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tags besetzt mit Bewaffneten, welche ihre Geschosse herabrichten auf die Sitze der Versammlung (mehrere Stimmen: Nicht wahr! Unruhe) nach dem Zeugniß von 36 gewählten Volks­vertretern, wenn ich mir einen Zustand Ihrer Hauptstadt dächte, wie ihn die Mitglieder des Wiener Gemeinderaths schildern, freilich Männer, von denen Herr Vogt fragt:Sind das Ihre Männer?" Nein, es sind nicht unsere Männer, cs sind die gewählten Männer der Männer, und gerade darum müssen sie ihnen glauben : ich sage, wenn das in dem Staat vor sich ginge, in welchem jene Herren das Regiment hätten, so frage ich, ob Sie selbst es dulden würden, daß ein Staat sich Ihrer obersten Staatsgewalt mit den Waffen widersetzt? Ich glaube, Sie würden es ebensowenig dulden, als der Con­vent geduldet hat, daß sich die rebellische Stadt Lyon dem Befehle des Conventö widersetzte. Eine republikanische Regie­rung hat Lyon auch nicht ganz unblutig vom Boden vertilgt, um den Gehorsam zu erzwingen. (Stimmen auf der Rechten: Sehr gut!)

Und nun, wenn Fürst Windischgrätz im Namen seines Kaisers, und mit einem von seinem verantwortlichen Minister unterzeichneten Befehle vor die rebellische Stadt hinzieht, und wenn er, mit der Gewalt des Gesetzes bekleidet, schonungslos die Stadt umzingelt , und sie täglich und wieder täglich zum Gehorsam auffordert, und wenn er die Frist zweimal verlän­gert, so frage ich Sie , wie er anders hätte handeln sollen? Aber Herr Vogt sagt ja selbst:Wer Blut vergießt, über den soll Blut kommen." (Stimmen auf der Rechten: Bravo) Wie kann Jetuand, der hier also die Blutrache predigt, es den Reichskommissärcn,. dem Kaiser und dem Fürsten Windisch­grätz zum Vorwurf machen, daß sie nicht sofort alle Truppen von der Stadt entfernen, in welcher Latour ermordet worden? Das ist wieder ein Zug der Logik, die schon manchmal an Hrn. Vogt bewundern mußte. (Bravo auf der Rechten.) Aber wenn die Sache nicht unblutig abgeht, wer trägt die Schuld? Un­blutig könnte sie nur dann abgehen, wenn die Stadt sich nicht vertheidigt hätte. (Heiterkeit in der Versammlung.) Dann wäre aber auch kein wahres Wort an dem Heldenmuthe, mit dem man proklamirt, bis zum letzten Blutstropfen werden wir mit euch stehen und fallen. (Bravo auf der Rechten.) Wenn man aber über die Greuel des Krieges klagt, so muß man zuerst über die Greuel klagen, welche es nothwendig gemacht, daß ein ganzes Heer zur Wiederherstellung der gesetzlichen Gewalt aufgeboten werden mußte. Freilich meinen wohl Manche, ist es kein großes Verbrechen, einen Minister zu hängen. Freilich meint Herr Eisenmann, was haben denn die Wiener gethan? Meine Herren! Sie haben gethan, was ein Franzose oder ein Engländer sich schämen würde, zu thun. Es ist kein Zweifel, daß die Ungarn nicht blos die pragmatische Sanktion aufrecht erhalten wollten, sie wollten sich losreißen vom Kaiserstaat (Stimmen: Beweis! Andere: Ruhe!), keine Truppen stillen, keinen Schulbantheil tragen, am Ende was blieb denn übrig? In diesem Streben, meine Herren, ließen sie Geld nach Wien fließen, in diesem Bestreben mußte ein Bataillon den Gehorsam verweigern, und nun kommt die glorreiche Bewegung und un­terstützt das Bestreben eines Theils der Monarchie, sich vom Ganzen loszureißen, und hier tritt man auf eine deutsche Red­nerbühne und preist diese glorreiche That!

Ich frage, was würden die Engländer thun, und das eng­lische Parlament sagen, wenn ein englischer Abgeordneter dort auf die Tribüne steigen und den Schritt preisen würde, der dahin zielte, etwa Schottland oder Irland von Großbrittannien abzutrennen. (Bravo auf der Rechten.) Jene freien Völker haben freilich noch etwas Besseres zur Hand als Phrasen, und wenn Sie uns von Thaten reden, so sage ich Ihnen, daß die Engländer in solchen Fallen dadurch, daß sie ihre Phrasen unterlassen, die beste That begehen. (Heiterkeit und Bravo auf der Linken.)--

Ich möchte noch eine Warnung meinen Worten beifügen. Es ist heute wieder Sklavenhaß auf dieser Stelle gepredigt worden. Im Interesse des Vaterlandes bitte ich, das zu un­terlassen. (Beifall.) Die Sklaven gehören theilweise zu Deutsch­land, wir haben ihre Nationalität garantirt, und wenn ein slavischer General und eine slavische Gesellschaft erbittert ist gegen die magyarische Herrschaft, welche das Slaventhum im Widerspruche mit unseren eigenen Grundsätzen unterdrückt hat, so wollen wir uns daraus die Lehre nehmen, daß wir eine fremde Nationalität, soweit sie auf unserem Gebiete wohnt, nicht wie die Ungarn anfeinden, damit nicht gegen uns ebenso Mißtrauen und Feindschaft entstehe, wie man glaubt, aus Jellacic's Schreiben Feindschaft gegen das Deutschthum ent­nehmen zu können. (Beifall.) Meine Herren! Gerade darin, daß der deutsche Verein zu Prag im Verein mit der dortigen

slavischen Gesellschaft einen gemeinschaftlichen Schritt gethan, sollten sie ersehen, daß noch eine Einigung möglich ist, wenn sie nicht von dieser Seite (Nach der Linken deutend) unmöglich gemacht wird, und auf diese Einigung sollten wir lieber hin­arbeiten, als daß wir fort und fort die Slaven als Feinde des Deutschthums angreifen.

