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Nassa Nische

Allgemeine Zeitung.

â 193» Donnerstag den 26» Oktober 18L8.

Die Nass. Allg. Zeitung mit ihrem belletristischen Beiblatt erscheint täglich. Der vierteljährige Pränumerationspreis ist in Wiesbaden 2 fl., für den Umfang des Herzogthums Nassau, Les Großherzogthums und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrasschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt zrankfurt Ä fl. 30 ft., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes 8 fl. 40 fr. Inserate werden die dreispaltige Mitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, aus­wärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

gift muß Gift vertreiben.

Rundschreiben des Reichsministers des Innern an die Mini­sterien des Innern der deutschen Einzelstaaten.

Deutschland. Mainz (Germain Metternich). Frankfurt (Reichs- I tag). Heidelberg (Die nassauischen Truppen). Ulm (Preßpro- zeß). Berlin (Aufregung in der Stadt). Breslau (Die Leiche des Fürsten LichnowSky). Schleswig-Holstein (Kriegerische Stim- Mng in Schleswig und Jütland). Wien (Die Stadt fast ganz zer- mrt. Die deutschen Reichskommiffarien nach kurzem Aufenthalt in Wien nach Ollmütz. Bestätigung, daß die Ungarn selber eine Ausgleichung »ersuchen). Ollmütz (Windischgrätz zum Feldmarschall ernannt).

Frankreich. Paris (Tagesnachrichten. Skandal in der Nationalver­sammlung).

* Gift muß Gift vertreiben.

/ Vielen ängstlichen Gemüthern und die halbe Welt ge- M heutzutage in diese Kategorie ist es himmelangst vor ikm Konvent derLinken" aus allen deutschen parlamentari- $en Versammlungen, der in Berlin zusammentreten will.' Logar unser Abgeordneter Lang soll (wir wissen nicht, ob's ivchr ist) nach Berlin gereist seyn!

Wir theilen jene Angst keineswegs und wissen ein ganz probates Mittel, um alle an jenen Konvent geknüpften Befürch- tungen rasch zu zerstreuen. Es würde einfach darin bestehen, daß die Versammlung sofort zusammenträte./ So lange sie nur im Projekt eristirt, übt die Furcht vor derselben litte moralische Macht aus. Laßt sie nur einmal 14 Tage lang verhandelt haben und es wird sich kein Mensch mehr Achten. Nicht als ob ich meinte, die also vereinigten Kräfte fam so schwach, daß alsbald ihre Ohnmacht am Tage läge, ^ineswegs. Ich glaube, daß recht tüchtige Leute sich zusam- ^»finden mögen, ich wünsche es sogar. Denn wenn just die mntruppcn unserer Gegner in Berlin sich vereinigen, dann ^b es uns um so mehr nützen, daß gerade sie entwaffnet derben.

. Wie soll aber das geschehen? Ich sagte es ja schon ein- M dadurch, daß die Leute sich auf einen Tag an die Spitze Men, einen hervorragenden, dominirenden Platz zu behaupten Men, einzugreifen suchen in große Geschicke. Derselbe Fluch Gegenwart, durch den sie ihre Gegner stürzten, wird dann sie stürzen. Und dieser Fluch besteht darin, daß der ent­gelte Egoismus schlechterdings nichts Hervorragendes gldet, an Jedem, der eine Thatkraft entfaltet, zerrt bis er Min den Koth gezogen hat. Jedes Wagniß kann man jetzt Muhren, nur das Eine nicht ein ausgezeichneter Mann seyn, jede ungerechte Anmaßung verzeiht die Menge nur Eine gerechte nicht, etwas Durchgreifendes zu schaffen. MMld die Linke sich konzentrirt, sobald sie zur wirklichen Herr- Mft zu gelangen trachtet, wird der Ehrgeiz, der Egoismus, st Engherzigkeit sie zu Fall bringen. Wenn hunderte der wüsten Männer sich in Berlin versammeln, werden Hun- Mausende in ganz Deutschland ihre Wirksamkeit zu lähmen aus dem einzigen Grunde weil sie nicht auch Mer sind.

