ter gestaltet hätten. Die uns gestern Abend von dem Grafen Bray mitgetheilte Depesche des baierischen Gesandten in Wien vom 14. Okt., welche berichtet, daß am 15. Okt. bereits eine Armee von 60,000 Mann vor den Thoren von Wien versammelt seyn werde, und daß man das Eintreffen des Fürsten Windisch-Grätz und seiner Truppen in wenig Stunden erwarte, stellt auch eine vorläufige gewaltsame Entscheidung der Dinge in die allernächste Aussicht. Nach reiflicher Erwägung beschlossen wir indeß , heute Mittag unsere Reise in der Richtung von Wien fortzusetzen. Die uns entgegenkommenden Nachrichten werden uns dann über die fernern Schritte bestimmen müssen und schon in Passau oder in Linz wird sich beurtheilen lassen, ob ein unmittelbares Auftretm von unserer Seite auf dem Schauplatze der Begebenheiten räthlich oder nur möglich ist."
Von Passau schrieben sie nach 24stündigem Aufenthalt am 19. Oktober über die von ihnen erlassene Proklamation und von Linz am 21. Oktober: „ Von der stets neu durch Emissäre und häufig durch sehr lügenhafte Zeitungsartikel aufgeregten Stadt- und Landbevölkerung hatten wir schon auf der Herreise, ebenso wie nach unserer Ankunft, hier in Linz manche Zeichen, so z. B. vernahmen wir unterwegs von Einzelnen, Bürgern und Landleuten, daß die Verdächtigungen, der Kaiser wolle alle früheren Zusagen zurücknehmen, die Anhänglichkeit an ihn und sein Haus tief erschüttert haben. Man tadelte laut seine Entfernung, betrachtete das Land als ohne Regierung, und selbst die Männer, die mit uns sprachen, äußerten so ruchlose Gedanken, wie: Es muß mit Windisch- Grätz, Radetzky und Andern so verfahren werden .wie mit Latour. Auch hörten wir, sowie schon in Passau wiederholt, daß Viele wünschten, wieder unter bairische Herrschaft zu kommen. Auch hier erklärten uns Nationalgardenosfiziere und Mitglieder des Gemeinderaths, welche meist selbst konservativ waren, doch den auffallenden Schritt einer offiziellen Unterstützung der Zuzügler nach Wien mit durch die Rücksicht auf die aufgeregte Stimmung der Bevölkerung, welche auch von dem Gouverneur den Aufruf des Landsturms forderte..... Ueber die Wirkung des Rückzugs der Ungarn und der entschiedenen Forderung des Kaisers, daß die Proletarier entwaffnet und die akademische Legion aufgelöst werde, welches durch genaue Zernirung der Stadt erzwungen werden solle, konnten wir bis jetzt nichts vernehmen.... Jetzt erst, nachdem wir möglichst -alle Erkundigungen eingezogen, faßten wir unsern Entschluß über die weitere Richtung unserer Reise. Dieser Entschluß fiel in Uebereinstimmung mit dem uns auch von Sr. kaiserl. Hoh. dem Erzherzog-Reichsverweser schon in Frankfurt ausgesprochenen Wunsche dahin aus, zuerst in das kaiserliche Hoflager nach Ollmütz und erst von da nach Wien zu reisen. Dazu mußte uns besonders auch die Rücksicht bestimmen, daß die für unser Vermittelungögeschäft wesentliche Kenntniß der bestimmten Ansichten und Forderungen von jeder der beiden Hauptparteien zunächst mit den Mittheilungen des konstitutionellen Ministers beginnen müsse. Denn von dieser Seite werden zuerst die bestimmten Bedingungen der Aushebung des Belagerungs- und des Kriegszustandes ausgesprochen werden müssen. Außerdem lassen die Nachrichten, die wir bisher über die Verhandlungen deS Reichstags erhielten, indem derselbe unter dem unmittelbaren Einflüsse der Waffen in dem Sitzungssaale selbst verhandeln soll, uns keinen sicheren Anfangspunkt für unsere Vermittelung in Wien erwarten. Wahrscheinlich wird diese Vermittelung viel leichter werden, wenn durch die Fortdauer der Einschließung von Wien die Sachen dort eine bestimmtere Gestalt gewonnen haben." (Schluß folgt.)
Deutschland.
□ Wiesbaden, 27. Nov. Es haben sich mehrfach Stimmen des Tadels darüber erhoben, daß die Publikation des neuen Gemeindegesetzes, der größten und wichtigsten Arbeit, womit sich unser Landtag bisher beschäftigt hat, noch immer nicht erfolgt sey. So wenig es nun einem Zweifel unterliegt, daß während des Zeitraums, seit welchem die Berathungen über den eigentlichen Tert dieses Gesetzes geschlossen sind, die Publikation längst hätte erfolgen können, so unzweifelhaft dürfte es auch seyn, daß diese Publikation noch zur Zeit ohne allen Zweck gewesen wäre, weil es — und zwar, wie sich aus Nachstehendem ergeben wird, ohne alle Schuld der Regierung — noch an denjenigen Theilen des Gesetzes fehlt, ohne welche dessen Einführung in's Leben unmöglich ist. Dahin gehört vorerst ein Regulativ für sämmtliche, zum Zwecke der Gemeindeverwaltung nothwen
digen Wahlen. Die Ständeversammlung hatte ihre, zur Bearbeitung des Gemeindegesetzes niedergesetzte Kommission beauftragt, ein solches Regulativ auszuarbeiten, welcher Auftrag aber vor der Beurlaubung nicht mehr vollzogen worden ist, und ist, dem Vernehmen nach, der Berichterstatter dermalen noch mit der Ausarbeitung dieses Regulativs beschäftigt. Ebenso wird dem Vernehmen nach von Seiten der Regierung an den zu dem Kommunalgesetz erforderlichen Vollziehungsinstruktionen mit Eifer gearbeitet, so daß sofort nach abgelaufener Beurlaubung das Gemeindegesetz mit der Wahlordnung, mit der Instruktion für Bürgermeister und Gemeinderäthe, mit der Instruktion für Gemeinderechner, mit der Instruktion für die Feldgerichte und mit der Instruktion für die neu zu bestellenden Gerichtsvollzieher wird publizirt und im Laufe des Monats Dezember vollständig in Vollzug gesetzt werden können.