Es freut mich, daß Hr. Vogt den Sonderbund als Bei­spiel zitirte. Meine Herren! Der Freischaarenzug gegen Lu­zern hat auch meine Sympathieen gehabt; allein der Sieg der guten Sache in der Schweiz konnte nicht ein dauernder und wirklicher Sieg werden, wenn er nicht aus legalem Wege errungen wurde, und ich frage denselben Herrn, wer hat den Sondcrbund besiegt, hat ihn die Revolution besiegt? (Stim­men auf der Linken: Ja!) Es hat ihn das Aufgebot der ge­setzlichen Behörde in der Schweiz besiegt, das Heer, welches der Vorort aufgeboten hat (eine Stimme auf der Linken: Durch die Revolution! Stimmen auf der Rechten: Ruhe!), und so­mit bin ich ganz mit ihm auf der gleichen Seite (Stimmen auf der Linken: Gewesen!), auf der gleichen Seite bin ich noch, denn ich will noch den Sieg des Gesetzes und der ge­setzlichen Gewalten, und wenn das österreichische Heer eine gesetzliche Gewalt ist, so will ich den Sieg des österreichischen Heeres, und verhehle es hier nicht, daß ich nie etwas Anderes gewünscht habe, als daß die gesetzliche Gewalt, das österrei­chische Heer, die Wiener Anarchie besiege. (Beifall.)

Wenn Sie mir einmal zeigen werden, daß die Preßfreiheit zurückgenommen wird in Oesterreich, oder daß der Reichstag kassirt wurde, dann, meine Herren, werde ich mich durch das WortReaktion und Kamarilla einigermaßen einschüchtern lassen. So lange Sie aber dieses Wort haben ohne Thaten, so werden Sie nicht verlangen können, daß ich nach den Wor­ten gehe, während Sie selbst doch nur nach Thaten handeln zu wollen erklären. Herr Giskra macht dem Minister Wessen- berg den Vorwurf, daß er davon gelaufen sey, und fragt: warum kam er nicht nach Wien zurück? Er könnte eben so gut fragen, warum hat sich Bach nicht hängen lassen? (Heiter­keit.) Solche Fragen sind wahrlich mehr als naiv.

Nun lassen Sie uns, meine Herren, zum Schluffe noch einen Begriff feststellen. Es ist heute viel von konstitutio­neller und alleinberechtigter Behörde, die Rede ge­wesen. Wenn es unkonstitutionell ist, daß ein Fürst ohne Kontrasignatur eines verantwortlichen Ministers' Befehlshaber ernennt und Truppen marschiren läßt, so ist es eben,so wenig konstitutionell, daß ein Minister in Abwesenheit seines Fürsten, und gegen besten Willen die Hauptstadt seines Reiches aufbietet, Befehlshaber ernennt, die Bevölkerung bewaffnet, um gegen das Heer seines Kaisers zu fechten. (Stimmen auf der Rech­ten : Sehr wahr!) Ein verantwortlicher Minister war beim Kaiser, und deshalb konnte der Kaiser Befehle geben, und feine Befehle waren konstitutionell, Es kann aber in einem konsti­tutionellen Staate, wo der Begriff der Exekutive noch bei dem Staatsoberhaupt ist, nicht zwei konstitutionelle Gewalten geben, die sich einander widersprechen. So wie es nicht zweierlei Freiheit gibt, sondern nur auf der einen Seite die Gewalt­herrschaft, welche sich den bloßen Namen anmaßt, und auf der andern Seite die wahre Freiheit unter dem Schutze der Gesetze, so gibt es auch nur eine wahre konstitutionelle Regierung, welche aber nicht darin besteht, daß ein Minister, der abhängt von der Gnade einer bewaffneten Bevölkerung, ohne seinen Fürsten, unumschränkt regiert, während das alleinige gesetzliche Staatsoberhaupt, umgeben von seinen Räthen, gar nicht mit ihm in Verbindung steht. So verstehen wir die konstitutionelle Freiheit nicht, und wollen sie auch nicht so verstehen, und wer sie anders versteht, der wird die konstitutionelle Freiheit zu Grunde richten. (Anhaltender lebhafter Beifall. Ruf nach Schluß.)

D e u t f ch l a n d.

* Wiesbaden, 6. Novbr. Gestern Nachmittag fand in Kastell eine Zusammenkunft von Mitgliedern des Mainzer Bürgervereins und der Eltwiller und Wiesbadener Vereine fürFreiheit, Gesetz und Ordnung" statt, zum Behufe einer Besprechung über den Anschluß der nassauischen konstitutionellen Vereine an die Hessischen. Da die hessischen Vereine bereits zu einem Zentralvereine sich geeinigt und ihre Vororte gewählt haben (für das laufende Jahr Gießen), so wurde von beiden Seiten als nothwendig erkannt, daß die Sache vorerst vor den Zentralausschuß gebracht werde, während sich die sämmtlichen nassauischen Vereine unter einander über das hessische Pro­gramm verständigen könnten (welches im Wesentlichen vollkom-