Nassauische
Allgemeine Zeitung.
M 178. Sonntag den 8. Oktober L8L8.
Die Nass. Allg. Zeitung mit ihrem belletristischen Beiblatt erscheint täglich. — Der vierteljährige Pränumerationspreis ist in Wiesbaden 9 fL, s für den Umfang des Herzogthums Nassau, des Großherzogthums und Kurfurstenthunis Hessen, der Ländgrafschast Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fl. 30 fr., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes 8 fl. 40 fr. — Jnsera te werden die dreispaltige 'Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schelleuberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Eine Stimme aus England.
Polizeistaat.
Deutschland. Hadamar (Die Wirksamkeit der Landstände). — Vom
Westerwald (Die Volksversammlung auf dem Knoten). — V om hohen Westerwald (Die Pflicht der Behörden). — Frankfurt
Reichstag. Schlacht gegen Jellachich). — Worms (MißbilligungSadresse an den Abg. Mohr). — (Mannheim (Preßprozeß). — Karlsruhe (Struve). — Pyrm o u t (Wiederlegung) — Berlin (Das Ministerium und der Landtag. Vermischtes). — Wien (Wiedersprechende Berichte über die Lage der Armee des Banus).
Frankreich. Paris (Die Finanzkrisis. TageSnachrichten).
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* Eine Stimme aus England.
Durch gütige Vermittlung eines Freundes wird uns ein Privatbrief eines in politischen Dingen anerkannt urtheilsfähi- gen Engländers mitgetheilt, aus welchem wir nachfolgende, auf Deutschland bezügliche Stelle entnehmen:
- //Was soll aus dem jetzigen Zustande in Deutschland wer- $en? — Ich habe von Anfang an kein Vertrauen zu der drnHchen Einheit gehabt, — es ist eine schöne Idee, aber die Ausführung?
Ordnung und Beobachtung der Gesetze ist die erste Regel, :und ohne diese kann kein gutes Ende erreicht werden. Deutsch- , land ist noch nicht an Freiheit gewohnt, sondern verwechselt diese mit Anarchie, es wird deßhalb den Beistand jedes wirk- .lich guten Burgers erfordern, um die neuen Institutionen kn Segen und nicht in Fluch für das Volk zu verwandeln. In Frankfurt hat sich s kürzlich erwiesen, daß eine Macht eri- stirt, welche Unfug unterdrücken kann, — in Berlin werden ersten Bag es dasselbe erleben, und hoffentlich werden dergleichen Beispiele ihren Eindruck nicht verfehlen
Konstitutionnelle Regierungen sind meiner Ansicht nach besten, welche es gibt, aber wenn das Volk in die Ver- .Yandlungen einer durch es selbst erwählten Versammlung ein- gmsen will, so wird dies ein lächerliches Possenspiel (a ridi- lculous farce). Ich beobachte die Vorfälle in Deutschland mit peinlicher Aufmerksamkeit, denn meiner Ueberzeugung nach kann Deutschland nichts von einem Bürgerkriege retten, als eine gewissenhafte Erfüllung der eingegangenen Verbindüchkei- ten von Seiten der verschiedenen Fürsten und eine strenge ganz rücksichtslose Unterdrückung jedes Versuches die vffent- Uche Ruhe zu stören. Wenn es nicht hinreichend ist daß Hundert ihr Leben verlieren, so müssen Tausende geopfert ^rven, aber das Gesetz muß seine Kraft be- -haupten."
P o l i z e i st a a t.
«v △ Wiesbaden, 6. Oktbr. Man hat in den letzten sechs onaten das Wort „Polizeistaat" so oft gehört und von den ^ntnuuflen gesprochen, die der „Polizeistaal" einer freien Re-
^^^ Geistes in den Weg geworfen, daß man glauben L ,c' €ö "lüsse nun jede Spur von vormundschaftlicher Be- "üantung und argwöhnischer Ueberwachung geradezu wegge
wischt seyn. Dem ist aber nicht so, ja es taucht hin und wieder die alte geist- und gewissenlose Manier des Regierens mit aller früheren Anmaßung wieder auf..