Wenn es nun auch vielleicht Manchem erwünscht gewesen wäre, das neue Gemeindegesetz schon früher ausführlich kennen zu lernen, so boten ihm sowohl die Tagesblätter als auch die inzwischen veröffentlichten Kammerprotokolle hierzu genügende Gelegenheit dar; keineswegs aber ist das Verordnungsblatt ein Organ zu diesem Zwecke, indem solches der Natur der Sache nach nur alsdann und deßhalb die Gesetze zur Kenntniß des Volkes bringt, wann und damit solche vollzogen werden sollen, was bei dem Gemeindegesetz aus den angegebenen Gründen bisher noch nicht möglich gewesen ist.
Zum Schluffe wollen wir noch darauf aufmerffam machen, daß es für die Regierung an allem und jedem Motive fehlt, die Publikation und den Vollzug des Gemeinvegesetzes, wie es eben vorliegt, irgendwie zu beanstanden, indem dasselbe je bekanntlich in allen wesentlichen Punkten mit dem von der Regierung yorgelegten Entwürfe vollständig übereinstimmt.
PP Vom Westerwalde, 26. Nov. Der Erzbischof von Paris, HerrSibour, hat, durch diebevorstehende Wahl eines Präsidenten der Republik veranlaßt, ein Schreiben an du Geistlichen seiner Diözese erlassen, das auch in Deutschland gekannt und beherzigt zu werden verdient. Er sagt:
„Nun, Herr Pfarrer, kommt einer der wichtigsten Theile der Verfassung, der wir unsern Segen ertheilt haben, in Vollzug; Frankreich ist berufen, in einem Monate den Präsidenten der Republik zu wählen. Es gibt keinen wichtigeren Akt; er kann den öffentlichen Frieden für lange Zeit sichern oder gefährden. Die Parteien sind in Bewegung rund um uns her; man muß keine Besorgniß vieserhalb hegen; denn es ist dieses eine der Bedingungen unseres politischen Lebens; die Parteien suchen sich den Sieg zu sichern,
ist. Ich habe nicht nöthig, Ihnen, Herv^Pfarrer, zu sagen, ich habe nicht nöthig; dem Klerus dieser Diözese zu sagen, daß Sie als Bürger das Recht und die Pflicht haben, nach ihrem Gewissen sich für eine der Kanvivaturen, die ausgestellt werden, zu erklären, „daß Sie aber als Priester außerhalb „aller Parteien bleiben müssen, denn die Religion muß erhaben „bleiben über diese Region, wo die menschlichen Leidenschaften „aufbrausen und sich entflammen. Die Religion ist für alle „Menschen eine gemeinsame Mutter; sie hat es nicht blos mit „einzelnen Personen zu thun; sie gleicht jenen erfrischende« „Quellen, wo nach dem Kampse Sieger und Besiegte Er- „quickung suchen." Ich ersuche den Klerus von Paris, nach diesen erhabenen Grundsätzen sein Verhalten einzurichten, aus daß man ihn nicht beschulvige, daß er sein Amt zur Verfügung stelle für den Sieg einer Partei."
Handelt ein Priester nach solchen Grundsätzen in ächt christlichem Geiste, so wird er nach den Worten des Evangeliums Allen Alles werden. Der Erzbischof Auguste d'Affre, Sibours Vorgänger, ist in Anwendung derselben auf de« Barrikaden von Paris gefallen; er hat sich dadurch die Hochachtung aller Parteien erworben und sich selbst ein unvergängliches Denkmal erbaut.
Frankfurt, 27. Rov. (D. Z.) (Nationalversammlung.) Vorsitzender: Vicepräsident Riesser. Francke erstattet m Namen des österreichischen Ausschusses Bericht über das vor Berger zur Vorlage gebrachte Wahlausschreiben bei Landesguberniums in Mähren. Der Ausschuß beantrag- einstimmig:
„In Erwägung, daß bei Wahlhandlungen, als nothwendige Bedingung des Vertrauens in die Wahl, die Wahlbehörde eines jeden Einflusses sich zu enthalten hat, -'der Erlaß des Mährisch-Schlesischen Landesgubernium zu Brüm vom 20. v. M. aber die Wahlbehörde zu einem Einflüsse auffordert, erklärt die Nationalversammlung: daß ver genannte Erlaß zu mißbilligen ist und fordert das Reichs-