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Dienstag den 10. Oktober

1848

Uebersicht.

Deutschland. Wiesbaden (Landtag). Frankfurt (Die Reichsver- faffung. Reichstag). Berlin (Ruge. Wrangel. Ministerielles Rund­schreiben. Die Demonstration gegen das Bürgerwehrgesetz).

Frankreich. Paris (Verhandlungen der Nationalversammlung über die Prästdentschaftsfrage. TageSnachrichten).

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Ingar Sprechsaal für Stadt und Land.

* Wiesbaden, 9. Oktbr. (Ständeversammlung. Schluß.) Nachdem noch Lang, Leisler und Großmann u. a. das

Wort ergriffen, erhebt sich eine lebhafte Debatte darüber, ob überhaupt eine Kommission zur Prüfung der Mittheilung zu ernennen sey. Es wird beschlossen, diese Mittheilung einem Ausschusse zu überweisen und zwar einem besonders dafür zu

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JeW erwählenden.

Die Tagesordnung führt zum Bericht des Ausschusses - über die Anforderung des 4. Steuersimpels, °?*? Berichterstatter Bertram beleuchtet die Gründe der 2ln< ° f forderung eines vierten Steuersimpels. Unter den ausgelaufenen § , Kosten stehen unter Anderm 80,000 fl. für die Truppen in Schles- t t wig, 13,000 fl. Gratifikation für die Offiziere ic. Der Be- 1 richterstatter empfiehlt das angeforderte 4. Simpel zur Bewil- * 1 Ugung. Außerdem schlägt derselbe vor, von den abgelösten Zehnten, einen Theil der Annuitäten erheben zu lassen und für j die strenge Beitreibung der fälligen Steuern Sorge zu tragen.

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unzicker, Kürtell und Wehrfritz geben ein Se­paratvotum ab, welches dahin geht, das vierte Steuersimpel abzuschlagen und von der Publikation des Zehntgesetzes ab­hängig zu machen. Raht: Es ist eine große Lücke in der Vorlage der Regierung, indem auf den Domäne-Etat gar keine Einnahme notirt ist. Reg.-Komm. Werren: Das Mittel, durch Lteuerverweigernng die sofortige Publikation des Zehnt­gesetzes zu erzwingen, ist jedenfalls ein unkonstitutionelles, und eine bedingungsweise Verwilligung ist gleich einer Verweige­rung, weßhalb der Reg.-Kommissâr auf die Folgen einer sol- grvM chen Maßregel aufmerksam macht. Lang formulirt einen An- 5 trag dahin, daß das angeforderte Steuersimpel geradezu ver- Dbchl weigert werde. Schmidt meint, wenn auch jetzt ein Steuer­riß 'i simpel verwilligt werde, so würde es doch nicht beizutreiben man | seyn, bevor das Zchntgesetz publizirt ist. Außerdem meint der le W Abgeordnete, werde dieStaatsmaschine" wohl nicht stille FrM stehen, wenn das vierte Steuersimpel auf 8 Tage hinausge- schvben werde. Reg.-Komm. Werren und der Berichterstatter Bertram erklären, daß allerdings eine solche Stockung wohl èintreten werde, indem die Steuerkasse ihre Verpflichtung gegen­über den Besitzern von Kreditkassescheinen und Staatsobliga­tionen nicht werde erfüllen können. Lotichius beantragt, einen Beschluß der Kammer auszusetzen, bis in Betreff der vorher mitgetheilten Berechnung über die Zehnten ein Beschluß gefaßt sey.

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Großmann, Fresenius u. A. setzen auf's Nachdrück­lichste die Folgen einer Steuerverweigerung auseinander, wel­che in dem Anträge des Abg. Lotichius in andern Worten ausgesprochen sey. Keim bemerkt, das Zehntgesetz hänge al­lerdings in gewisser Beziehung mit dem Steuersimpel zusam­men, denn wenn es publizirt werde, dann sey eben dadurch das vierte Steuersimpel erst nöthig gemacht. Der Antrag von Lotichius wird mit 16 gegen 19 Stimmen abgelehnt. Der erste Antrag der Mehrheit 'der Kommission (Erhebung eines Theils der Zehnt-Annuitäten (PA kr. vom Gulden) nach Maßgabe des neuen Gesetzes) wird gegen 14 Stimmen abge­lehnt. Der andere Antrag der Kommission, auf Erhebung des vierten und letzten Steuersimpels auf den 25. Okt. d. I. zu bewilligen, wird mit 20 Stimmen angenommen.

Frankfurt, 9. Okt. Von dem gestern ausgegebenen Ent­würfe der deutschen Verfassung bringen wir, mit Uebergehung 6er Minoritätsgutachten, den ersten Abschnitt zur Kenntniß unserer Leser r

Entwurf.

