Nassauische
Allgemeine Zeitung.
^N 211» Donnerstag den 16» November 18L8.
Die Nass. Allg. Zeitung mit ihrem belletristischen Beiblatt erscheint täglich. — Der vierteljährige Pränumerationspreis ist in Wiesbaden Ä fl., für den Umfang des Herzogkhums Nassau, des GroßherzogthumS und Kurfchrstenthums Hessen, der Landgrasschaft Heuen-Hamburg und der freien Stadt Frankfurt 3 fl. 30 fr., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes 3 fl. 40 fr. —■ Jnsera te werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Naum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Die Zehtangelezenheit in Nassau, das Mißliche ihrer jetzigen Lage.
Deutschland. Vom Rhein (Die Schullehrer). — Frankfurt (Ueber das Verfahren gegen R. Blum. Reichstag). — Aus Oberhessen (Abgeordneten des hessischen ZentralvcreinS zur Versammlung konstitutioneller Vereine in Wiesbaden). — Heidelberg (Erklärung in Betreff der nassauischen Truppen). — M annheim (Buchhändler Hoff. Die verhaftete» Nassauer). — Berlin (Der weitere Verlauf der Krisis). — Wien (Die Hinrichtung Blum'S).
Frankreich. Paris (Tagesbericht).
Sprechsaal für Stadt und Land.
tg Die Zehntangelegenheit in Nassau, das
Mißliche ihrer jetzigen Lage.
Es.ist wirklich unbegreiflich, wie Regierung und Stände in unserm Lande in Hinsicht der Zehntfrage verfahren. Nicht davon ist hier die Neve, daß das von den Ständen berathene Gesetz noch immer nicht yerkündigt ist. Da es leider bis dahin, d. h. zur Verschleuderung der wichtigsten Staats,innah- men gekommen ist; so thut die Regierung wohl, wenn sie damit noch zurückhält und Stoff sammelt, um die täuschenden Berechnungen zu widerlegen, wodurch jenes Gesetz allein auch die Zustimmung der Ruhigen und Besonnenen erlangen konnte. Es handelt sich hier um das Verfahren von vorn herein. — Man ließ zu, daß die Zehnten auf gesetzlose Weise aufgehoben, d. h. von Seiten der Zehnlpflichtigen verweigert und eingethan wurden, ohne daß an diese nur ein Wort der Ermahnung gerichtet wurde, wodurch man sich gewiß hätte beruhigen lassen, wenn es von Seiten der Staude geschehen und wodurch zahllose Gewaltthätigkeiten, Rechtsverletzungen und traurige Verlegenheiten für die Besitzenden und namentlich für die Angestellten hätten vermieden werden können. Und als nun endlich nach der Aernte — wo nichts mehr da war — die Stände mit ihren Berathungen nachkamen, da denkt wiederum Niemand daran, daß viele Familien mit ihrem ganzen Unterhalt darauf angewiesen sind und wovon diese leben sollen, während man die Sache ganz gemächlich berathet und neben seiner ganzen Besoldung seine guten Diäten bezieht! — Sieht man denn nicht ein, daß man auf solche Weise jeden Umsturz gut heißt und jeden Besitzstand in Frage stellt, wenn man nicht sofort neue Gesetze und Einrichtungen schafft? Und wie lange kann dieser rechtslose Zustand noch wahren? Auch wenn jetzt das Gesetz verkündigt und die Ablösungsregister möglichst beeilt werden — gewiß geht doch noch wohl über ein Jahr darüber hin, bis Alles im Reinen — und Geld wirklich beigeschafft ist. Und bis dahin sollen nun die Angestellten ihrem Magen Gewalt anthun, oder wenn sie nicht zum Besten des ganzen Staats Hunger leiben wollen, borgen und leihen — also wieder zum Besten des Ganzen und besonders der schon so sehr begünstigten Ablösenden neue Opfer bringen? Hätte man, wo man jetzt so viel von allgemeiner Brüderlichkeit und Beglückung hört, nicht erst vor allem wegen eines probaten und anhaltenden Schlaftrunks berathen sollen, damit jene doch wenigstens eben so gemächlich wie der Siebenschläfer die Tage abwarten könnten, wo nach gehöriger Berathung der Stände sich ihr Brodichrank wieder füllen wird und diese auch gut heißen, daß man wieder zugreifen darf? — Hätte man denn nicht schon
