Nassauische
Allgemeine Zeitung.
^U 225. Samstag den 2. Dezember 1848.
Die Nass. Allg. Zeitung mit ihrem belletristischen Beiblatt erscheint täglich. — Der Vierteljährige Pränumerationspreis ist in Wiesbaden 8 fl., für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des Großherzogthums und KurfürstenthumS Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt Ä fl. 30 fr., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes Ä fl. 40 fr. — Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
u e b e r s i ch t.
Die nassauische Rechnungskammer.
Die Rede Welcker's.
Deutschland. Frankfurt (Reichstag). — Konstanz (Unruhen). —
Leipzig (Robert Blum). — D r esd cn (Widerlegung). — Branden
burg (Der Landtag. GagernS Mission gescheitert). — Wien (Der
Feldzug gegen Ungarn. Dankadresse an Windischgrâtz).
Italien. Rom (Die revolutionären Wirren).
' Frankreich. Paris (Tagesbericht. Proklamation L. Bonapartes).
O Die nassauische Rechnungsnummer
I Es ist bisher viel gegen, aber wenig für die Rechnungs- $ kammer gesprochen und geschrieben worden. —
»In einer Zeit, wie die gegenwärtige, wo alles Bestehende, es mag gut oder schlecht seyn, angegriffen wird, darf dies WM befremden.
Wenn es aber richtig ist, daß eine Sache darum noch nicht allgemein und unbedingt verwerflich ist, weil sie vielfach angefochten wird, so darf die Geltung dieses Satzes wohl auch für die Rechnungskammer, und zwar aus dem Grunde behauptet ! werden, weil diese Behörde nicht etwa, weil ihre Nothwendig- ' "it unb, Nützlichkeit im Staatsorganismus bestritten worden wäre, sondern blos des Kostenpunktes wegen der Gegenstand häufiger Anklagen und Beschwerden war.
Bei der bevorstehenden Einführung einer neuen Verwal- tungsorganisation ist es daher an der Zeit, zu untersuchen, ob und inwiefern diese Angriffe gegründet sind.
1 Bekanntlich hat nun nicht die frühere Deputirtenkammer, sondern allein die Herrenbank das Budget der Herzog!. Rechnungskammer immer zu kostspielig gefunden und deshalb auf Reduktion des Personals derselben angetragen. Daß es dabei weniger der Sache selbst, als vielmehr einzelnen hoch besoldeten Personen galt, ist eben so bekannt. Aber man wollte auf den Antrag nicht eingehen, vorschützend, daß die Arbeitsmasse sich von Jahr zu Jahr nicht mindere, sondern vermehre, und daß das wirklich arbeitsfähige Personal diese, auch bei dem ausdauerndsten Fleiße, kaum zu bewältigen im Stande sey.
Unsere aus der neuen Zeit hervorgegangene Ständekammer hat die Klage der Herrnbank fortgesetzt, ohne zu prüfen, ob der Fortbestand der Rechnungskanimer bei Reduktion des Personals, worauf angetragen wurde, auch möglich sey, und die Regierungskommisston suchte sich dadurch zu helfen, daß sie die Zutheilung des Gemeinderechnungswesens der Aemter M Aussicht stellte.
Letzteres soll nun nach dem Entwurf der neuen Gemeindeordnung wirklich geschehen.
Hier werfen wir zuerst die Frage auf: wird auf diesem Zweck der Kostenverminderung denn auch wirklich
Antwort darauf muß ein entschiedenes Nein seyn; durch die Ueberweisung der Kontrole über »brechnungswesen an die Aemter anders, als daß nunaÄ auf dem Budget der Herzog!. Rech- g c ime standen, nun auf dasjenige der Kreisämter kom
men. Daß sich dieselben hier vermindern werden, ist gar nicht anzunehmen, wenn man bedenkt, daß die Arbeit dieselbe bleibt, folglich auch ebensoviel Arbeitskräfte vorhanden seyn müssen; ja eS stellt sich vielmehr als höchst wahrscheinlich dar, daß eine Kostenvermehrung eintritt, wenn, wie es nach 8. 71 der Gemeindeordnung der Fall seyn wird, der Beamte mit dem Amts- revisor sich zur Notatenerledigung und behufs des Rechnungs- Abschlusses an Ort und Stelle verfügen muß; (was voraussichtlich bei einer und derselben Gemeinde einigemal im Jahre nothwendig werden wird) wodurch also neben der Besoldung bedeutende Diäten und Reisekosten erwachsen; oder es würden, wenn der Gemeinderath 2C. sich zu dem angegebenen Zwecke an den Amtssitz zu begeben hätte, für diesen mit dem Ge- scbäfte der Notatenerledigung große Zeitversäumniß und Unkosten verbunden seyn.
Der Zweck einer Verminderung der Staatsausgaben wird also.durch die beabsichtigte Trennung des Gemeinderechnungswesens. von der Rechnungskammer, nicht erreicht werden; aber wenn diese Trennung nun dennoch geschähe, was würde für die Handhabung der so nothwendigen Kontrole selbst die Folge seyn?
Die Antwort läßt sich auch hierauf leicht finden.
Da nämlich alle Rechnungen über öffentliche Fonds in Einnahme wie in Ausgabe mehr oder weniger mit einander korrespondiren, so ist eine Vergleichung derselben absolut nothwendig, was bei der Zentralisation leicht möglich war, und den großen Vortheil hatte, daß oft sehr bedeutende Summen, wie der Erfahrung vielfältig gelehrt, zum Vortheil der Fonds entdeckt wurden, die sonst unverrechnet geblieben wären.
Wird die Zentralisation aufgelöst, so fällt neben vielen andern Vortheilen, welche dieselbe im Rechnungssache gewährt, auch diese Vergleichung weg, oder sie ist nur durch weitläufige und zeitraubende Korrespondenzen möglich.
Andererseits geht dadurch aber auch noch die unabhängige Stellung, welche das flöevisionspersoual der herzoglichen Rech- nungskammer der bei der Verwaltung der Gemeinden bethei- ligten Personen gegenüber hatre, verloren, während der Amtsrevisor, in seinem direkten Verkehre mit dem Gemeinderathe re. oder in den nahen Beziehungen, in die er zu demselben tritt, leicht der Gefahr einer Vernachlässigung des Gemeindeinteresses ausgesetzt ist.
Und endlich darf nicht unerwähnt bleiben, daß in der Uebertragung der Kontrole des Gemeinberechnungswesens an die Aemter eine große Inkonsequenz liegt, indem die letzteren, so frei auch die Gemeinden in der Verwaltung seyn mögen, daran doch immerhin noch Theil nehmen, also bei gewissen Handlungen selbst Mitverwalter sind und daher bei der Nota- minirung und dem Abschlusse der Rechnungen in den Fall kommen können, in der eigenen Sache selbst Kläger und Richter seyn, oder Fehler, die sie in der Verwaltung gemacht haben, mit Stillschweigen übergehen zu müssen.
Da also auf dem von der Regierung projektirten Wege , der Zweck einer Kostenverminderung nicht erreicht, der so nothwendigen und nützlichen Kontrole über den Gemeindehaushalt aber offenbar geschadet werden wird, so halten wir es im Interesse des Landes für unsere Pflicht, schließlich noch anzudeuten , auf welch anderem Wege es möglich ist, eine Verminderung des Budgets der Herzog!. Rechnungskammer herbeizuführen.