Was Reich und die Reichsgewatt.

I. Das Reich.

Artikel I. §. 1. Das deutsche Reich besteht aus dem Gebiet des bisherigen deutschen Bundes.

Die Verhältnisse des Herzogthums Schleswig und die Grenzbestimmung im Großherzogthum Posen bleiben der defi­nitiven Anordnung vorbehalten.

Artikel II. §. 2. Kein Theil des deutschen Reiches darf mit nichtdeutschen Ländern zu einem Staate vereinigt seyn.

8. 3. Hat ein deutsches Land mit einem nichtdeutschen Lande dasselbe Staatsoberhaupt, so ist das Verhältniß zwi­schen beiden Ländern nach den Grundsätzen der reinen Perso­nalunion zu ordnen.

8. 4. Das Staatsoberhaupt eines deutschen Landes, wel­ches mit einem nichtdeutschen Lande in dem Verhältniß der Personalunion steht, muß entweder in seinem deutschen Lande restdiren oder in demselben eine Regentschaft niedersetzen, zu welcher nur Deutsche berufen werden dürfen.

8. 5. Abgesehen von den bereits bestehenden Verbindung gen deutscher und nicht deutscher Länder soll kein Staatsober­haupt eines nicht deutschen Landes zugleich zur Regierung eines deutschen Landes gelangen, noch darf ein in Deutschland regierender Fürst, ohne seine deutsche Regierung abzutreten, eine fremde Krone annehmen.

Artikel III. §. 6. Die einzelnen deutschen Staaten be? halten ihre Selbstständigkeit, soweit dieselbe nicht durch die Reichsverfassung beschränkt ist; sie haben alle staatlichen Ho­heiten und Rechte, soweit diese nicht der Reichsgewalt aus­drücklich übertragen sind. (Forts, f.)

Frankfurt, 9. Oktober. Die verfassunggebende Reichs­versammlung hat in der heutigen 93. Sitzung den Gesetzent­wurf über den Schutz der konstituirenden Reichsversammlung und der Beamten der Zentralgewalt mit verschievenen Abän­derungen und Zusätzen angenommen.

Berlin, 5. Okt. (W. Z.) Arnold Ruge ist aus Frankfurt hier angekommen und soll die Absicht ausgesprochen haben, seinen Sitz im Reichsparlament vorläufig nicht wieder einzu­nehmen.

General v. Wrangel wohnte gestern einem Konzert zum Besten hülfsbedürftiger Mitglieder des schleswig-Holsteini­schen Freikorps bei. Als einzelne Mitglieder bei dem der Musikaufführung folgenden Festmahle theils eigene, theils fremde poetische Leistungen zum Besten gaben, las Hr. Men­scher eins der stürmischsten Gedichte von Georg Herwegh vor. Der General blieb auch bei dieser Vorlesung, welcher von einem Theil der Anwesenden vieler Beifall ward, bis zu Ende anwesend. In derLokomotive" versichern die Deputieren der Freischaar, welche die Bedürfnisse derselben an General v. Wrangel zu übertragen beauftragt waren, derselbe habe denselben wörtlich geantwortet:Kämpfen Sie für die Repu­blik, so sind Sie meine Feinde, wollen Sie sich hingegen um unsern König schaaren, so bin ich Ihr Freund."

Berlin, 5. Okt. Vom Minister des Innern ist unterm 4. Okt. ein Zirkular an sämmtliche königl. Regierungen er­lassen worden, in dem es heißt:In mehren Theilen der Monarchie sind die Grundlagen staatlicher Ordnung erschüttert, der gesetzliche Schutz für Person und Eigenthum ist geschwächt und dadurch die wahre Freiheit, welche nur auf dem Boden deS Gesetzes bestehen und gedeihen kann, gefährdet. Die freie Presse und das Recht der freien Vereinigung sind gemißbraucht worden, um die gesetzliche Ordnung zu stören und anarchische Zustände' herbeizuführen. Das Staatsministerium ist fest ent­schlossen, getreu seiner Erklärung in dem, der k. Regierung unterm 23. Sept, mitgetheilten Programm, auf dem konsti­tutionellen Wege fortzuschreiten und insbesondere dem Volke jene großen Freiheiten, in deren rechtmäßigem Besitze dasselbe sich befindet, vollständig zu erhalten; um so mehr aber erkennt das Ministerium die Verpflichtung an, einem solchen Miß­brauche dieser Freiheiten, welcher Einschüchterung, Knechtschaft und Umsturz im Gefolge hat, mit aller Kraft und Energie ent­gegenzutreten. DaS Staatsministerium hat im Einverstândniß