t. $n diesem sehr menschlichen Motiv liegt ein großes Ge- sMM offen. Seht Euch um, wie es den nächstliegenden ' Kreisen geht. Es braucht Jemand nur zu einiger Be­

deutsamkeit sich zu erheben, gleich wird er auf die schmach­vollste Weise heruntergerissen, und die ihn eben erst auf den Händen getragen, werfen den ersten Stein auf ihn. -Darum ist es ein schmeichelhaftes Zeichen) in der Presse recht herzhaft verlâumdet, geschmäht, gespottet zu werden wem das so recht systematisch widerfährt, bei Allem, was er nur angreift, dem muß eine gewisse Bedeutsamkeit innewohnen. Der Verfasser dieses Artikels ist z. B. ordentlich stolz gewor­den dadurch, daß die gegnerischen Zeitungen so unermüdlich auf der Lauer liegen, um ihm heute und morgen und alle Tage einen kleinen Hieb beizubringen, denn er denkt, es müsse doch wohl etwas hinter ihm stecken, und er müsse kein so ganz ver­ächtlicher Mann seyn, da er den Gegnern ein so großer Dorn im Auge ist! Er hütet sich darum auch wohl, auf die Kriegs­weise Jener einzugehen und ihnen wohl gar das Spiel zu le­gen, denn es wäre ihm leid, wenn sie ihre Polemik ganz ein­stellten und dadurch aufhörten, die öffentliche Aufmerksamkeit fortwährend auf ihn zu lenken. '

Doch zur Sache. Dieweil also jeder Schaafskopf,glaubt, seit den Mârztagen sey der heilige Geist über ihn ausgegossen, und er sey nun so gescheidt wie irgend Einer, habe ich keine Angst vor einem Konvent der Linken in Berlin. Der Neid und die Mißgunst innerhalb der eigenen Partei wird ihn zu Grunde richten. Alle die Bosheiten und Schlechtigkeiten, welche, gewaltsam verhalten, zu den Zeiten des Polizeistaates im Privatleben kochten, sind jetzt öffentlich geworden. Darum ist nicht möglich, daß hervorragende Größen sich erheben, und doch bedürfen wir ihrer gerade so sehr in diesen stürmischen Tagen.

Es wird aber bald zu einem Umschläge kommen, und ich freue mich schon königlich darauf, wie dann alle die aufgebla­senen Philister, welche jetzt die Weisheit mit Löffeln gegessen zu haben wâhnen, und deren ganze Kunst das Verkleinern und Schlechtmachen ist, sich ducken werden vor der Aristokratie des Geistes, vor der Herrschaft des Genius, der sie züchtigen wird!

Rundschreiben

des Reichsministers des Innern an die Ministerien des Innern der deutschen Einzelstaaten.

Die verfassunggebende deutsche Reichsversammlung hat bei der ersten Berathung des Entwurfes der Grundrechte des deut­schen Volkes, Art. VII, nachstehende Beschlüsse gefaßt:

8.25. Das Eigenthum ist unverletzlich. Das geistige Eigen- thum steht unter dem Schutze der Reichsgesetzgebung.

Jeder Grundeigenthümer kann seinen Grundbesitz unter we­benden und von Toves wegen ganz oder theilweste veräugern.

Es bleibt den Einzelstaaten überlassen, die Durchführung des vorstehend ausgesprochenen Grundsatzes der r Heilbarkeit alles Grundeigenthums durch Uebergangsgefetze zu vermitteln.

8. 26. Beschränkungen des Rechts , Liegenschaften zu er­werben und über sie zu verfüg n, sind für die todte Hand im Wege der Reichsgesetzgebung aus Gründen des öffentlichen Wohls zulässig. ,

Eine Enteignung kann nur aus Rücksichten des gemeinen Besten, nur auf Grund eines Gesetzes und gegen gerechte Ent­schädigung vorgenommen werden.

8. 27. Jeder Unterthânigkeits- und Hörigkeitsverband Hort für immer auf.