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Nassauische

Allgemeine Zeitung.

J£ 2LS Dienstag den 2L Novembev L8L8.

Die Nass. Allg. Zeitung mit ihrem belletristischen Beiblatt erscheint täglich. Der vierteljährige Pränumerationspreis ist in Wiesbaden 8 fl, für den Umfang des HerzogthuMs Nassau, des Großher^ogthums und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fL 30 fr., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes 8 fl. 40 fr. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, aus­wärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Die verbundenen deutschen Vereine am Mittelrhein.

Deutschland. Wiesbaden (Mordthat in Heidelberg), Mainz (Skandalszenen). Köln (Gerücht über eine nachgiebigere Stimmung des Ministerinms). M ü nchen (Der König). Merseburg (Bauernaufstand). Leipzig (Seltsames Intermezzo bei der Feier für R. Blum). Berlin (Behandlung des Abg. Milde in Breslau. Die Lage wenig verändert), Wien (Windischgrâtz und die Reichskommis- sâre. Die Mörder Latours).

Frankreich. Paris (Tagesbericht).

* Die verbundenen dentfchen Vereine am

Mittelrhein.

So wäre denn also die Entpuppung glücklich vor sich ge­gangen. Der lange Name, an dem wir Wiesbadner so schwer zu schleppen hatten, ist abgelegt. Der Verein für Freiheit, Gesetz und Ordnung ist zum deutschen Vereine umgetauft, aber jene drei Worte sollen auch in Zukunft unser Motto bleiben. Wir sind aus dem leidigen Krähwinkelstadium her- ausgetreten, welches das Steigen oder Fallen der Aktien des Vereins von der öffentlichen Meinung einer einzelnen Stadt, d. h. auf deutsch von Geklatsch abhängig machte. Wir sind jetzt chas Glied eines größeren Ganzen und zwar, wie wir ge­stern ans eigener Anschauung merken konnten, eines Ganzen, welches auf stärkeren Füßen steht, als bisher unsere isolirten nassauischen Vereine. Eine Vereinigung der Letzteren unter sich, die bisher nicht gelingen wollte, ist nunmehr von selber erfolgt; dies ist die erste Probe der stärkenden und läuteren- den Kraft, welche dem Anschluß an ein größeres Ganze fast immer einwohnt. Und der Gedanke des festen Zusammenhal­tes wird nicht blos in der gestern vollzogenen Verbindung seinen Abschluß finden. Bereits waren zwei' Abgeordnete aus Mannheim auf dem gestrigen Kongreß*) zugegen, um den badischen Vereinen Bericht zu erstatten, so daß in Aussicht steht, auch diese werden in kurzem einen ähnlichen Entschluß fassen, wie wir.So wird sich, wie der Abgeordnete von Weilburg, Hr. Professor Krebs treffend sagte, ein Netz über ganz Deutschland bilden, ein Netz aber bildet man um Etwas zu fangen!"

Als der geschäftliche Gegenstand, über dessen Ergebniß wir bereits Bericht erstattet, erledigt war, führte die Diskus­sion zu dem Thema, welches gegenwärtig alle Gemüther be­wegt, den Berliner und Wiener Vorfällen. Mit offenem Frei- muthe wurden die entgegengesetzten Ansichten ausgetauscht, und wohl alle Anwesenden freuten sich der gediegenen Worte, die von beiden Seiten geredet wurden. Als würdigen Schluß- stein dieser Debatte verlas Hr. Hofgerichtsrath Kraft aus Gießen eine Adresse an den Reichsverweser, die wir um ihrer Gediegenheit willen, und zugleich weil sie uns ein vollgültiges

*) Vertreten war: Der Gießener Zentralausschnß durch Hrn. Hofgerjchts- rath Kraft, Hrn. Advvkat Fuhr aus Darmstadt und Hrn. Advvkat Anwalt K r ä m e r ans Mainz, n^bst mehreren anderen Mainzer Herren: Weilburg durch Hrn. Prof. Krebs, Hrn. Kaufmann S. Herz und ^'^aner 'Wtejlet; Eltville durch Hrn. Apotheker Simon

. und mehrere andere Herren, deren Namen uns nicht gegenwärtig badischen Vereine durch die Herren Artaria und Laden- Xvurger aus Mannheim.