Wir wollen bei Begründung dieser Behauptung gar nicht einmal in Rechnung bringen, daß unsre Regierung einen Beschluß des hiesigen evangelischen Kirchenvorstandes in Betreff der Dienstwohnungen der Geistlichen ohne Weiteres annullirt, ja die von ihr selbst ausgefertigten Dekrete desavouirt, das schlägt zu sehr in die einmal geläufige absolutistische Art, das Regiment zu führen, daß man so leicht nicht davon entwöhnt werden kann. Aber sie betritt wieder das Gebiet, welches kein Einmischen fremder äußerlicher Gewalt duldet, sie wagt sich sogar wieder in das religiöse Gebiet.
Zu Brombach, Amts Usingen, wohnt ein Schlossermeister B., brav und rechtschaffen, welcher sich zu den Grundsätzen der Baptistengemeinde bekennt, d. h. die Kindertaufe, als in der heiligen Schrift nicht nothwendig gefordert, verwirft, und die Taufe erst bei den Erwachsenen für zulässig erklärt. Der Mann macht daneben von einem Rechte Gebrauch, das ihm kein Mensch der Welt rauben kann, er verfügt nach bester Ueberzeugung über seine Kinder, er läßt sie nicht taufen, bis sie selbst von dem Christenthum einen Begriff sich angeeignet haben. — Ein früher ihm gebornes Kind hat der Dekan des dortigen Amtes in löblichem Amtseifer und in gerechter Besorgniß für das Wohl des Neugebornen auf gewaltsame Weise zur Taufe gebracht. — Jetzt wird dem Mann ein zweites Kind geboren, — und das alte Verfahren wird auch jetzt wieder eingeschlagen; der Geistliche berichtet den bedenklichen Vorfall, man fragt bei Herzog!. Landesregierung an, und diese, in ihrer Eigenschaft, Vertreterin der religiösen Interessen ihrer evangelischen Staatsbürger zu seyn, beschließt, es soll jetzt verfahren werden wie früher. Und wie denn? Nachdem gütliche Vorstellungen bei dem bibelfesten Schlosser fruchtlos geblieben, werden einige Reservisten aufgeboten; diese begeben sich mit dem Geistlichen der Gemeinde auf das Nathhaus, das arme Würmchen wird aus der Wiege genommen, der Geistliche verrichtet an ihm die Taufhandlung und dann legt man dem Vater das Kind wieder hin, von wo es weggenommen war. Ich frage: gibt es eine empörendere Art, die Religion und deren Gebräuche mit Füßen zu treten, als diese von Herzog!. Landesregierung beliebte?— Ich frage, gibt es im Lande keinen Geistlichen, der den Muth hat, der Regierung bei solchen Forderungen seine Hülfe zu versagen? Ich frage, kann Herzog!. Landesregierung» nicht begreifen, daß sie nicht das Recht hat, auf so schnöde Weise ihr Spiel zu treiben mit dem Gewissen eines braven Mannes, der von Bibel und Christenthum mehr versteht, als vielleicht ein ganzes Kollegium von Beamten? ■— Weiß sie nicht zu unterscheiden, daß eS ein ganz unbedeutendes und erbärmliches Pro- fitchen ist, wenn sie auf Kosten der Gewissensfreiheit es dahin gebracht hat, daß der Name des Kindes sammt dem Tauftage im Kirchenbuche steht? Aber es sind noch die alten Auslegekünste nicht hinweggethan, mit denen man den Altlutheranern in Staaten bewies, daß sie volle Gewissensfreiheit genößen, wenn sie eben denken dürften, was sie wollten, daß es aber gar nicht in'S Gebiet der Gewissensfreiheit gehöre, wenn man auf seine eigene Art auch Gott verehren zu dürfen begehre; das seyen vielmehr Hebelgriffe, die nicht gestattet werden könnten. Diese Kniffe, welche unsere vorige Kammer mit großer Majorität billigte, sollten doch endlich für. immer abgethan seyn. Gehen sie v n Leuten aus, die um Religion und göttliche Dinge sich nicht kümmern, dann sind sie schon verwerflich, stecken