsende Ein­kommensteuer nicht gefällt und machen uns bittere Vorwürfe, nicht früher dagegen aufgetreten zu seyn, da wir indessen von allen Seiten Stimmen sich dagegen erklären hören, so ist es vielleicht auch jetzt noch Zeit, unsere Ansicht zu veröffentlichen.

Die wachsende Einkommensteuer ist 1) fast zwecklos, da sie der Staatskasse nur eine geringe Summe liefern wird, 2) dem Prinzip der gleichen Berechtigung und Verpflichtung entgegen, was doch unsern neuen Zuständen überall zu Grunde gelegt werben soll, und 3) gemeinschäblich, indem sie, wie ehe­mals der Schmuggelhandel, den ehrlichsten Mann zu einem Betrüger macht, dann aber noch die häuslichen und Familien­verhältnisse durch polizeiartiges Eindringen in die Geheimnisse des Einzelnen in hohem Grade verletzt, mithin auch die so eben erst sicher gestellt geglaubte Freiheit beeinträchtigt und endlich ein Spionirsystem verbunden mit den gehässigsten De­nunziationen hervorruft.

Oder glaubt ihr sozialistischen Träumer etwa, daß wir schon so weit mit der Bildung des Volks gekommen wären, daß Jeder sich bestrebte, in allen Beziehungen seine Schuldig­keit gegen die Gesammtheit zu erfüllen?

Wir glauben es nicht, so sehr wir auch wünschen, daß es bald der Fall seyn möchte, und hätten wir auch nicht den massenhaften Holzfrevel in den Gemeinde- und Staatswaldun­gen mit eigenen Augen gesehen.

Zu den oben bezeichneten Fehlern der neuen Steuerart gesellt sich nun auch noch die Schwierigkeit der Einrichtung. Nicht genug, daß die meisten Leute gar nicht wissen, was man unter dem reinen Einkommen versteht, (der nassauische Zu­schauer hält nur den Ueberschuß dafür, welchen der Steuer- pflichtige am Ende des Jahrs in der Kasse hat) es ist dieses