Pronunziamento der Gesinnung unserer Vereine zu seyn scheint, hier wörtlich mittheilen wollen.

Durchlauchtigster Erzherzog Reichsverwcser!

Die verfassunggebende Reichsversammlung hat in der ihr durch das deutsche Volk übertragenen Machtvollkommenheit auf die provisorische Zentralgewalt das Recht und die Pflicht übertragen, Recht und Ordnung in dem deutschen Vaterlande zu handhaben. Wir die wir: Freiheit und Gesetzlichkeit! zu unserem Wahljpruche erkoren haben, standen bisher mit allen unseren Kräften bei dieser hohen Zentralgewalt und haben sie in der Ueberzeugung, daß sie ihre Aufgabe, zwar mit schwa­chen Mitteln und unter großen Schwierigkeiten, doch bisher nach Möglichkeit zu Deutschlands Besten zu lösen sich bestrebt hat, stets im Volke zu kräftigen und zu stützen uns bemüht. Nunmehr ist aber die Lage Deutschlands auf einen Wende­punkt gelangt, auf welchem die ganze Zukunft unseres lieben Vaterlandes von der Energie seiner Zentralbehörde abhän­gen dürfte.

Die Anarchie, die man an vielen Orten erblickt oder un­terstellt hat, ist durch Gewaltmaßregeln unterdrückt worden; /jetzt handelt cs sich darum, daß das entgegengesetzte Ertrem, die Reaktion, nicht die Gelegenheit benutz«, zur Herrschaft zu gelangen. Ihr gibt man die traurigen Ereignisse in Wien, ihr die Konflikte in Berlin Schuld; gegen sie ruft man jetzt den Kern des Volkes, welches weder die einen noch die andern Auswüchse eines gesunden Staatslebens will, zu den Waffen; durch ihr Gespenst sucht man dem System der konstitutionellen Monarchie seine letzte Stütze in dem Volke zu rauben. Und wirklich die Ereignisse, wie sie uns vorliegen, die Ermordung Robert Blum's unter dem Schein Rechtens, die Verletzung der promulgirten Reichsgesetze, wie es scheint, um den Bruch zwischen Oesterreich und Deutschland unheilbar zu machen, das volksfeindliche Ministerium in Berlin, seine Maßregeln gegen die preußische National-Versammlung, die sckeinbar willkührliche Verhängung des BelagLrungsstandes über die Ltadt, alle diese Thallachen sind ganz geeignet, um der kon­stitutionellen Regierungsform aucy das letzte Herz zu ent­fremden.

Dadurch ist ein Moment eingetreten, wo sich dem Freunde der gesetzlichen Freiheit schwer die Frage aufdrângt: ob beim in Deutschland wirklich noch ein Rechtszustand bestehe, oder bereits untergegangen sey? Am auffallendsten ruft die Lage der Dinge in Preußen diesen Zweifel hervor. Die Krone be­hauptet ihrerseits das Recht der Verlegung und Vertagung des zur Vereinbarung mit ihr über die Verfassung berufenen Reichstages, in derselben Weise, wie solches der Kaiser von Oesterreich bereits geltend gemacht hat, und fordert unbe­dingte Anerkennung desselben. Die preußische Landes-Ver­sammlung dagegen bestreitet dieses Recht, erklärt die Regie­rung, die dasselbe zu realisiren sucht, für ungesetzlich, fordert zum Ungehorsam gegen sie auf und bringt das Volk gegen sie in die Waffen.

Alle rechtlich bestehenden Verhältnisse lösen sich dadurch auf; keine bisher gesetzliche Autorität wird mehr anerkannt; die Steuern, die Militärdienste werden verweigert; die Reichs­versammlung droht auch hier in ein Konvent überzugehen und die Zügel der Regierung sich anzumaßen, die ihr von so vie­len Stimmen bereits angeboten werden.

Wer soll solche Konflikte innerhalb Deutschlands Gränzen lösen? Doch wohl nicht die rohe Gewalt oder der Zufall?