Nassauische
Allgemeine Zeitung.
^N 217» Donnerstag den 23. November 1848.
Die Nass. Allg. Zeitung mit ihrem belletristischen Beiblatt erscheint täglich. — Der vierteljährige Pränumerationspreis ist in Wiesbaden Ä für den Umfang des Herzogthums Staffan, des Großherzogthums und Kurfurstenthums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt S ft. 30 fr., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- nnd Tarisschen Verwaituugsgebietes A fi. 4t«d fr. — Jnsera te werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. SchellenbergZ'chen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Steuer Verweigerung und Volksbestechung.
Verhältniß der Schule zur Kirche.
Deutschland. Mainz (Truppenausmarsch). — Frankfurt (Aufruf des Reichsverwesers. Reichstag). — Darmstadt (Die Diätenrechnung des Abg. Zitz). — Mannheim (Bassermann). — Düsseldorf (Eine provisorische Regierung beabsichtigt) — Berlin (Die Aufregung in Schlesien und am Rhein. Militärzüge in die Provinzen). — Breslau (Stürmische Tage). — Wien (Bekanntmachung in Betreff der Hinrichtung). — Kremsi er (Der österreichische Reichstag).
Frankreich. Paris (Tagesbericht).
ihren Beschluß der Steuerverweigerung nichts weiter gethan, als das Volk iin Großen zu bestechen versucht, und obendrein, ohne daß ihr die mindeste rechtliche Befugniß dazu zustand. Die Früchte dieses unedlen Verfahrens wird die Zukunft zeigen — und vielleicht gerade die bittersten wird die Berliner Versammlung selber zu schmecken bekommen. Denn nicht ungestraft entweiht man eine politische Bewegung dadurch, daß man die niedrigen Motive des Eigennutzes und der Geldgier hineinschleudert.
):( Verhältniß der Schule zur Kirche.
Erster Artikel.
* Steuerverweigerung und Volksböstechung.
Wenn die preußische Landesversammlung in Berlin durch ihren passiven Widerstand auf eine Weile unsere Achtung erwerben konnte, dann hat sie dieselbe durch ihre neuesten Beschlüsse, welche sehr bedeutend in den a kti ven Widerstand hinüberspielen, bereits wieder verscherzt. Je nach den Umständen wechselt sie ihre Rolle. Als es galt, der Krone das Recht der Verlegung, Vertagung, Auflösung streitig zu machen, da hieß es: die Versammlung ist eine rein konstituirende, zur Vereinbarung der Verfassung berufene, welche nicht nach dem sonst bei Landtagen geltenden konstitutionellen Brauch behandelt werden darf. War aber die Versammlung blos eine konsti tuirende, dann hatte sie auch mit Steuerbewilligung und Steueiverweigerung noch gar nichts zu schaffen, in dem Einberufungspatent steht überdies kein Wort von den Steuern und so lange die Versammlung selbst verfassungsmäßige Grundsätze in diese Frage noch nicht ausgestellt hatte, ist der Beschluß der Steuerverweigerung eine ganz unbegründete Usurpation.
