Beilage zur Nassauischen Allgemeinell Zeitung.
M 210.
Mittwoch den 13. November
1848.
Uebersicht.
Die Klubbs der Vercinigteu Staaten Nord-Amerika's. Deutschland. Frankfurt (Bestätigung der Hinrichtung R. Blums). — Bernburg (Das Land ohne Furst und Landtag). — Bückeburg (Die Zivilliste). — Altenburg (Die Früchte des neuen Jagdgesetzes).
— Berlin (Die Krisis. Proklamation. Die Stadt in Belagerungszustand erklärt). — Wien (Die kroatischen Truppen).
j- Die Klubbs in den Vereinigten Staaten Nord - Amerikas
(Schluß.)
Ein tugendhafter Mann, ein Bürger voll Hingebung für das Vaterland, hatte doch Adams weder die Autorität Washing- ton's, noch dessen Ruhe. Er verlangte und erhielt vom Kongresse im Jahre 1798 zwei Gesetze, die mit Bezug auf das, was unter feinem Vorgänger geschehen war, ein reaktionäres Gepräge trugen: es waren dieß das Gesetz über die Fremden (alien law) und das Gesetz gegen die Aufwiegler (sedition law). An Motiven zur Unterstützung des einen wie des andern Gesetzes fehlte es nicht. Ausländer, hauptsächlich Franzosen*), waren die thätigsten Anstifter der Unordnung; Aufwiegelungen gegen die bestehenden Regierungen lagen unzweideutig vor, und zwar von den Volksgesellschaften angefacht. Jene beiden Gesetze sollten nach der Idee des Präsidenten Adams und des Kongresses, der sie votirt hatte, nur provisorisch seyn; sie sollten, wie es darin ausdrücklich hieß, nur bis zum Monat März 1801 in Kraft bleiben. Inzwischen erregten sie gleich anfangs starken Widerwillen und hinderten die Wiedererwählung von Adams. Jefferson, welcher ihm folgte, regierte im Geiste der äußersten gesetzlichen Freiheit, und bis auf den heutigen Tag sind alle Präsidenten in die Fußtapfen Jefferson's getreten. Man hat niemals mehr daran gedacht, die Vereine zu beschränken. Man hat sich allein an die Sitte gehalten, und die Sitte hat mit richtigem Gefühl, sowie mit dem Abschiedsworte Washington's, dessen man stets eingedenk ist, im Einklänge ihre Schuldigkeit gethan. Nichts steht in Amerika der Eröffnung von Klubbs im Wege, allein man — (dieses geheimnißvolle Wesen, welches die Sitte personifizirt) — man will sie nicht, und darum gibt es auch dergleichen nicht.
Zu bemerken ist übrigens, daß sich Nordamerika hinsichtlich der Klubbs nach den Ueberlieferungen des Mutterlandes richtet, von welchem es seine Sitten, das Geheimniß ihrer gemeinsamen Größe, überkommen. Die Engländer haben ebenfalls keine Klubbs nach französischer Art. Das Wort Klubb stammt allerdings von der andern Seite des Kanals (von England) her, aber es hat bei der Ueberfahrt seinen Begriff verändert. Die Gesellschaften, die in Großbritannien diesen Namen tragen, sind keine politischen Vereine. Die Mitglieder der englischen Klubbs sind Männer, die sich kennen und schätzen, und die sich zusammenthun, um ein Lokal zu haben, in welches Jeden einzelnen das Bedürfniß, Andere zu sehen, seine Meinungen mit ihnen auszutauschen, sich durch Unterhaltung und Lektüre die Zeit zu vertreiben, hinsührt. Die politischen Versammlungen in England und Amerika tragen den Namen Meetings, und da wie dort sind sie vorübergehend und finden nur je nach den Veranlassungen statt.
In jedem Lande wird die Frage, die man rücksichtlich der zu gestattenden Ausdehnung der Klubbs zu entscheiden hat, nicht so wohl seyn, ob die Freiheit politischer Manifestationen überhaupt gut, ob sie eines der Attribute der vorgeschrittenen Zivilisation sey. Es wird sich vielmehr darum handeln, zu erkennen, bis zu welchem Grade das Land, wie es eben ist, eine solche Ausdehnung verträgt, d. h. ob die Sitte so viel Macht und Wachsamkeit besitzt, als nöthig ist, um Mißbräuche zu verhüten, oder sie in gewissen enggezogenen Schranken zu halten. Denn wenn die Sitte nicht die,Elastizität besitzt, so wird es einem Häuflein von. Jntriguanten und Leuten ohne Grundsätze und Gewissen stets möglich seyn, die Gesellschaft zu unterjochen, indem sie sich jener furchtbaren Werkzeuge bemächtigt.