während der Verhandlung, als man so weit einig war, daß die Zehnten nicht ohne Vergütung wegfallen sollten, — eine solche als Abschlagszahlung den Gemeinden besonders für die Privaten und Angestellten zur Pflicht machen können? Und es würden sich dann auch Mittel gefunden haben. Oder sollten diese allein außer dem Gesetz leben? Und wenn die Stände das nicht einsehen, hätte dann nicht die Regierung in Zeiten darauf aufmerksam machen und wenn man den Gemcindekaffen dieses nicht zumuthen konnte, durch allgemeine Staatsmittel dafür sorgen sollen? Denn wenn diese geringe Ablösung im Interesse des ganzen Staats geschehen ist, so muß dieser auch einem augenblicklichen Stocken vorbeugen, das dadurch entsteht und kann auch eher ein kleines Zinsenopfer durch Geldauf, nähme und Vorschuß bringen, als daß man dem Einzelnen solches zumuthet. — Er riskirt dabei ja auch nichts, indem er sich durch die später eingehende Rente immer bei seinen Dienern bezahlt machen kann. — Wie erscheint nun aber vollends diese Maßregel, oder vielmehr das Unterlassen einer solchen gegenüber den andern Angestellten, die noch bis jetzt unverkürzt und in voraus ihre ganze oft ungleich ansehnlichere Besoldung erhalten haben? Genug, viele Familien, die auf einmal ganz auf den Sand gesetzt sind, befinden sich schon in Verlegenheit, und sehen mit noch trübern Blicken in die Zukunft. Selbst der schlichte Verstand der Landleute urtheilt darüber ganz einfach, wenn namentlich von den Verlegenheiten der Angestellten die Rede ist, so heißt es, „man muß sich an die Regierung wenden, die muß dafür sorgen!" —
Aber das Nichtbeeilcn dieser so wichtigen Angelegenheit ist für den Grundbesitzer eben so verderblich. — Ehe alles im Reinen ist, kommt die Vergütung des Zehnten von zwei Jahren zusummen, und wie gering sie auch seyn mag, es thut für Manchen große Summen. Wie schmerzlich wird es nicht Jedem fallen, wenn der Zehnten dieses Jahres erst verlebt ist? Der Reiche hat dafür freilich das Geld in der Tasche oder kann es noch lösen, indem er wenigstens ein- bis zweimal öfter den Fruchtmarkt befahren kann; aber der Arme? — Weiß man denn nicht, daß wenn bei diesem mehrere Zahltermine und von mehreren Jahren zusammen kommen, es für ihn gar keine Möglichkeit zu zahlen mehr ist, und daß dieses das Mittel ist, ihn um Hof und Gut zu bringen? Um so unbegreiflicher ist es auch, daß man auch selbst an den Orten, wo die Zehnten schon längst abgelöst waren, der Weigerung der jährlichen Renten von Seiten des Staats und der Stände so ruhig zusieht. Freilich hofft man auch hier auf den ein- oder zweifünftel Erlaß an der ganzen Summe, welche das neue Zehntgesetz rückwirkend, was bisher überall unerhört war, gewähren soll. Aber lassen sich diese nicht auch später abziehen? Kommen immer zu gut? So sind denn nun auch hier schon bald zwei Zahltermine zusammen gekommen, was wird's geben, wenn die neue Ablösung dazu kömmt? denn fast überall ist erst % oder */2 des ganzen Zehnten, wo mehrere Besitzer waren, abgelöst. Wahrlich, es ist sehr zu fürchten, daß bei nicht ganz guten Haushältern noch manches Grundstück wird angegriffen werden müssen. —
Und nun wieder welch ein Unterschied in Ansehung dieses Fünftels! Wie oft haben nicht angrenzende Orte,' welche denselben Grund und Boden haben, 104 fl. geringer oder höher abgelöst, denn bei dem alten Gesetz galt gutes Handeln, U bertölpeln rc.— Wie noch größer ist dieser Unterschied in den verschiedenen Aemtern, indem z. B. in Idstein und selbst in Wehen theilweise höher abgelöset ist, als im Amte Diez. Da