Den Zweck hat man freilich damit erreicht; man hat die Fackel des Bürgerkrieges, die in der Stadt Berlin nicht recht zünden wollte, auf das platte Land geworfen, man hat an den Eigennutz der Massen appelirt und mit dieser Appellation dringt man bekanntlich am ersten durch. Aber dieses vielfach mißbrauchte Lockmittel, welches die neue Bewegung von Anfang an entweiht hat, ist auch ein abscheuliches und eines edlen Geistes durchaus unwürdig. Es hört gewiß eine starke Portion von einem Jesuiten dazu, wenn man glaubt, daß der Zweck auch solche Mittel heilige. Die politische Bewegung wird dadurch auf der Stelle in den Kreis des gemeinsten Privatinteresses herabgezogen. Machen wir uns keine Täuschung. Die große, ungebildete Masse will materiellen Gewinn. Wenn man ihr weiß macht, durch die russische Despotie werde' jeder arme Teufel ein reicher Mann , dann huldigt sie dem Ezaaren, und wenn man ihr den gleichen Bären in Betreff der Republik aufbindet, dann huldigt sie der Republik. Wer das Nicht glaubt, der verlasse nur einmal auf einen halben Tag seine Studierstube und höre, wie die Leute sprechen. Wollen wirs also beim rechten Namen nennen, dann ist das Haupt- argument, durch welches die Wühler ihr Publikum zu fangen
Bestechung. Denn ob ich Jemanden dadurch ich ihm baar Geld gebe, oder dadurch, daß ich verheiße, oder dadurch, daß ich ihn von Zahlungs- Pachtungen entbinde , das Alles ist in seinem moralischen! R.tiv ziemlich gleich. Die Berliner Versammlung hat durch
Wenn wir das Verhältniß der Schule zur Kirche oder umgekehrt in einem politischen und nicht in einem Schul- oder Kirchenblatte zur Sprache bringen, so thun wir das aus einem guten Grunde. Schul- und Kirchenblätter werden, wie sie von Lehrern und Geistlichen ausgehen, so auch in der Regel nur von Lehrern und Geistlichen gelesen. Damit wird aber in der gegenwärtigen Zeit nichts gewonnen: das Volk will auch ein Wort milreden und hat ein Recht dazu. Schule und Kirche sind nicht Gebiete, die den Lehrern beziehungsweise den Geistlichen eigenthümlich zugehörten; diese sind gleichsam nur die Verwalter, und das Volk ist der Eigenthümer. Das haben bis jetzt wenigstens die (protestantischen) Geistlichen in einem höheren Grade erkannt als die Lehrer. Denn während jene zur Ordnung kirchlicher Angelegenheiten auch Laien zu- ziehen, glauben diese noch immer die Verhältnisse der Schule für sich allein durch Lehrerversammlungen, Schulblätter, Leh- rerkommissionen re. regeln zu können. Sie, nämlich die Lehrer, werden ihren Irrthum einsehen, wenn es einmal gilt, die einseitig gefaßten Beschlüsse und Ansichten in's Leben zu rufen. Uns will es scheinen, daß es dermalen besonders für die Schule der Vermittelung bedarf zwischen den Lehrern auf der einen und dem Volke auf der andern Seite, und diese Vermittelung oder Verständigung dürfte sich am Leichtesten durch die auch vom Volke gelesenen Zeitschriften erzielen lassen.
Wie auch schließlich in Frankfurt über die Stellung der Schule zur Kirche, oder umgekehrt entschieden werben mag, den Einzelregierungen wird die Ausführung der Beschlüsse überlassen bleiben, und sie werden dabei sicher den Verhältnissen die gebührende Rechnung tragen. Die Sache ist auch nicht so verwickelt, als sie beim ersten Anblick erscheint. Man hat sich nur dadurch verfangen, daß man schon seit lange immer Kirche und Schule neben einander oder gar feindlich gegen einander gestellt betrachtet. Wenn wir schon das Nebeneinander nicht für eine richtige Auffassung des Verhältnisses halten, so müssen wir das Gegeneinander geradezu als nicht vorhanden in Abrede stellen, und werden diese Behauptung mit wenigen Worten begründen.
Zur Kirche gehören nicht bloß die Geistlichen, sondern auch die Laien;. zur Schule nicht bloß die Lehrer, sondern auch Kinder und — richtig verstanden, die Eltern; Laien, Kinder und Eltern meist zu beiden. Wie sollten nun, fragen wir, Geistliche und Laien ai f der einen, Lehrer und Kinder mit den Eltern auf der andern Seite gleichgültig neben einander oder gar feindselig gegen einander stehen? Gerade herausgesagt: Nicht Kirche und Schulen, insofern zu beiden auch noch andere Personen als Geistliche und Lehrer zählen,