*) In Deutschland auch Polen.
Die Amerikaner sind, nachdem sie sich geprüft, der Ansicht geworden, daß sie selbst nicht im Stande seyen, solche Volksvereine zu ertragen. Sie haben ihnen daher von freien Stücken entsagt. Nicht das Gesetz, sondern die Sitte hat sie.verbannt. Wahrlich, es gewährt ein schönes Schauspiel, wenn eine Nation freiwillig, ohne Einmischung des Gesetzgebers, sich des Gebrauches einer Freiheit beraubt, weil sie sie sür gefährlich erachtet.
Sollten wir nun uns für stärker halten, jene politischen Verbindungen zu ertragen, als die Amerikaner? Dies ist eine Frage , die sehr wohl zu erwägen ist.
Die nächste Zukunft muß entscheiden, ob auch in Deutschland eine gute Sitte den Mißbrauch zu besiegen vermag; ob wir Deutsche in dem gesellschaftlichen Zustande, in welchem wir uns befinden, das freie Vereinsrecht ertragen oder ob bei uns der freie Staat durch andere Bande zusammen gehalten werden muß, als durch die freie Sitte.
Deutschland.
Frankfurt, 14. Nov. Nach einer telegraphischen Depesche, welche der Reichsverweser heute erhalten hat, ist Robert Blum standrechtlich erschossen. Die Herren Pauer (von Augsburg) und Pötzel sind sogleich als Reichskommis- sâre nach Wien ab gegangen.
Bernburg, 5. Nov. Das Land ist jetzt nicht allein vorläufig ohne Fürsten, sondern auch ohne Landtag; letzterer ist nämlich durch den Austritt der rechten Seite beschlußunfähig geworden, woran er selbst durch den überhand nehmenden Terrorismus, welcher in seiner Mitte geübt wurde, Schuld seyn mag. Man erwartet nunmehr die Ankunft eines Reichskommissars, um die Streitigkeiten zwischen Fürst und Volk zu schlichten.
Bückeburg, 10. Nov. In der heutigen Sitzung des Landtags eröffnete oer Präsident, es sey ihm durch den Regierungs- Vorstand angezeigt, daß, falls der Landtag den Fürsten auf eine Ziv il l i st e beschränken würde, er sowohl wie der Erbprinz unabänderlich beschlossen habe, auf die Regierung deS Landes zu verzichten. (H. Z.)
Altenburg, 9. Nov. (D. A. Z.) Die Früchte des neuen Jagdgesetzes sind bereits gezeitigt. Nach diesem Gesetze hat nämlich jeder Grundbesitzer das Recht, auf seinem Besitzthum die Jagd auszuüben. Viele Gemeinden sind so einsichtsvoll gewesen, die Jagd auf ihren Fluren für-Rechnung der Gemeindekasse an Einen zu verpachten, in andern Gemeinden jagt dagegen jeder einzelne Grundbesitzer nicht nur, sondern die ganze Einwohnerschaft, und da ist man seines Lebens nicht sicher.
In Berlin ist auch am 11. Novbr. die vollkommenste Ruhe herrschend gewesen. Aufregung und Besorgnisse hat die Bekanntmachung einer königlichen Verordnung erregt, welche in Anwendung des §. 3 des Bürgerwehrgesitzes die Bürgerwehr der Stadt Berlin aufgelöst. Der Magistrat hat dagegen, daß ihm die Ausführung der Entwaffnung obliege, sich verwahrt. Der Bürgerwehr-Kommandeur hat aber bereits sein Kommando niedergelegt. Zugleich ist eine Proklamation der Krone an das Volk erschienen, in welcher die Nothwendigkeit der von der Regierung in diesen Tagen genommenen strengen Maßregeln vertheidigt und die „unverbrüchliche Versicherung" gegeben wird, daß dem Volke nichts verkümmert werden solle an seinen konstitutionellen Freiheiten. — Die Nationalversammlung hat, als sie um 9 Uhr ihr Sitzungslokal im Schauspielhause verschlossen fand, eine Morgen-Sitzung-im „Hotel de Russic" und eine NachmittagS- Sitzung im Schützenhause gehalten. In der letzteren sind von ihr ° die wichtigen Beschlüsse gefaßt: 1) Eine Denkschrift über die Vorgänge der letzten Tage ausarbeiten, 2) die Anklage gegen das Ministerium, und 3) die Maßregel der Steuer-Verweigerung durch eine Kommission in Berathung nehmen zu lassen. Auf heute wurde eine weitere Sitzung anberaumt. Der Abgeordnete Grabow soll vom Könige den Auftrag der Vermittelung erhalten haben.